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Schule, Aus- und Weiterbildung

Letzte Meldung

28.11.2025: BAföG-Hotline des Bundes erweitert digitalen Service des Kreises

Kreis Segeberg. Die BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt bietet ab Montag, 1. Dezember, ein Gebärdentelefon an. Gehörlosen und hörgeschädigten Bürger*innen wird damit die Möglichkeit eröffnet, mittels Gebärdensprache und Videotelefonie Informationen rund um das BAföG zu erhalten. Der neue Service kann kostenfrei direkt über das Internet im Wege der Videotelefonie erreicht werden.

In diesem Zusammenhang erinnert die Kreisverwaltung nochmals an ihren noch neuen Service des digitalen Bürger*innenbüros. Seit Ende September können Schüler*innen ihren BAföG-Antrag in einer persönlichen Videosprechstunde stellen. Dafür wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon benötigt.

Bafög für schulische Ausbildungen wird gewährt, wenn Auszubildenden die Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Das Bafög ermöglicht Schüler*innen, die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Es gibt sowohl eine offene Bafög-Online-Sprechstunde ohne Terminvereinbarung sowie eine mit vorher vereinbartem Termin. Die offene Sprechstunde findet alle zwei Wochen (in geraden Kalenderwochen) dienstags von 14 bis 16 Uhr statt. Die nächsten Termine sind somit am 9. und 23. Dezember, am 6. und 20. Januar sowie am 3. Februar.

Die Terminsprechstunde wird jeden Tag zu den üblichen Sprechzeiten angeboten. Eine vorherige Terminbuchung ist erforderlich. Nur für einen gebuchten Termin ist eine Beraterin online.

Hinweis: Student*innen können Bafög bei den Studentenwerken der jeweiligen Hochschulen beantragen. Für Meister*innen-Bafög ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig. Der Kreis ist in beiden Fällen nicht zuständig.

28.11.2025: Schüler*innen setzen Zeichen: "Bei uns gibt es keinen Platz für Gewalt"

Kreis Segeberg. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt körperliche oder sexuelle Gewalt, 25 Prozent aller Frauen sind in partnerschaftlichen Beziehungen von Gewalt betroffen, zwei von drei Frauen erleben sexuelle Belästigung. Fast täglich kommt es zu einem Femizid – der Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. "Das sind erschreckende Zahlen", sagt Robin und seine Mitschüler*innen vom Berufsbildungszentrum (BBZ) in Bad Segeberg pflichten ihm nickend bei. "Das muss man erstmal sacken lassen."

Rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November setzt der Kreis Segeberg gemeinsam mit verschiedenen Partner*innen ein sichtbares Zeichen. Das "Bündnis gegen Gewalt an Frauen" will aufklären, vorbeugen und unterstützen. Zum Zusammenschluss gehören die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Segeberg und der Stadt Bad Segeberg, die Frauenfachberatungsstelle und der Notruf Frauenzimmer e.V., das KIK-Netzwerk gegen häusliche Gewalt sowie das BBZ Bad Segeberg.

In diesem Jahr haben die Tischler*innen-Azubis "ein sichtbares, ganzjähriges Zeichen gegen Gewalt gesetzt", erläutert Neele Fritze, Lehrerin und Gleichstellungsbeauftragte der Schule. Ziel der Schüler*innen war es, "einen Platz für Respekt, Vielfalt und ein friedliches Miteinander zu schaffen" – ein sichtbares Symbol der UN-Women-Kampagne "Orange the World" gegen Gewalt an Frauen.

16 Unterrichtsstunden in der Planung und zwölf Stunden in der Fertigung haben die Tischler*innen-Azubis für den Bau der Bank aufgewendet. Ein zentrales Gestaltungselement ist der bewusst freigelassene Platz auf der Sitzfläche, der symbolisieren soll: "Bei uns gibt es keinen Platz für Gewalt." Zum Abschluss verewigten sie das BBZ-Branding auf der Bank, "weil wir stolz darauf sind, an diesem Projekt gearbeitet zu haben".

