Drucksache - DrS/2011/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Projekte und der Projektkosten auf die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft; Fortführung der Projekte und Übernahme der gestiegenen Projektkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beteiligt:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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27.01.2011
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17.02.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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14.02.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt - in Ergänzung zum Beschluss DrS/2010/064 vom 07.07.2010:
- Die in der Anlage aufgeführten Projekte werden für die beschlossene Laufzeit generell fortgeführt und mit Kreismitteln entsprechend der Kostendarstellung (ko-)finanziert; die Mehrkosten gegenüber dem Beschluss vom 07.07.2010 werden vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fachausschuss übernommen.
- Die KSB VerwaltungsGmbH übernimmt – sofern möglich - die Trägerschaft und die Kosten für die in der Anlage aufgeführten Projekte; die Trägerschaft und die Kosten werden, sobald die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft handlungsfähig ist, auf jene weiter übertragen. Die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft wird somit zukünftig in eigener Trägerschaft die Projekte fortführen und sämtliche damit verbundene Kosten, auch in Bezug auf die WEP, übernehmen, welche durch das ihr zur Verfügung gestellte Budget gedeckt werden sollen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ergänzung zum Hauptausschussbeschluss vom 07.07.2010 (DrS 2010/064)
I.
Interessen des Kreises sollten u. a. sein:
- Entlastung des Kreishaushaltes,
- Übertragung der in Trägerschaft des Kreises stehenden Projekte auf die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (sofern möglich),
- Übernahme der gesamten Projektkosten durch die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft und
- Übernahme der Projektmehrkosten durch die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft.
Diese Vorlage korrespondiert mit der Vorlage DrS/2011/003 „Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft; neue Gesellschaftsstrukturen“.
II. Hintergrund
Der Kreis Segeberg ist unmittelbarer oder - über die WEP – mittelbarer Träger mehrerer Förderprojekte, gem. Anlage („Projekte/Projektkosten“). Die WEP führt zzt. die meisten der Projekte für den Kreis durch. Mit der WEP wurde ein Vertrag geschlossen, der die Fortführung aller Projekte sicherstellt und es der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft ermöglicht, in den Vertrag einzusteigen, bzw. die Projekte in eigener Trägerschaft zu übernehmen - sofern das wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist - so wie vom Hauptausschuss am 07.07.2010 beschlossen.
Im Laufe des zweiten Halbjahres 2010 haben sich jedoch die prognostizierten Projektkosten (ab dem Jahr 2011) gegenüber der Vorlage DrS/2010/064 und gegenüber dem Hauptausschussbeschluss vom 07.07.2010 teilweise wesentlich verändert. Gründe sind u. a. die Kürzungen der Projektfördermittel des Landes gem. des Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung (siehe z. B. das Projekt „MedComm“). Die unten aufgeführten Projekte wären in ihrem Bestand gefährdet, sollten die gestiegenen Kosten nicht vom Kreis kompensiert werden. Teilweise werden die Mehrkosten aber auch von der WEP übernommen (siehe z. B. Projekt Frau & Beruf). Gleichwohl ist ein Ausgleich bei der Kostenlastverteilung herzustellen.
III. Projektkosten und Kostensteigerungen im Einzelnen (siehe auch Anlage „Projekte/Projektkosten“)
- Projekt „MedComm“
Das Land SH wird seinen bisherigen Landesanteil an der Projektförderung von 20% nicht weiter leisten. Insofern erhält der Kreis seitens des „Zukunftsprogramms Wirtschaft“ nur noch die Förderung von 50% aus dem Europäischen Regionalfonds. Die wegfallenden 20% müssten sich zu gleichen Teilen die Leistungsanbieter und der Kreis teilen. Die Kofinanzierungserklärungen aller Leistungsanbieter liegen bereits vor. In 2011 wird der Zuschuss des Kreises Segeberg für MedComm auf ca. 38.000 Euro/Jahr ansteigen, vorausgesetzt, das Projekt wird über das „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ bis 2013 weiter gefördert. Hernach ergäben sich Kostensteigerungen von jährlich 16.800 € und somit jährliche Gesamtkosten i. H. v. 48.400 €.
