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Brandschutzdienststelle

Letzte Meldung

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:


27.07.2022: Neue Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Bei berechtigtem Interesse können Sie mit dem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

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Überblick

Die Brandschutzdienststelle - organisatorisch der Bauaufsicht zugeordnet - führt die Brandverhütungsschauen im gesetzlich vorgegebenen Umfang durch.

Sie berät freundlich und kompetent unter Berücksichtigung der besonderen Situationen des Gebäudes und trifft Vorsorgen zur Verhinderung von Schadensfällen durch Rauch und Feuer.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Durchführung von Brandverhütungsschauen,
  • Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Sonderbauten,
  • Beratung von Bauherr*innen, Entwurfsverfasser*innen, Fachplaner*innen sowie Prüfsachverständigen für Brandschutz,
  • Beratung und Unterstützung anderer Dienststellen und Behörden in brandschutztechnischen Belangen sowie
  • Beratung der öffentlichen Feuerwehren in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes.


Wichtige Informationen und Kontakt

Ansprechpartner*innen