Drucksache - DrS/2011/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Optimiertes ÖPNV-Angebotskonzept im Amt Boostedt-Rickling
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Verfasser 1:
- Westphal, Klaus (Dr.)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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14.09.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der UNK und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag folgenden Beschluss:
Das optimierte ÖPNV-Angebotskonzept (Linien 7920-22) im Amtsbereich Boostedt-Rickling wird zum Fahrplanwechsel am 11.12.2011 unter der Voraussetzung umgesetzt und finanziert, dass 50 % des damit verbundenen Finanzierungsbedarfs vom Amt bzw. den amtsangehörigen Gemeinden dauerhaft getragen werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
ÖPNV-Liniennetz und -Fahrplanstruktur im großflächigen und sehr ländlich strukturierten Amtsbereich Boostedt-Rickling sind über viele Jahre hinweg gewachsen und sukzessive dort ausgebaut worden, wo insbesondere die Bedürfnisse des Schülerverkehrs Anpassungen notwendig machten. Auf diese Weise entstand ein zwar zweckmäßiges, aber wenig transparentes und attraktives ÖPNV-Angebot, was insbesondere Menschen mit Verkehrsmittelalternativen (wahlfreies ÖPNV-Kundenpotenzial) weitgehend von der ÖPNV-Nutzung abhält. Eine zeitgemäße ÖPNV-Planung würde zu anderen Ergebnissen führen.
Gestiegene Schülerzahlen im Zulauf zur Gemeinschaftsschule Boostedt erforderten zum Schuljahreswechsel 08/2011 den Einsatz eines zusätzlichen Busses auf der Linie 7911 Groß Kummerfeld - Heidmühlen - Boostedt. Dieses Fahrzeug wird ausschließlich für eine verstärkende Fahrt in der morgendlichen Verkehrsspitze benötigt, da die vorhandenen Kapazitäten die Nachfrage nicht bewältigen können. Für diese Verstärkerfahrt müssen gemäß verkehrsvertraglichen Konditionen 33 TEUR/a aufgewendet werden, davon entfallen gemäß Schulgesetz ein Drittel auf den Schulträger Boostedt und zwei Drittel auf den Kreis.
Mit diesem nunmehr zusätzlich vorhandenen Fahrzeug eröffnen sich neue Gestaltungsspielräume. Auf dieser Basis wurde ein neues ÖPNV-Angebotskonzept entwickelt, das qualitative und quantitative Optimierungen mit relativ überschaubarem Mehraufwand ermöglicht, in dem das zusätzliche Fahrzeug im gesamten Tagesverlauf inwertgesetzt und damit attraktivitätssteigernd genutzt wird. Das neue ÖPNV-Konzept trägt somit dazu bei, das über viele Jahre gewachsene und vorwiegend im Sinne der Schülerverkehre entwickelte ÖPNV-Angebot wesentlich besser zu strukturieren und für neue Nutzergruppen interessant zu machen. Das Neukonzept bewirkt unter anderem:
- eine dauerhaft tragfähige Bedienung aller notwendigen Relationen des Schülerverkehrs (wurde im Vorfeld mit den Schulen abgestimmt);
- eindeutigere Zuordnung von Erschließungsaufgabe und Liniennummer (neu: 7920 - 7922) durch möglichst weitgehende Vermeidung von Linienwegsüberlagerungen (Anlage 1);
- erhebliche Fahrzeitverkürzungen und häufigere Fahrtmöglichkeiten auf vielen Relationen durch die geänderten Linienführungen und systematische Anschlüsse (Anlage 2);
- eine deutlich verbesserte Erreichbarkeit des lokalen Versorgungsschwerpunkts und Amtssitzes Boostedt;
- häufigere und zeitlich viel besser aufeinander abgestimmte Übergänge in Boostedt von/zur Bahnlinie A1 HH-Eidelstedt – Kaltenkirchen - Neumünster und zur Buslinie 8 Boostedt – Neumünster.
Die Mehrkosten für das optimierte ÖPNV-Konzept belaufen sich gemäß verkehrsvertraglicher Konditionen auf 19 TEUR/a. Damit würde das ÖPNV-Grundangebot gestärkt und darüber hinaus attraktivitätsorientiert weiterentwickelt, die Maßnahme steht damit in der Tradition der erfolgreichen Kreis Segeberger ÖPNV-Politik und rechtfertigt ein finanzielles Engagement des Kreises, erfordert selbiges aber auch auf der örtlichen Ebene. Insofern ist eine dauerhafte, partnerschaftliche 50/50-Finanzierung von Amt/amtsangehörigen Gemeinden und Kreis sachgerecht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Mittel sind bisher nicht im Haushaltsentwurf 2012 enthalten. |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 547 (jährlich 9.500 EUR) | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5313200 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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