Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/055

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.

 

 

b) Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2010 mit der am  23.01.2012 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 154.630.613,78 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 13.139.812,79 EUR sowie den Lagebericht.

 

 

c) Der Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von 2.513.089,53 EUR erfolgt vollständig aus Mitteln der Ergebnisrücklage.

 

Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:

Allgemeine Rücklage12.517.300,61 EUR

Ergebnisrücklage     622.512,18 EUR 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt die Landrätin nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Aufgrund der verspäteten Fertigstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.08 sowie der Jahresabschlüsse 2008 und 2009 haben sich auch die Tätigkeiten zum Jahresabschluss 2010 verzögert. Die Unterlagen können daher erst mit fünfmonatiger Verspätung  dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2010 sowie der Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Mit gleicher Post wird der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes versandt.

 

Unter Ziff. 4.5 des Schlussberichtes kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:

 

„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4) dargestellt.

 

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“

 

 

Änderung der beschlossenen Eröffnungsbilanz

Sollte sich bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen Berichtigungsbedarf für die Ansätze der Eröffnungsbilanz ergeben, sind diese Ansätze gem. § 56 der GemHVO-Doppik spätestens in dem der Eröffnungsbilanz folgenden vierten Jahresabschluss zu berichtigen.

Die Wertänderungen sind ergebnisneutral mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 hat sich Änderungsbedarf ergeben, so dass mehrere erfolgsneutrale Korrekturbuchungen vorgenommen werden mussten. Die Buchungen sind ausführlich unter der Ziffer 4.2.1.2 des Anhangs beschrieben.

 

Durch diese Korrekturen erhöht sich der Bestand der Ergebnisrücklage von 3.129.325,15 EUR auf 3.135.601,71 EUR. Mit dem Beschluss zum Jahresabschluss 2010 gilt die Eröffnungsbilanz als geändert.

 

 

Verwendung des Jahresfehlbetrages

 

Nach der Ergebnisrechnung 2010 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 2.513.089,53 EUR.

 

Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Nur soweit dieser Ausgleich nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs.4 GemHVO-Doppik vorgetragen und kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

Die Ergebnisrücklage kann mit ihrem bisherigen Bestand in Höhe von 3.135.601,71 EUR den Jahresfehlbetrag 2010 in voller Höhe ausgleichen.

 

Die Rücklagenstände würden hiernach wie folgt aussehen:

Allgemeine Rücklage12.517.300,61 EUR

Ergebnisrücklage     622.512,18 EUR

Eigenkapital gesamt13.139.812,79 EUR

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...