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Bau- und Umweltverwaltung

Letzte Meldung

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:


27.07.2022: Neue Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Bei berechtigtem Interesse können Sie mit dem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

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Überblick

Hier wird unter anderem das Baulastenverzeichnis des Kreises Segeberg geführt (Ausnahme: die Stadt Norderstedt führt ein eigenes Verzeichnis). Neben Eintragungen und Löschungen von Baulasten werden auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt.

Auch führt die Bau- und Umweltverwaltung –sofern rechtlich geboten und erforderlich- bauordnungsrechtliche Maßnahmen und Bußgeldverfahren bei Bauordnungswidrigkeiten durch.

Bei Versagungsbescheiden und negativen Vorbescheiden sowie den hieraus resultierenden Widerspruchs- und Klageverfahren, die im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Bauprojekten stehen können, wird ebenfalls die Bau- und Umweltverwaltung verantwortlich tätig.


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