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ALLRIS - Auszug

07.09.2011 - 3.3.2 Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erläutert dem Ausschuss die Vorlage. Die anliegende Kooperationsvereinbarung stelle die Rahmenbedingungen für die angestrebte gelebte Verantwortungsgemeinschaft und die Ressourcen für die Schulsozialarbeit sicher. Darüber hinaus solle zukünftig in einem Qualitätszirkel der beteiligten Stellen am Schulstandort die erforderliche Abstimmungsarbeit erfolgen. Alleine dieser Aufwand belaufe sich auf etwa 120 Gespräche im Jahr. In Anbetracht der strategischen Bedeutung und der Bezüge der Schnittstelle Jugendhilfe und Schule zu den individuellen Hilfen mit einem Volumen von ca. 10 Millionen Euro, der in der Konsequenz erforderlichen vielfältigen Abstimmungen auch zu den freien Trägern der Jugendhilfe im Sozialraum sei dem nicht ohne Personalaufstockung – wie beantragt – nachzukommen. Nachdem Herr Schneider die weiteren Punkte der Vorlage erläutert hat, erkundigt sich Herr Mohr, in welchen Punkten die endgültige Richtlinie noch geändert worden sei. Der Kreistag habe der Landrätin mit seinem Beschluss bekannterweise die Möglichkeit gegeben, redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Daneben verweist er auf die in der Drucksache DrS/2011/042 genannte Entlastung des Haushaltes von 150.000 Euro und fragt, ob es bei dieser bleibe. Herr Stankat erläutert dazu, dass es keine wesentlichen Änderungen an der Richtlinie gegeben habe, lediglich kleinere Anpassungen an Stellen, an denen bisher unklare Begriffe verwandt worden seien. Die endgültige Richtlinie befinde sich in der Anlage zu DrS/2011/061. Zu den finanziellen Auswirkungen führt er aus, dass sich an der Entlastung des Kreishaushaltes nichts ändere. Die Einsparung von 150.000 Euro gelte bereits für dieses Jahr, da zukünftig Kreismittel für die Richtlinienförderung in Höhe von insgesamt 250.000 Euro entfallen würden. Demgegenüber stünden an Aufwendungen 25.000 Euro für den Sozialfond für bedürftige Kinder, die keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes hätten, sowie rund 75.000 Euro für 1,5 Planstellen für Koordinierungs- und Qualifizierungsaufgaben. Bezüglich des Sozialfonds herrscht Einigkeit im Ausschuss, dass wenn der Ansatz von 25.000 Euro ausgeschöpft sei, überplanmäßig weiterhin der volle Zuschuss an die Berechtigten ausgezahlt werden soll. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie zur Förderung von Schulsozialarbeit für die Verwaltungs- und Koordinierungsleistungen des Kreises und für einen Sozialfond jährlich insgesamt 100.000 EUR aus dem Jugendhilfebudget einzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 13Ablehnung: -Enthaltung: 1

 

Pause von 20:15 Uhr – 20:25 Uhr.

 

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Anlagen zur Vorlage