Drucksache - DrS/2011/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jugendamt und Verwaltungs- und Koordinierungsleistungen des Kreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Schneider, Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.09.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
27.09.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit für die Verwaltungs- und Koordinierungsleistungen des Kreises und für einen Sozialfond jährlich insgesamt 100.000 EUR aus dem Jugendhilfebudget einzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ein Sozialfond im Umfang von 25.000 EUR soll sicherstellen, dass bedürftige Kinder, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen des BuT haben (z.B. Asylbewerber), nicht ausgeschlossen werden und Zugang zu diesen Leistungen erhalten.
2. Koordinationskraft
- Aus der bereits in Kraft getretenen und beigefügten Richtlinie ergibt sich die Verpflichtung zu Verwaltungs– und Koordinierungsleistungen des Kreises. Der Drucksache/2011/042 sind Kernbestandteile des Leistungsumfanges dieses Kreisanteils zu entnehmen. Die ebenfalls beigefügte Kooperationsvereinbarung stellt die Rahmenbedingungen für die Verantwortungsgemeinschaft und die Ressourcen für die Schulsozialarbeit sicher, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden kann. Mit Hilfe der Kooperationsvereinbarung „Schulsozialarbeit“ werden die bereits in der alten Richtlinie zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe formulierten Fragen der Zusammenarbeit den aktuellen Regelungsbedarfen angepasst. In einem Qualitätszirkel der beteiligten Stellen sollen zukünftig die erforderlichen Abstimmungen in Fragen der Zusammenarbeit, der konzeptionellen Ausrichtung und in Fragen des operativen Geschäftes bewerkstelligt werden.
- Schulsozialarbeit folgt den Leitlinien und Wesenselementen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und orientiert sich an den Grundsätzen von Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Niederschwelligkeit, Nachhaltigkeit, Partizipation, Stärken - und Ressourcenorientierung, Lebenswelt und Sozialraumorientierung. Diese Fachlichkeit ist im Schulalltag aufrechtzuerhalten und benötigt neben der Schulung eine fortlaufende Unterstützung durch das Fachamt. Da Schulsozialarbeit neben der Schnittstelle zur Jugendhilfe auch in Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen, beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Eingliederungshilfe tätig ist, benötigt sie auch dahingehend einen fortlaufenden Wissenstransfer.
- Es ist beabsichtigt, dass ein Teil der Qualifizierungsleistungen kostenneutral durch die Jugendakademie erbracht wird, die bereits seit Jahren in dem Feld der Qualifizierung ehrenamtlich und hauptamtlich Tätiger in den Ganztagsschulen tätig ist. Damit wird eine Abstimmung und Bündelung der Qualifizierungsleistungen der Jugendakademie und des Jugendamtes erreicht. Inhalte dieser Qualifizierungsleistungen seitens der Jugendakademie können der Anlage entnommen werden.
- Für die behördliche und die freie Jugendhilfe ist die Schule und damit auch die Schulsozialarbeit wesentlicher Kooperationspartner, denn die überwiegende Mehrzahl aller individuellen Hilfen der Jugendhilfe hat Bezüge zum Schulbereich. Daher ist dieses Handlungsfeld von zentraler strategischer und auch finanzieller Bedeutung für den Kreis Segeberg, insbesondere auch für den Kinderschutz.
- Bildungswesen und Jugendhilfesystem haben sich der Leitvorstellung der Inklusion verschrieben. Inklusion und Integration bedürfen im Einzelfall der flankierenden Unterstützung der Sozialleistungssysteme. Dies sind beispielsweise Leistungen der Schulassistenz im Einzelfall, die aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern VIII und XII im siebenstelligen Bereich finanziert werden.
- Alle Beteiligten sind sich einig und arbeiten daran, dass angesichts der Bedeutung der Lebenswelt Schule für die Entwicklung und Lebensperspektive für die jungen Menschen im Einzelfall sowie in Fragen der Entwicklung der Systeme noch bei weitem konsequenter und effizienter im Sinne einer Gemeinschaftsaufgabe aufeinander zugegangen werden muss. Daher sind alle Präventionsbereiche von Schule und Jugendhilfe darauf hin auf den Prüfstand zu stellen. Von besonderer Bedeutung wird eine hinsichtlich der Verfahrenswege abgesprochene Zusammenarbeit der Schulischen Erziehungshilfe mit dem Jugendamt und umgekehrt sein. Damit sollen Ressourcen zugunsten der Kinder mit deutlichen Erziehungsbedarfen im Einzelfall gebündelt und abgestimmt werden.
- Von besonderer und elementarer Bedeutung wird der Bezug zur Sozialraumorientierung von Anfang an sein. Die Ausrichtung der behördlichen Jugendhilfe sowie der Schulsozialarbeit soll trotz unterschiedlicher Arbeitsfelder in der Praxis den gleichen Leitvorstellungen der Sozialraumorientierung folgen. Kontinuierliche Zusammenarbeit aller Akteure im Sozialraum muss Schule, Schulsozialarbeit und Schulträger einbeziehen. Die beschriebenen Kooperationsleistungen und Abstimmungen sollen ihre Wirksamkeit vor Ort entfalten und müssen daher starke regionale Bezüge haben. Die Einführung der Sozialraumorientierung hat auch die beschriebenen und aufwachsenden Aufgabenfelder von vorneherein und konsequent einzubeziehen.
3. Personeller Mehraufwand:
Die vorgenannten Schnittstellen, die Entwicklungsvorhaben und der abgestimmte Kinderschutz bedeuten fraglos einen zusätzlichen Koordinationsaufwand für das
Fachamt. Im Teilplan 3631 des Haushaltsplanes für 2011 ist nachzulesen, dass die erforderlichen Abstimmungsgespräche bereits zu Zeiten der bisherigen Richtlinie nicht in vollem und wünschenswertem Umfange leistbar waren.
Nun sind bis zu 60 Schulen unterschiedlichster Schulformen mit tausenden Schülern/innen und hunderten Lehrkräften in den Blick zu nehmen. Besonders intensiv wird sich die Zusammenarbeit mit Kooperationslehrkräften mit Schwerpunkt Schulische Erziehungshilfe an allen Schulen außer den Gymnasien, den Lehrkräften an den Förderzentren und den SchulsozialarbeiterInnen gestalten. Dies werden zusammen deutlich mehr als 100 Fachkräfte sein. Ziel soll sein, mit der Vielzahl dieser verantwortlichen Akteure und Stellen in den Schulen kontinuierlich im Kontakt und Austausch zu stehen, um die beabsichtigte Synergie aus Sicht des Jugendamtes sicherzustellen.
Für diese Koordinierungsaufgaben sollen zusätzlich zentral 1,5 oder alternativ mit Blick auf die dezentrale Ausrichtung der Sozialraumorientierung je Verantwortungsraum 0,5 (max. 3 x 0,5) VZ-Stellen mit einem personellen Mehraufwand von 75.000 EUR - ohne Norderstedt - eingesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3631 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Bezug zu 3.1. des Strategischen Rahmens des Kreises Segeberg (Stand Juni 2010). | |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
35,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
14,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
58,3 kB
|
