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Bauaufsicht

Letzte Meldung

06.02.2025: Neubau der Kläranlage Großenaspe

Die Gemeinde Großenaspe als Betreiberin beabsichtigt den Neubau einer Kläranlage auf dem Betriebsgelände der bestehenden Klärteichanlage Großenaspe. Der Standort der neuen Kläranlage ist das Flurstück 177, der Flur 29 in der Gemeinde und Gemarkung Großenaspe. Über den Neubau wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage sowie die Anpassung der vorhandenen wasserrechtlichen gehobenen Einleiterlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 sowie § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

  • Datum: 06.02.2025

    Neubau der Kläranlage Großenaspe (Veröffentlicht am 06.02.2025)

10.01.2025: Planfeststellungsverfahren (Kiesabbau Nützen)

  • Datum: 10.01.2025

    Planfeststellungsverfahren der Planungsgemeinschaft Kiesabbau Nützen (veröffentlicht am 10.01.2025)

23.12.2024: Umweltverträglichkeitsprüfung: Herstellung einer Sohlgleite

Der Gewässerunterhaltungsverband Trave beabsichtigt, eine in der Trave vorhandene Rampe aus Findlingen in eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende, ökologisch durchgängige Sohlgleite umzubauen. Der vom Vorhaben betroffene 300 m lange Abschnitt der Trave ist auf Gebieten der Gemeinden Schwissel und Traventhal, Ortsteil Herrenmühle, nördlich und südlich der Kreisstraße 12 gelegen.

  • Datum: 23.12.2024

    Umweltverträglichkeitsprüfung: Herstellung einer Sohlgleite auf Gebieten der Gemeinden Schwissel und Traventhal (veröffentlicht am 23.12.2024)

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen der unteren Bauaufsichtsbehörde bearbeiten

  • Bauanträge,
  • Bauvoranfragen,
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren,
  • Abbruchanzeigen und
  • erteilen Auskünfte zur Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Sie überwachen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und führen gegebenenfalls die dafür erforderlichen Maßnahmen durch.

Die untere Bauaufsichtsbehörde ist ebenfalls für die Abnahme Fliegender Bauten zuständig.

Außerdem wird unter anderem das Baulastenverzeichnis des Kreises Segeberg geführt (Ausnahme: die Stadt Norderstedt führt ein eigenes Verzeichnis). Neben Eintragungen und Löschungen von Baulasten werden auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt.

  • Datum: 27.01.2025

    Zuständigkeiten der Bauaufsicht


Wichtige Informationen und Kontakt

Wichtige Dokumente und Formulare

Land SH: Bauen - Bauantrag - Formulare/Anträge

Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung zum Herunterladen und Ausfüllen


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