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18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.

Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.

Sicher und komfortabel – das Servicekonto

Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:

  • Servicekonto (Basisangebot):

Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.

  • Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):

Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.

Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle

Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."

Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.

Alles rund ums Servicekonto gibt's hier

18.11.2025: Kreisverwaltung am 20. November nur eingeschränkt erreichbar

Kreis Segeberg. Aufgrund einer internen Veranstaltung ist die Kreisverwaltung Segeberg samt Außenstellen am Donnerstagnachmittag, 20. November, nur eingeschränkt erreichbar. Bereits bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

12.11.2025: Podcast-Rückblick zur Woche der seelischen Gesundheit

Die Woche der seelischen Gesundheit, die rund um den 10. Oktober stattfand, war für Veranstalter*innen und Besucher*innen voller schöner Erlebnisse, Mitmachaktionen und Gedankenanstöße. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden.

In einem Podcast vom Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt berichtet Frau Dr. Hakimpour-Zern über spannende Begegnungen während der Veranstaltungswoche und betont die Notwendigkeit, das Thema seelische Gesundheit aus der Tabu-Zone zu holen und in die Öffentlichkeit tragen.

Zum Podcast

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ZuFiSH: Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services

Der ZuFiSH ist das zentrale Informationsportal rund um Dienstleistungen, Online-Services, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.


Themen zur Auswahl


Heilberufe & Medizinalkartei

Im Kreis Segeberg praktizierende Gesundheitsberufe sind meldepflichtig und werden in unserer Medizinalkartei erfasst.

Dies sind Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Hebammen, Podolog*innen und viele andere mehr.

Auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Heilpraktiker*innenprüfung erfolgt im Fachdienst Gesundheit.

Zum Meldeantrag Medizinalkartei

Wiederzulassungsrichtlinie für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen und Meldeformular

  • Datum: 05.03.2025

    Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen beim Auftreten meldepflichtiger Erkrankungen (Maßnahmenkatalog und Richtlinie)

Zum Online-Meldebogen



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