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ALLRIS - Auszug

16.11.2021 - 3.1.4 Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Grund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Siebke leitet in die Vorlage ein und erklärt, man wolle eine Förderlücke schließen für Liegenschaften, die nicht in kommunaler Trägerschaft liegen.

 

Herr Wagner teilt mit, dass die SPD den Antrag nicht mittragen könne. Hier solle die Förderrichtlinie zugunsten eines einzigen Projektes, der Wollspinnerei, geändert werden. Eine Einzelförderung von Projekten müsse ausgeschlossen werden. Die Wollspinnerei sei zweifelsfrei ein tolles Projekt, es sei jedoch fraglich, warum der Kreis in die Förderung einsteigen solle. Das Projekt werde durch das Denkmalsonderprogramm des Landes mit 1,2 Mio. € gefördert und sei durchfinanziert. Einzig das Konzept für die Ausstellung sei noch nicht finanziert und dieses könne seitens des Kreises über die bestehende Richtlinie gefördert werden. Frau Berger schließt sich Herrn Wagner an. Es sei nicht ausformuliert, was unter konsumtiv und investiv falle, dies halte sie für intransparent. Zudem seien die Beträge nicht genannt. Sie kündigt an, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Herr Mann hält es aufgrund des hohen Stellenwertes des Projektes für vertretbar, die Richtlinie anzupassen. Es sei aufgrund gestiegener Baukosten eine Lücke vorhanden. Der Förderkreis sei durch die Formulierung bewusst klein gehalten worden, um nicht eine ungewollte Antragsflut möglich zu machen. Herr Brunkhorst ergänzt, dass für die didaktische Ausstellung rund 600.000 € veranschlagt seien, die eine Mischung aus konsumtiven und investiven Ausgaben darstelle.

 

Frau Prof. Täck erklärt, keine Einzelprojekte fördern zu wollen. Bei der Wollspinnerei handele es sich um Kunsthistorie, für die aus ihrer Sicht eine konsumtive Förderung ausreiche. Sie sei bei einer Veranstaltung vor Ort gewesen und es gebe noch kein kulturelles Konzept. Dieses müsse dringend ausgearbeitet werden. Die schlägt vor, den Antrag zurückzustellen.

 

Herr Wagner ergänzt, dass der Verein einen Antrag stellen könne und die Verwaltung arbeite dann aus, was förderfähig wäre. Er erinnert daran, dass der Antrag für die Synagoge ebenfalls abgelehnt worden sei, weil die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden. Jetzt die Richtlinie anzupassen, halte er nach wie vor für falsch. Herr Mann teilt mit, dass für die Synagoge kein Weg gefunden worden sei, um eine Förderung möglich zu machen. Hier gebe es eine Lösung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die CDU Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließen möge:

In der Richtlinie „Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg“ wird beim dritten Punkt, nach Satz zwei folgender Text eingefügt:

„Davon abweichend können auch investive Projekte förderfähig sein, die sich in der Trägerschaft von gemeinnützigen juristischen Personen (im Sinne des § 52 der AO des Landes Schleswig-Holstein) befinden und denen Mittel im Rahmen des Programmes „Denkmalschutzsonderprogramm der BKM“ bewilligt wurden.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

 4

SPD

 

 3

 

 3

B 90/ Die Grünen

 

 

 2

 2

FDP

 

 

 1

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 

 1

 

 1

Gesamt

 5

 4

 3

 12

 

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Anlagen zur Vorlage