11.06.2024 - 5.1 Umsetzung der Beschlüsse zur Förderung der Demo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 11.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wagner erklärt, dass die Vorlage im letzten BKS vertagt worden sei. Es gehe hier zum einen um die Schulprojektförderung und den VPJ. Er eröffnet zunächst die Diskussion über die Schulprojektförderung.
Frau Terschüren erinnert, dass darüber nachgedacht worden sei, inwiefern die Umsetzung dieses Jahr realistisch sei und diesen Teil eventuell zurückzuziehen.
Herr Wagner merkt an, dass der bisherige Beschluss gelten würde, wenn der Beschlussvorschlag abgelehnt werden würde. Die CDU wolle, dass die Mittel gar nicht mehr ausgezahlt würden und der Beschluss des Kreistages aufgehoben werden solle.
Frau Klein sehe die Probleme durch die Vorlage der Verwaltung gelöst und plädiere daher für eine Zustimmung.
Die Fraktionen B 90/Die Grünen, Freie Wähler und FDP schließen sich der SPD an.
Herr Wendorf schließt sich der CDU an, da bereits viel an den Schulen gemacht werde.
Herr Brunkhorst erklärt, dass die Schulen genug Möglichkeiten hätten, einen Politikunterricht zur Demokratiestärkung aus eigenem Etat zu machen.
Herr Wagner eröffnet die Diskussion zum VPJ.
Frau Terschüren erklärt, dass laut dem KT-Beschluss vom Dezember 2023 ab 2024 20.000 € jährlich für die Arbeit des VPJ in den Haushalt einfließen würden. Diese würden nach der Satzung des VPJ zwischen den Mitgliederverbänden und der allgemeinen Arbeit des VPJ aufgeteilt werden. Dieses Anliegen sei geprüft worden. Der VPJ habe weder einen Eintrag ins Vereinsregister noch eine unterschriebene rechtsgültige Satzung bei Fassung des Beschlusses. Dies sei jedoch notwendig, um eine derartige Summe überhaupt rechtlich korrekt zu verwalten. Es sei nicht möglich, Steuergelder gewissermaßen an Privatpersonen zu vergeben. Auch habe man sich mit dem Bildungsministerium ausgetauscht. Das Bildungsministerium folge der Auffassung der Verwaltung, dass die avisierte Rechtsgrundlage des § 83 SGB VIII nicht anwendbar sei, da diese ausschließlich auf das Bundesrecht abstelle. Es sei sich dann mit den Vertretungen des VPJ zusammengesetzt worden, um die Situation umfassend zu erörtern. Dabei sei klargeworden, dass zum heutigen Stand gar nicht alle politischen Nachwuchsorganisationen der Fraktionen dort vertreten seien. Es sei gemeinsam überlegt worden, wie das Problem zu lösen sei, um die berechtigten Anliegen einer Verstärkung der Demokratieförderung zu berücksichtigen. Dabei sei man dem Pluralitäts- und Neutralitätsgebot unterstellt und müsse gleichzeitig darauf achten, dass keine verdeckte Parteienfinanzierung zustande komme. Dies seien unterschiedliche Aspekte, die zu berücksichtigen und die gemeinsam mit der Rechtsabteilung des Kreises geprüft worden seien. Das Ergebnis der Prüfung sei, dass der VPJ zugänglich für alle Nachwuchsorganisationen der im Kreistag vertretenen Fraktionen sein müsste und es einen gewählten Vorstand mit Vertretungsvollmacht aufgrund des Eintrages in das Vereinsregister geben müsste. Dies sei sehr kompliziert, weshalb Alternativen ins Auge gefasst worden seien. Es sei eine neue Vorlage dazu erstellt worden. Diese stelle darauf ab, dass die Nachwuchsorganisationen paritätisch die Mittel zur Verfügung gestellt bekämen und diese auf Antrag vergeben werden könnten. Die Anträge würden erstmal auf Fachlichkeit und sachlich-rechnerisch Richtigkeit geprüft werden und der Ausschuss beschließe dann über die einzelnen Anträge. Weiterhin werde die Vorlagenerstellung bis zum HA am 07.07. angestrebt. Dort solle die Förderrichtlinie im Entwurf vorgestellt werden, in der auch die Vorschläge der FDP verarbeitet worden seien. Diese könne dann im KT beschlossen werden.
Herr Wagner fasst zusammen, dass es heute keinen Beschluss geben werde, aber es in den einzelnen Gruppierungen beraten werde und eine Vorlage komme.
Frau Klein erklärt, dass es zwei unterschiedliche Möglichkeiten gebe. Die erste sei sehr umfangreich und komplex. Andere Kreise würden auch nach dieser Variante verfahren. Sie erkundigt sich daher nach dem Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter*innen.
