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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die CDU Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließen möge:

In der Richtlinie „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ wird beim dritten Punkt, nach Satz zwei folgender Text eingefügt:

„Davon abweichend können auch investive Projekte förderfähig sein, die sich in der Trägerschaft von gemeinnützigen juristischen Personen (im Sinne des § 52 der AO des Landes Schleswig-Holstein) befinden und denen Mittel im Rahmen des Programmes „Denkmalschutzsonderprogramm der BKM“ bewilligt wurden.“

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

 

 

Sachverhalt:

Siehe Anlage

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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