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Denkmalschutz

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03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:


27.07.2022: Neue Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Bei berechtigtem Interesse können Sie mit dem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen dieses Teilbereichs beraten Eigentümer*innen von denkmalgeschützten Gebäuden. Sie prüfen die Vereinbarkeit von Baumaßnahmen im Rahmen des geltenden Denkmalschutzgesetzes.


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