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26.07.2024: Gutachterausschuss stellt aktuelle Bodenrichtwerte vor

Kreis Segeberg. Die Arbeitsgruppe "Bodenrichtwerte" des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Segeberg hat kürzlich die neuen Bodenrichtwerte vorgestellt. Die Werte sollen eine Hilfestellung für alle sein, die wissen wollen, was Grundstücke wert sind oder die nach Bauland Ausschau halten. Die Bodenrichtwerte sind darüber hinaus unter anderem auch für Banken und Sachverständige hilfreich, um Bewertungen durchzuführen.

Das Gremium, das unabhängig arbeitet, bezieht seine Daten aus tatsächlich getätigten Verkäufen. Das bedeutet, dass der Ausschuss nicht für die Regulierung der Preise zuständig ist, sondern vielmehr Richtwerte ermittelt, um eine Datengrundlage zu schaffen. "Für die Markttransparenz sind diese Werte sehr wichtig – vor allem in Zeiten steigender Grundstückspreise", sagt Gutachterausschuss-Vorsitzender Jan Gebel.

Gut 60 Prozent der Bodenrichtwerte im Kreis bleiben unverändert im Vergleich zu den Werten aus dem Jahr 2022. Etwa 14 Prozent der Werte sind gesunken und 26 Prozent gestiegen. "Die Änderungen sind allerdings sehr moderat und justieren die vor zwei Jahren teilweise relativ drastischen Sprünge", erläutert Gebel.

Bodenrichtwerte werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Zwei-Jahres-Rhythmus für baureifes, erschlossenes, unbebautes Land bekanntgegeben. Die Werte werden je nach Grundstücksnutzung in unterschiedliche Bereiche unterteilt: individueller Wohnungsbau (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser), Reihenhäuser, Geschosswohnungen sowie Gewerbe- und Industriebauten.

Die Bodenrichtwerte von Einfamilienhäusern beziehen sich für das gesamte Kreisgebiet einheitlich auf eine Grundstücksgröße von 600 Quadratmetern. Damit ist eine Vergleichbarkeit möglich. Zudem lassen sich die Bodenrichtwerte auch mit denen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Pinneberg und Stormarn ohne Umrechnungsfaktoren vergleichen, weil auch dort die Bodenrichtwerte auf Grundstücke mit einer Größe von 600 Quadratmetern abgeleitet sind.

In einigen Orten sind seit mehreren Jahren keine oder nur sehr wenige Grundstücke verkauft worden oder die Kaufverträge sind für die Auswertung nicht geeignet. Der Gutachterausschuss steht dann vor der Aufgabe, Bodenrichtwerte für diese Orte entsprechend der regionalen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung sachgerecht abzuleiten.

Auffällig sei, dass in vielen Städten und Gemeinden über viele Jahre hinweg nahezu keine Reihenhäuser und Geschosswohnungen verkauft worden sind. Auch in diesen Fällen habe der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte unter Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung angepasst.

Im Bewertungszeitraum 2022 bis 2023 sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 458 Kaufverträge für unbebaute Grundstücke eingegangen. Davon waren 407 für eine Auswertung geeignet.

Die komplette Bodenrichtwertübersicht kann in zusammengefasster Fassung hier eingesehen werden:

Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten

Übersicht Städte und Gemeinden

Übersicht Kreis Segeberg

Im Digitalen Atlas-Nord können Bodenrichtwerte digital abgerufen werden.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte und die Abgabe von Bodenrichtwertübersichten sind gebührenpflichtig.

Zur Berechnung der Grundsteuer werden nach wie vor die Werte aus dem Jahr 2022 herangezogen.

Gutachterausschuss

Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg


17.07.2024: Auslegung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung (Kiesabbau)

Bekanntmachung gemäß § 4 Absatz 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) i. V. m. § 27 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 74 Absatz 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)

Auslegung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung: Kiesabbauverfahren der Hanebutt Erdarbeiten & Straßenbaustoffe GmbH

Auf Antrag der Hanebutt Erdarbeiten & Straßenbaustroffe GmbH, Segeberger Chaussee 7, 23816 Leezen, vom 01.07.2022 wurde gemäß § 17 Absatz 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) der Kiesabbau durch Trockenabbau mit nachfolgender Wiederverfüllung in der Gemeinde Leezen, Gemarkung Krems I, Flur 1, Flurstück 17/1 genehmigt.

Die naturschutzrechtliche Genehmigung liegt mit einer Ausfertigung des Bescheids in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich, den 01.08.2024 in der Amtsverwaltung des Amtes Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags und dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme der naturschutzrechtlichen Genehmigung über das zentrale Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Portal) unter uvp-verbund.de (Bundesland Schleswig-Holstein, Kategorie: Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid) unter folgendem Link möglich:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=6bd86d5f-b43d-4136-9be5-628a04e23fb0&q=Hanebutt&f=procedure%3Aprocedure_10_time%3Bprocedure%3Aprocedure_12_time%3Bprocedure%3Aprocedure_13_time%3Bprocedure%3Aprocedure_14_time%3Bprocedure%3Aprocedure_11_time%3B

Gegen die naturschutzrechtliche Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kreis Segeberg - der Landrat, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, einzulegen.

Bad Segeberg, den 11.07.2024

Kreis Segeberg

Der Landrat          

Untere Naturschutzbehörde

Az.: 670026.6120.1608.22-0001

20.06.2024: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses (Gewässerausbau)

Auf Antrag der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, Moorblick 1, 23824 Tensfeld, vom 20.05.2021 wurde gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der aufgestellte Plan zum Gewässerausbau durch Freilegen von Grundwasser im Rahmen einer Unterwasserauskiesung festgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 28.06.2024 bis einschließlich, den 12.07.2024 in der Amtsverwaltung des Amtes Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Raum A 22 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

  • Datum: 20.06.2024

    20.06.2024: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses (Kieswerk)

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