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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/255-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss vom 07.12.2023 bzgl. der Förderung von Schulprojekten wird zu Ziff. 3 (Satz 4-6) dahingehend geändert, dass die Verwaltung beauftragt wird, die bereitgestellten Mittel in Höhe von 2.500 EUR je weiterführender Schule im Kalenderjahr 2024 einmalig ohne Anwendung der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg an den jeweils zuständigen Schulträger auszuzahlen.

 

Die Schulträger werden verpflichtet, eine zweckentsprechende Verwendung durch die Schulen zu gewährleisten und zum Jahresende 2024 einen Bericht über die in ihrem Bereich durchgeführten Projekte vorzulegen.

Nicht verwendete Mittel sind an den Kreis zu erstatten.

 

Der Sperrvermerk zu den Fördermitteln für die Schulen für das Jahr 2024 wird mit diesem Beschluss aufgehoben.

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