Frau Terschüren erklärt, dass nicht nur die Ressourcenschonung beim Personal, sondern auch die Konsolidierungsmaßnahmen dabei eine Rolle spielen. Daher müsse schauen, wie die Gewichtung gesetzt werde. Es gebe keinerlei Personal für die zusätzliche Aufgabenerfüllung. Auch im Hinblick auf mögliche Doppelförderung müsse genau hingeschaut werden.
Herr Gippe bedankt sich für die Zusammenarbeit und das Engagement. Er hoffe, dass die Nebenkosten, die entstehen, in einem richtigen Verhältnis zu dem stünden, was dem VPJ zur Verfügung stehe. Er schlägt vor, die Vorsitzende des VPJ für die nächste Sitzung einzuladen.
Herr Brunkhorst merkt an, dass der Bund und das Land auch Fördermaßnahmen hätten. Seitens des Ministeriums sei erläutert, dass mit 77.000 € eine Landesförderung hinterlegt sei. Es solle weniger in die Fläche gegangen werden. Es solle die regionale und auch politische Jugend gefördert werden. Er könne sich einen eigenen Etat durchaus vorstellen. Wichtig wäre zudem eine Richtlinie, nach der die Mittel ausgegeben würden.
Herr Osbahr erkundigt sich, wer sicherstellt, dass die Förderprojekte der freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechen.
Herr Thedens erklärt, dass das Anliegen sei, dass die Verwaltung mit der Aufgabe nicht überlastet werden solle. Es solle im Zweifel noch geschoben werden bis die Haushaltsfragen geklärt seien.
Herr Pohlmann erkundigt sich, ob es bei dem bleibe, was aus der Vorlage ersichtlich sei und ob es keine Leistung der Jugendhilfe sein könne. Der Jugendhilfeausschuss sei nach seiner Kenntnis nicht beteiligt an dem Thema. Er erkundigt sich, wie sich die politischen Parteien finanziell in den VPJ einbringen. Es dürfe keine verdeckte Parteienfinanzierung werden.
Frau Terschüren erklärt, dass mit dem KT-Beschluss eine Federführung festgelegt worden sei, und diese liege im BKS. Im Rahmen der Jugendförderrichtlinie würden auch Maßnahmen aus dem SGB VIII gefördert. Dies werde an den Kreisjugendring mit einer entsprechenden Förderrichtlinie vergeben. Sollte die parteipolitische Arbeit oder die Demokratiearbeit dort aufgenommen werden sollen, dann müsste die Jugendförderrichtlinie komplett verändert werden. Dies sei verhältnismäßig abwegig. Der Kreisjugendring würde außerdem zusätzliche Mittel benötigen, um diese Geschäfte abzuwickeln. Daher sei dies ausgeschlossen und der Ausschuss solle, auch zur Prüfung von Herrn Osbahrs Anliegen, über die einzelnen Anträge abstimmen und die Verwaltung würde im Vorfeld eine kurze Stellungnahme zu den Anträgen abliefern.
Herr Wagner erklärt, dass der Verfahrensvorschlag bleibe und es keinen Beschluss gebe. Der HA werde befinden, wenn die Vorlage vorliege.
Antrag der CDU-Fraktion:
Die CDU-Fraktion beantragt, den Beschluss vom 07.12.2023 des Kreistages bzgl. der Förderung von Schulprojekten aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
|
Zustimmung |
Ablehnung |
Enthaltung |
Anwesende |
CDU |
3 |
|
2 |
5 |
SPD |
|
2 |
|
2 |
B 90/ Die Grünen |
|
2 |
|
2 |
AfD |
1 |
|
|
1 |
FDP |
|
1 |
|
1 |
Freie Wähler |
|
1 |
|
1 |
Gesamt |
4 |
6 |
2 |
12 |
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss vom 07.12.2023 bzgl. der Förderung von Schulprojekten wird zu Ziff. 3 (Satz 4-6) dahingehend geändert, dass die Verwaltung beauftragt wird, die bereitgestellten Mittel in Höhe von 2.500 EUR je weiterführender Schule im Kalenderjahr 2024 einmalig ohne Anwendung der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg an den jeweils zuständigen Schulträger auszuzahlen.
Die Schulträger werden verpflichtet, eine zweckentsprechende Verwendung durch die Schulen zu gewährleisten und zum Jahresende 2024 einen Bericht über die in ihrem Bereich durchgeführten Projekte vorzulegen.
Nicht verwendete Mittel sind an den Kreis zu erstatten.
Der Sperrvermerk zu den Fördermitteln für die Schulen für das Jahr 2024 wird mit diesem Beschluss aufgehoben.