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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/089-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Umstellung des Auszahlungsverfahrens an Tagespflegepersonen im Rahmen einer Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege zum 01.08.2011. Damit soll eine rechtskonforme Auszahlung des Tagespflegegeldes an Tagespflegepersonen in voller Höhe mit anschließender Heranziehung der Kindeseltern sichergestellt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises hat in seiner Sitzung am 24.11.2010 beide Beschlussalternativen der Vorlage DrS/ 2010/ 089 zurückgewiesen und die Thematik zur Beratung und ggfs. Entscheidung auf die nächste Ausschusssitzung vertagt.

 

Daraufhin hat die Verwaltung die wesentlichen Aspekte des Sachverhalts einer neuen Prüfung unterzogen:

  1. Die Höhe der zu erwartenden Einnahmeausfälle war zu klären. Der hier ursprünglich angesetzte Wert in Höhe von 30 % war entsprechend zu hinterfragen.
  2. Der genaue Personalmehrbedarf aufgrund der steigenden Fallzahlen war zu ermitteln.

 

Zu 1. Prognose der Einnahmeausfälle

Für eine genauere Ermittlung der möglichen Einnahmeausfälle sind alle Jugendämter in Schleswig-Holstein telefonisch befragt worden. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht des jeweiligen Umstellungsstandes und der bereits gewonnenen Erfahrungswerte. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bereits in acht Jugendämtern  eine Umstellung auf das Bruttoprinzip erfolgt ist. Die Erfahrungen bzgl. der Einnahmeausfälle durch nicht zu realisierende Forderungen an die Kindeseltern sind bei den Jugendämtern sehr unterschiedlich und reichen von geringen Ausfällen um 5 % bis zu 30 %. Da einige Umstellungen erst im Laufe des letzten Jahres erfolgten, ist die Aussagekraft dieser Zahlen teilweise begrenzt.

Im rechnerischen Durchschnitt ergibt sich eine Ausfallquote von knapp 12 %. Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungswerte und einer generell vorsichtigen Einschätzung der Einnahmesituation, empfiehlt die Verwaltung nunmehr, von zu erwartenden Einnahmeausfällen in Höhe von 15 % (168.000 EUR) auszugehen.

 

Jugendamt

Einnahme-ausfälle in %

Anmerkungen

Stadt Flensburg

5

180 Zahlfälle, 1,0 VZ-Stelle

Stadt Kiel

5

Aufgabe in der WJH angesiedelt, Eltern erteilen Abrufermächtigung

Stadt Neumünster

10 – 30

220-250 Fälle, 1,0 VZ-Stelle, ALGII-Bezieher werden  nicht herangezogen.

Stadt Lübeck

?

Der Verbund Kindertagespflege hat diese Aufgaben übernommen; Ermäßigungsanträge und Erlaubniserteilung weiterhin bei der Hansestadt.

Kreis Ostholstein

5

263 Zahlfälle, 1,0 VZ-Stelle, geringe Ausfälle

Kreis Plön

5

240 Zahlfälle, 1,0 VZ-Stelle + Vertretung in der WJH, geringe Ausfälle

Kreis Rendsburg-Eckernförde

30

360 Fälle, 2,5 VZ-Stellen

Kreis Steinburg

?

Die Umstellung ist bereits erfolgt. Aktuell keine Aussagen über die Einnahmeausfälle möglich. Zwei Teilzeitstellen

Kreis Herzogtum Lauenburg

/

Die Umstellung auf das Bruttoprinzip ist noch nicht erfolgt.

Kreis Nordfriesland

/

Die Umstellung auf das Bruttoprinzip ist noch nicht erfolgt. Landesrechtliche Regelungen werden abgewartet.

Kreis Dithmarschen

/

Die Umstellung auf das Bruttoprinzip ist noch nicht erfolgt.

Kreis Pinneberg

/

Die Umstellung auf das Bruttoprinzip ist noch nicht erfolgt.

Kreis Stormarn

/

Die Umstellung ist zum 01.08.2011 vorgesehen, daher noch keine Erfahrungswerte.

Kreis Schleswig-Flensburg

/

Die Umstellung auf das Bruttoprinzip ist noch nicht erfolgt.

 

 

Zu 2. Personeller Mehrbedarf

Der personelle Mehrbedarf sowohl in der Kasse (FD 21.00) als auch im Jugendamt (FD 51.10) wurde ermittelt.

 

Laut Organisationsbereich (FD 10.40) bedeutet das gesamte Mengengerüst einen personellen Bedarf in der Kasse von einer halben EG 6-Stelle (20.500 EUR). Durch fachdienstinterne Umorganisation kann die Mehrarbeit übernommen werden. Somit verändert sich durch diese zusätzlichen Aufgaben der momentane Personaleinsatz in der Kasse nicht.

 

Im Jugendamt steht für diese Abrechnungen eine halbe EG 8-Stelle zur Verfügung, die aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen schon jetzt nicht mehr auskömmlich ist.  Die starke Nachfrage nach Kindertagesbetreuung ergibt eine jährliche Fall- und Kostensteigerung von zurzeit durchschnittlich 14%. Weiterhin wird seit 2009 die anteilige Erstattung der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge an die Tagespflegepersonen als neue Tätigkeit auf dieser Stelle wahrgenommen. Vorliegend ergibt sich durch die Umstellung der Auszahlung des Tagespflegegeldes in voller Höhe an alle Tagespflegepersonen eine Erhöhung der Fallzahlen um den Faktor vier von 125 auf 500. Daneben werden momentan 90 einkommensunabhängige Geschwisterermäßigungen gewährt. Hier wird ebenfalls ein Anstieg prognostiziert. Damit ergibt sich ein Personalmehrbedarf von zumindest einer Vollzeitstelle EG 8 (44.000 EUR). Wenn die Umstellung realisiert werden soll, muss der Stellenplan zeitgleich um eine Stelle für den Fachdienst 51.10 erweitert werden und der Personalansatz ist entsprechend zu erhöhen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Mit Beginn der Umstellung sind monatlich rund 130.000 EUR an die Tagespflegepersonen im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) auszuzahlen. Der sich daraus ergebenden Jahressumme in Höhe von 1.560.000 EUR stehen Einnahmen in derselben Höhe, abzüglich gewährter Sozialstaffelleistungen sowie nicht zu realisierender Forderungen in Höhe von voraussichtlich 168.000 EUR p. a. gegenüber. Daneben ist mit Mehraufwand für Personal in Höhe von 44.000 EUR pro Jahr zu rechnen. Zusätzlich zu den bereits jetzt bestehenden Sozialstaffelaufwendungen in Höhe von 440.000 EUR wird sich eine jährliche Mehrbelastung für den Kreishaushalt in Höhe von voraussichtlich 212.000 EUR ergeben. Bei einer Umstellung ab dem 01.08 2011 würden im Haushaltsjahr 2011 zunächst rund 5/12 dieser Mehrbelastung anfallen, mithin 88.400 EUR. Dies ist in der Änderungsliste zu berücksichtigen.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 361, über die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2011 zu berücksichtigen

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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