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Brandschutzdienststelle

Letzte Meldung

17.03.2025: Naturnahe Umgestaltung der unteren Holmau (UVPG)

Bekanntmachung gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Naturnahen Umgestaltung der unteren Holmau:

  • Datum: 17.03.2025

    Naturnahe Umgestaltung der unteren Holmau (veröffentlicht am 17.03.2025)


06.02.2025: Neubau der Kläranlage Großenaspe

Die Gemeinde Großenaspe als Betreiberin beabsichtigt den Neubau einer Kläranlage auf dem Betriebsgelände der bestehenden Klärteichanlage Großenaspe. Der Standort der neuen Kläranlage ist das Flurstück 177, der Flur 29 in der Gemeinde und Gemarkung Großenaspe. Über den Neubau wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage sowie die Anpassung der vorhandenen wasserrechtlichen gehobenen Einleiterlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 sowie § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

  • Datum: 06.02.2025

    Neubau der Kläranlage Großenaspe (Veröffentlicht am 06.02.2025)

10.01.2025: Planfeststellungsverfahren (Kiesabbau Nützen)

  • Datum: 10.01.2025

    Planfeststellungsverfahren der Planungsgemeinschaft Kiesabbau Nützen (veröffentlicht am 10.01.2025)

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Überblick

Die Brandschutzdienststelle - organisatorisch der Bauaufsicht zugeordnet - führt die Brandverhütungsschauen im gesetzlich vorgegebenen Umfang durch.

Sie berät freundlich und kompetent unter Berücksichtigung der besonderen Situationen des Gebäudes und trifft Vorsorgen zur Verhinderung von Schadensfällen durch Rauch und Feuer.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Durchführung von Brandverhütungsschauen,
  • Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Sonderbauten,
  • Beratung von Bauherr*innen, Entwurfsverfasser*innen, Fachplaner*innen sowie Prüfsachverständigen für Brandschutz,
  • Beratung und Unterstützung anderer Dienststellen und Behörden in brandschutztechnischen Belangen sowie
  • Beratung der öffentlichen Feuerwehren in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes.


Wichtige Informationen und Kontakt

Ansprechpartner*innen