Zudem setzte das BBZ in diesem Jahr weitere besondere Schwerpunkte beim Thema Gewalt an Frauen und Mädchen. Neben Unterrichtseinheiten zu häuslicher Gewalt durch die KIK-Koordinatorin Stephanie Böttcher und Mitarbeiterinnen der Frauenfachberatungsstelle Frauenzimmer e.V. waren es Empathie-Training und Kommunikationsstrategien in Seminaren von KAST e.V. (Konflikt–Antigewalt–Sozialtraining), die Eindruck hinterlassen haben. Robin und seine Mitschüler*innen Max, Laurens, Wiebke und Haniye besuchen am BBZ die 11. Klasse des Beruflichen Gymnasiums "Gesundheit" und loben die Aufbereitung des Themas, beispielsweise durch Mitmachaktionen und Schätzfragen. Da blieben sogar die Handys in den Taschen, was im Unterricht nach Aussage der Jugendlichen "sonst nicht bei allen unbedingt immer der Fall ist".

Wichtige Hilfe und Unterstützung 

2.400 Schüler*innen besuchen das BBZ. "Wenn man dann mit diesen enormen Zahlen zum Thema Gewalterfahrungen konfrontiert wird und diese ins Verhältnis zur Schüler*innenzahl setzt, kommt man schon ins Grübeln", sagt Schulleiter Martin Neumann. Leben und Lernen könne nur angstfrei passieren, weswegen Projekte wie diese, die Opfern und potentiellen Tätern gleichermaßen Unterstützung bieten, sehr wichtig und hilfreich seien.

Brötchentütenaktion im gesamten Kreis

Auch in diesem Jahr beteiligen sich wieder zahlreiche Bäckereien im Kreis Segeberg an der Aktion und verteilen Brötchentüten mit der Aufschrift "NEIN zu Gewalt an Frauen – Gewalt kommt nicht in die Tüte!" sowie der Notrufnummer des bundesweiten

Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen. Damit unterstützen sie seit Jahren die Forderung nach mehr Schutz, Prävention und einem stabilen Netz aus Hilfsangeboten. Denn: "Für viele Betroffene endet die Gefahr auch nach einer Trennung nicht", weiß Kreis-Gleichstellungsbeauftragte Dagmar Höppner.

Alle Aktionen machen auf ein weiterhin drängendes gesellschaftliches Problem aufmerksam: "Gewalt gegen Frauen ist auch im Jahr 2025 tief in patriarchalen Strukturen verankert", sagt Höppner. "Es beginnt mit sexistischen Sprüchen, damit, wie ein Vater mit seinem Sohn über Frauen spricht, und endet potenziert bei körperlicher und sexueller Gewalt." Deswegen seien Projekte – gerade auch an Schulen – immens wichtig, um auf das Thema aufmerksam zu machen.

Gemeinsames Ziel: Ein Leben frei von Gewalt

"Frei zu leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht", betont das Bündnis. Die Aktionen sollen nicht nur aufmerksam machen, sondern Betroffene ermutigen, Hilfe zu suchen, und die Öffentlichkeit für alle Formen von Gewalt sensibilisieren – von psychischer Gewalt über körperliche und sexuelle Übergriffe bis hin zu struktureller Diskriminierung.

18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein

Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.

Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.

Sicher und komfortabel – das Servicekonto

Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:

  • Servicekonto (Basisangebot):

Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.

  • Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):

Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.

Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle

Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."

Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.

Alles rund ums Servicekonto gibt's hier

Mehr

Schule, Ausbildung und Förderungen im Überblick

Landesinformationen zum Thema Schulen

Das Land Schleswig-Holstein bietet auf seiner Homepage einen Schulfinder und viele weitere Informationen rund um das Thema "Schule":

  • Schulfinder
  • Schulausfälle
  • Schulferien
  • Schulrecht und Gesetze
  • Neuigkeiten und Newsletter
  • Traumberuf Lehrer*in
  • Net(t)iquette

Alles zum Thema Schule

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Schul-IT und DigitalPakt

Jugendarbeit und Jugendförderung

Hier erscheinen in Kürze weitere Informationen.

Jugendberufsagentur

BAföG für schulische Ausbildungen

Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Das BAföG ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Student*innen können BAföG bei den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule beantragen. Der Kreis ist in diesem Falle nicht zuständig.

Für Meister-BAföG ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig.

