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Bauaufsicht

Letzte Meldung

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:


27.07.2022: Neue Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Bei berechtigtem Interesse können Sie mit dem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen der unteren Bauaufsichtsbehörde bearbeiten

  • Bauanträge,
  • Bauvoranfragen,
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren,
  • Abbruchanzeigen und
  • erteilen Auskünfte zur Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Sie überwachen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und führen gegebenenfalls die dafür erforderlichen Maßnahmen durch.

Die untere Bauaufsichtsbehörde ist ebenfalls für die Abnahme Fliegender Bauten zuständig.

Außerdem wird unter anderem das Baulastenverzeichnis des Kreises Segeberg geführt (Ausnahme: die Stadt Norderstedt führt ein eigenes Verzeichnis). Neben Eintragungen und Löschungen von Baulasten werden auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt.

  • Datum: 02.03.2023

    Zuständigkeiten der Bauaufsicht


Wichtige Informationen und Kontakt

Wichtige Dokumente und Formulare

Land SH: Bauen - Bauantrag - Formulare/Anträge

Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung zum Herunterladen und Ausfüllen


Zur digitalen Bauakte auf dem Bauportal des Kreises

Der Zugriff ist nur mittels einer zuvor vergebenen Kennung möglich. Berechtigte Personen werden vom Fachbereich informiert.

Ansprechpartner*innen