Drucksache - DrS/2014/143
Grunddaten
- Betreff:
-
Charta der Vielfalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.09.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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09.09.2014
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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11.09.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.09.2014
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.10.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach intensiven Beratungen von Politik und Verwaltung zu dem komplexen Thema „Integration vom Menschen mit Migrationshintergrund“ wird vorgeschlagen, dass die Politik, vertreten durch den Kreispräsidenten, und die Verwaltung, vertreten durch den Landrat, Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ werden. Der Kreis Segeberg als modernes Dienstleistungsunternehmen will den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite stehen, indem die vorhandene Vielfalt in der Gesellschaft erkannt und auch genutzt wird. Das betrifft die Vielfalt in unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die vielfältigen Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger.
Dazu gehört eine Wertschätzung für Einander, unabhängig von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung und Identität.
Es besteht daher der Wunsch sowohl nach innen als auch nach außen ein starkes Signal zu setzen. Dies könnte durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt geschehen.
Voraussetzung für die Unterzeichnung ist das Bekenntnis des Kreises zu den 6 Punkten der Charta der Vielfalt. Dieses Bekenntnis erfolgt durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt. Die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt stellt eine Selbstverpflichtung dar. Es wird jedoch erwartet, sich aktiv am Netzwerk zu beteiligen.
Zu den bisher 20 Unterzeichnern der Charta der Vielfalt in Schleswig-Holstein gehören u. a. das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Dataport und die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH. Als künftiger Unterzeichner würde der Kreis Segeberg als Kommune eine Vorreiterrolle in Schleswig-Holstein übernehmen.
Weitergehende Informationen sowie der genaue Wortlaut der Charta finden sich in der Anlage.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Im Rahmen der Verabschiedung des Konzeptes „komm `SE!“ werden für 2015 vorerst Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € zur Verfügung gestellt.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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375,8 kB
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