Zur Dienstleistung mit Kontakten



Offene Online-Sprechstunde und Termin-Online-Sprechstunde

Möchten Sie sich über die BAföG-Förderung für schulische Ausbildungen informieren?

Oder haben Sie Fragen zu Ihrem Antrag?

Nutzen Sie gerne unser Online-Sprechstunden-Angebot!

Fragen und Antworten: Wie funktioniert's?


Mit Termin

Die Terminsprechstunde wird jeden Tag zu den üblichen Sprechzeiten angeboten. Eine vorherige Terminbuchung ist erforderlich.

Nur für einen gebuchten Termin ist eine Beraterin online. 

Termin buchen


Ohne Termin

Immer in geraden Kalenderwochen erreichen Sie unsere BAföG-Berater*innen dienstags von 14 bis 16 Uhr.

nächste Termine:

25.11.2025, 09.12.2025, 23.12.2025, 06.01.2026, 20.01.2026 und 03.02.2026

Klicken Sie einfach auf den Button, um an der Sprechstunde teilzunehmen.

Online-Sprechstunde starten


Wichtige Informationen und Kontakt

Fragen und Antworten zum digitalen Bürger*innenbüro

Video zu Schüler*innen-BAföG

Datum: 29.09.2025

Digitales Amt - Bafög-Antrag für Schüler*innen mit Online-Terminbuchung

Das BAföG für schulische Ausbildungen ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht - auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Die Video erklärt, wie Schüler*innen sich online beraten lassen können und wie man hierfür einen Termin bucht.

1. Was genau ist und beinhaltet das digitale Amt?

Im digitalen Amt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten.

2. Was sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des digitalen Amts?

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet.

3. Muss ich eine App oder ein Programm installieren?

Nein, der Service ist browserbasiert. Das Herunterladen oder Installieren einer App bzw. eines Programms ist nicht notwendig.

4. Muss ich meine Kamera anschalten?

Für Services, die einer Legitimation Ihrer Identität bedürfen, ist das Einschalten der Kamera notwendig. Eine Prüfung erfolgt per Videochat.

5. Muss ich mich für einen digitalen Termin zuhause befinden?

Sie können einen digitalenTermin von überall aus wahrnehmen. Für einen optimalen Ablauf und zum Schutz Ihrer Daten empfehlen wir jedoch einen ruhigen Raum, in dem Sie nicht gestört werden und unbefugte Dritte nicht mithören können.

6. Ist bei einem digitalen Termin mit Wartezeit zu rechnen?

Der große Vorteil bei digitalen Terminen ist, dass Sie für gewöhnlich nicht mit Wartezeiten zu rechnen haben.

7. Wen erwarte ich im digitalen beziehungsweise virtuellen Raum konkret?

Im virtuellen Raum stehen Ihnen die Sachbearbeiter*innen aus der Kreisverwaltung zur Verfügung.

8. Wie kann ich mich legitimieren?

Sie legitimieren sich direkt über Ihre Kamera mit Ihrem gültigen Lichtbildausweis.

9. Wie wird sichergestellt, dass sich kein anderer unter meinem Namen anmeldet?

Die Sachbearbeiter*innen stellen alle relevanten Fragen, um einen Datenmissbrauch auszuschließen.

10. Was geschieht nach einer Terminvereinbarung?

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie mit der Bestätigungsmail einen Link, mit dem Sie sich direkt in die Online-Sitzung einloggen können.

11. Was kann ich tun, wenn ich meinen Termin doch nicht einhalten kann?

Sie können den Termin über Ihre Bestätigungsmail stornieren und einen neuen Termin vereinbaren.

12. Wie erhalte ich meine Dokumente ausgefüllt zurück?

Die Dokumente werden Ihnen während der Online-Sitzung zum Download zur Verfügung gestellt.

13. Muss ich im Vorfeld bereits Formulare ausfüllen?

Formulare können während des Online-Termins ausgefüllt und rechtssicher unterschrieben werden.

14. Wie kann ich sicher sein, dass ein von mir unterschriebenes Online-Formular nicht weiterbearbeitet wird?

Alle Dokumente werden automatisch gesperrt. Dem Sachbearbeiter, bzw. der Sachbearbeiterin ist es nicht mehr möglich, Änderungen vorzunehmen.

