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BAföG für schulische Ausbildungen

Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Das BAföG ermöglicht Schüler*innen, genau die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können.

Student*innen können BAföG bei den Studentenwerken der jeweiligen Hochschule beantragen. Der Kreis ist in diesem Falle nicht zuständig.

Für Meister-BAföG ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein zuständig.

Zur Dienstleistung mit Kontakten



Offene Online-Sprechstunde und Termin-Online-Sprechstunde

Möchten Sie sich über die BAföG-Förderung für schulische Ausbildungen informieren?

Oder haben Sie Fragen zu Ihrem Antrag?

Nutzen Sie gerne unser Online-Sprechstunden-Angebot!

Fragen und Antworten: Wie funktioniert's?


Mit Termin

Die Terminsprechstunde wird jeden Donnerstag angeboten. Hier ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Nur für einen gebuchten Termin ist eine Beraterin online. Ab dem 29. September sind Buchungen möglich.

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Ohne Termin

Immer in geraden Kalenderwochen erreichen Sie unsere BAföG-Berater*innen dienstags von 14 bis 16 Uhr.

Termine für 2025:

30.09., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 09.12. und 23.12.

Klicken Sie einfach auf den Button, um an der Sprechstunde teilzunehmen.

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Wichtige Informationen und Kontakt

Fragen und Antworten zum digitalen Bürger*innenbüro

1. Was genau ist und beinhaltet das Virtuelle Amt?

Im Virtuellen Amt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten.

2. Was sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Virtuellen Amts?

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet.

3. Muss ich eine App oder ein Programm installieren?

Nein, der Service ist browserbasiert. Das Herunterladen oder Installieren einer App bzw. eines Programms ist nicht notwendig.

4. Muss ich meine Kamera anschalten?

Für Services, die einer Legitimation Ihrer Identität bedürfen, ist das Einschalten der Kamera notwendig. Eine Prüfung erfolgt per Videochat.

5. Muss ich mich für einen digitalen Termin zuhause befinden?

Sie können einen virtuellen Termin von überall aus wahrnehmen. Für einen optimalen Ablauf und zum Schutz Ihrer Daten empfehlen wir jedoch einen ruhigen Raum, in dem Sie nicht gestört werden und unbefugte Dritte nicht mithören können.

6. Ist bei einem virtuellen Termin mit Wartezeit zu rechnen?

Der große Vorteil bei virtuellen Terminen ist, dass Sie für gewöhnlich nicht mit Wartezeiten zu rechnen haben.

7. Wen erwarte ich im virtuellen Raum konkret?

Im virtuellen Raum stehen Ihnen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen aus Ihrem lokalen Bürgeramt zur Verfügung.

8. Wie kann ich mich legitimieren?

Sie legitimieren sich direkt über Ihre Kamera mit Ihrem gültigen Lichtbildausweis.

9. Wie wird sichergestellt, dass sich kein anderer unter meinem Namen anmeldet?

Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen stellen alle relevanten Fragen, um einen Datenmissbrauch auszuschließen.

10. Was geschieht nach einer Terminvereinbarung?

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie mit der Bestätigungsmail einen Link, mit dem Sie sich direkt in die Online-Sitzung einloggen können.

11. Was kann ich tun, wenn ich meinen Termin doch nicht einhalten kann?

Sie können den Termin über Ihre Bestätigungsmail stornieren und einen neuen Termin vereinbaren.

12. Wie erhalte ich meine Dokumente ausgefüllt zurück?

Die Dokumente werden Ihnen während der Online-Sitzung zum Download zur Verfügung gestellt.

13. Muss ich im Vorfeld bereits Formulare ausfüllen?

Formulare können während des Online-Termins ausgefüllt und rechtssicher unterschrieben werden.

14. Wie kann ich sicher sein, dass ein von mir unterschriebenes Online-Formular nicht weiterbearbeitet wird?

Alle Dokumente werden automatisch gesperrt. Dem Sachbearbeiter, bzw. der Sachbearbeiterin ist es nicht mehr möglich, Änderungen vorzunehmen.

15. Was geschieht, wenn mein Gerät während des Termins versagt?

In diesem Fall bitten wir Sie, soweit möglich, Ihren Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin zu informieren und einen neuen Termin zu vereinbaren.

16. Was geschieht mit meinen Daten, die während der Online-Beratung erhoben wurden?

Alle, während der Online-Beratung erhobenen Daten werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 5 Tagen endgültig gelöscht.

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen