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Bau- und Umweltverwaltung

Letzte Meldung

17.03.2025: Naturnahe Umgestaltung der unteren Holmau (UVPG)

Bekanntmachung gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Naturnahen Umgestaltung der unteren Holmau:

  • Datum: 17.03.2025

    Naturnahe Umgestaltung der unteren Holmau (veröffentlicht am 17.03.2025)


06.02.2025: Neubau der Kläranlage Großenaspe

Die Gemeinde Großenaspe als Betreiberin beabsichtigt den Neubau einer Kläranlage auf dem Betriebsgelände der bestehenden Klärteichanlage Großenaspe. Der Standort der neuen Kläranlage ist das Flurstück 177, der Flur 29 in der Gemeinde und Gemarkung Großenaspe. Über den Neubau wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage sowie die Anpassung der vorhandenen wasserrechtlichen gehobenen Einleiterlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 9 sowie § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

  • Datum: 06.02.2025

    Neubau der Kläranlage Großenaspe (Veröffentlicht am 06.02.2025)

10.01.2025: Planfeststellungsverfahren (Kiesabbau Nützen)

  • Datum: 10.01.2025

    Planfeststellungsverfahren der Planungsgemeinschaft Kiesabbau Nützen (veröffentlicht am 10.01.2025)

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Überblick

Hier wird unter anderem das Baulastenverzeichnis des Kreises Segeberg geführt (Ausnahme: die Stadt Norderstedt führt ein eigenes Verzeichnis). Neben Eintragungen und Löschungen von Baulasten werden auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt.

Auch führt die Bau- und Umweltverwaltung –sofern rechtlich geboten und erforderlich- bauordnungsrechtliche Maßnahmen und Bußgeldverfahren bei Bauordnungswidrigkeiten durch.

Bei Versagungsbescheiden und negativen Vorbescheiden sowie den hieraus resultierenden Widerspruchs- und Klageverfahren, die im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Bauprojekten stehen können, wird ebenfalls die Bau- und Umweltverwaltung verantwortlich tätig.


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