15. Was geschieht, wenn mein Gerät während des Termins versagt?

In diesem Fall bitten wir Sie, soweit möglich, Ihren Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin zu informieren und einen neuen Termin zu vereinbaren.

16. Was geschieht mit meinen Daten, die während der Online-Beratung erhoben wurden?

Alle, während der Online-Beratung erhobenen Daten werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 5 Tagen endgültig gelöscht.

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen



Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien

Damit alle Kinder mitmachen können!

Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
  • Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
  • Ihr Kind braucht Nachhilfe?
  • Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?

Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.

Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.

Wo stelle ich einen Antrag?

  • Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
  • Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.

Landesportal-ZuFiSH: Leistungen beantragen

Weitere Informationen und Dokumente

Mitmachen möglich machen!

Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.

Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer

Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.

Zur “Bildungs Karte“


  • Frau Hagemeister

    Grundsatz- und Koordinierungsangel. Soziales und Integration

    Hamburger Straße 30 (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße) 30
    23795 Bad Segeberg

    Karte anzeigen

    Erreichbarkeit

    Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.

Hochbegabtenförderung

An sogenannten Stützpunktschulen werden die Hochbegabten alle zwei Wochen sonnabends in speziellen Lernworkshops zusätzlich gefördert:

  • Gymnasium Kaltenkirchen, Kaltenkirchen
  • Gymnasium Harksheide, Norderstedt
  • Coppernicus-Gymnasium, Norderstedt (seit 2011 auch Kompetenzzentrum Begabtenförderung)
  • Grundschule am Lakweg in Kaltenkirchen
  • Städtiches Gymnasium, Bad Segeberg.
  • Grundschule "Theodor-Storm-Schule", Bad Segeberg
  • Grundschule "Schule am Storchennest", Bad Bramstedt
  • Grundschule Alveslohe, Alveslohe

An den Kursen in den Stützpunktschulen können Kinder aus verschiedenen Schulen teilnehmen. Das Angebot gilt zunächst für Schüler/innen der Klassenstufen 6 und 7.

Ein Jahr lang finanziert die Stiftung der Sparkasse Südholstein die Hochbegabtenförderung und übernimmt damit die Kosten für die Lehrkräfte. Für das folgende Jahr hat das Kultusministerium in Kiel bereits die Finanzierung zugesichert.

Nähere Informationen zu dem Angebot der Stützpunktschulen gibt es bei allen Schulen im Kreis Segeberg oder durch Frau Urte Steinberg von der Stiftung Sparkasse Südholstein.

Weitere Kontaktadressen

  • Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg, Telefon +49 4551-530 770
  • Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein, Frau Mahn, Telefon +49 4321-72064
  • Elterngruppen in Norderstedt, Frau Gengelbach, Telefon +49 40-5353 2008 oder Frau Bordin-Ahrens, Telefon +49 40-5266 917.

Sportförderung im Kreis Segeberg (Richtlinien und Kontakt)

Der Kreis Segeberg fördert den Sport in seinem Kreisgebiet.

Grundlage für die finanzielle Förderung des Sports sind die folgenden Richtlinien des Kreises Segeberg:


Der Kreis Segeberg hat die Sportförderung auf den Kreissportverband übertragen. Anträge auf Sportfördermittel sind daher direkt an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes zu richten.

Anträge sind zu richten an:

Kreissportverband Segeberg

An der Trave 1

23795 Bad Segeberg

Informationen zur Antragstellung

Musikschulen

Zur Dienstleistung Musikschulen


  • Datum: 11.08.2022

    Musikschulentgelte (Richtlinie)

Volkshochschulen

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Stellenangebote und Karriere beim Kreis

Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.

Bewerben Sie sich einfach und bequem online.

Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.

Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jetzt bewerben!

ZUKUNFT WEITERBILDUNG

Zukunft Weiterbildung
Lebenslanges Lernen fördern, über alle Altersgruppen hinweg

  • Fachkräftesicherung,
  • Fachkräfteentwicklung und
  • Fachkräfteweiterbildung.

ZUKUNFT WEITERBILDUNG ist ein breit gefächertes Bildungs- und Unterstützungsangebot, weitestgehend kosten- und barrierefrei und stets darauf bedacht, auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe im Kreis Segeberg einzugehen.

Infos holen und mitmachen!