Bericht der Verwaltung - DrS/2011/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsentwurf KSB VerwaltungsGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Kenntnisnahme
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14.06.2011
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Bereit
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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21.06.2011
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Kenntnisnahme
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23.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der ehrenamtlichen Selbstverwaltung wird ein Satzungsentwurf zur Änderung der KSB VerwaltungsGmbH zur Kenntnis gegeben.
Sofern eine positive verbindliche Auskunft des Finanzamtes den Weg zur formellen Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft frei machen sollte, sollte ebenso darüber nachgedacht werden, die Satzung der KSB VerwaltungsGmbH zu ändern, um die KSB den dann geänderten Strukturen anzupassen. Vorläufig dienen der anliegende Satzungsentwurf und die Synopse zur Information, damit in den Gremien und in den Fraktionen, aber auch in den Organen der KSB darüber diskutiert werden kann.
Der Satzungsentwurf orientiert sich inhaltlich sowohl an der bestehenden Satzung als auch am Satzungsentwurf zur Gründung der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft; daher weicht der Entwurf in einigen Punkten von der jetzigen Satzung entscheidend ab, z. B. wird auf einen Aufsichtsrat in Zukunft verzichtet. Anhand der Synopse kann ersehen werden, welchen neuen Wortlaut es gibt, bzw. an welcher Stelle sich die entsprechende, alte Regelung nunmehr befindet.
Zum formalen Ablauf:
Sollte die verbindliche Auskunft positiv ausfallen, könnte der Kreistag endgültig beschließen und die formellen Voraussetzungen zur Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft schaffen. Einhergehend – nach Möglichkeit gleichzeitig mit der Gründung der Wifö, bzw. kurz danach – sollte die neue Satzung der KSB VerwaltungsGmbH beschlossen werden. Der Satzungsentwurf müsste sodann noch der Kommunalaufsicht angezeigt werden (gem. § 108 GO); er stünde unter dem Vorbehalt, dass die KAB den Änderungen nicht widerspräche.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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48,7 kB
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