- Projekt „Frau & Beruf“
Nach dem Beschluss des Landes zur Haushaltskonsolidierung soll auch der Landeszuschuss für Förderprojekte sukzessive bis 2013 zurückgefahren werden (wobei die genaue Höhe der Reduzierung zzt. nicht bekannt ist). Bisher zahlte die WEP aus eigenen Mittel jährlich 5.000 € für Personal- und Sachkosten zusätzlich zum Projekt dazu (neben dem Eigenanteil des Kreises in Form der Mietzahlungen); ab 2011 sind Mehrkosten von mindestens 3.500 € und ab 2012 Mehrkosten von mindestens 6.000 € für die WEP zu erwarten. Gründe sind u. a. auch die allgemeinen Tariferhöhungen für das Personal von „Frau & Beruf“. Dieses für den Kreis Segeberg überaus erfolgreiche Projekt wird die WEP vorerst weiterführen und die Mehrkosten zum großen Teil aus eigenen Mitteln kompensieren. Die Mehrkosten werden aber teilweise auch aus dem zu zahlenden Zuschuss des Kreises zur allgemeinen Wirtschaftsförderung bei der WEP mit abgegolten.
- Projekt „Wissensnetzwerk“ (ehemals Projekt „Wachstumsinitiative Norderelbe“)
Das Projekt „Wachstumsinitiative Norderelbe“ sollte ursprünglich Ende 2010 auslaufen. In der DrS 2010/064 wurde es daher nicht mehr als ein förderfähiges Projekt des Kreises aufgeführt. Da jedoch das Vorgängerprojekt „Norderelbe“ so überaus erfolgreich verlief (für Segeberg insbesondere die Entwicklung entlang der Autobahnachsen A7 und A 21), haben das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Hamburg erneut Fördermittel für jenes Projekt bereit gestellt. Hieran soll nun das Nachfolgeprojekt anknüpfen. Die Projektträger (alle Hamburg-Randkreise) wurden von den beiden Bundesländern gebeten, das Projekt, welches nunmehr den Titel „Wissensnetzwerk“ trägt, unbedingt fortzuführen und sich mit Kofinanzierungsmitteln daran zu beteiligen. Die WEP hatte als Trägerin des alten Projektes, auch im Namen des Kreises Segeberg, im September ihre Zustimmung erklärt, das Projekt „Wissensnetzwerk“ ab 2011 (fort-) zu führen. Projektträgerin ist somit die WEP. Die Eckdaten sind:
- Laufzeit = 2 Jahre (09/2010 bis 09/2012 mit Option auf Verlängerung bis 09/2013)
- Projektgesamtkosten = 600.000 € davon 220.000 € Personalkosten, 80.000 € Verwaltungskosten und 300.000 Sach- und Entwicklungskosten (150.000 € sind mittlerweile für das Projekt gebunden)
- auf die Hamburg-Randkreise entfallen insgesamt 300.000 € für Personal-, Sach- und Entwicklungskosten
- Hauptkosten: Personalkosten für 2 Stellen - als Projektansprechpartner für alle Projektpartner (Hamburg-Randkreise) mit Sitz in HH
- dies ist ein gutes und sinnvolles Nachfolgeprojekt für das erfolgreich geführte Projekt „Wachstumsinitiative Norderelbe“; es bietet den Hamburg-Randkreisen eine gute Basis für ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung; auch die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises kann somit über dieses Projekte seine Netzwerkbildung mit den Hamburg-Randkreisen ausbauen. D. h., die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft hat die Chance, sich von Anfang an aktiv an dem Projekt zu beteiligen und den Kreis SE mit einzubringen; zzt. macht dies die WEP; eine Projektübertragung auf die neue Gesellschaft ist möglich und sehr empfehlenswert
- bisher war für das Vorgängerprojekt (Wachstumsinitiative Norderelbe) keine direkte Kostenbeteiligung für SE vorgesehen, da das Projekt auslaufen sollte. Nun aber, durch das Nachfolgeprojekt, entstehen dem Kreis anteilige Kosten, die über die Kosten der allgemeinen Wirtschaftsförderung bei der WEP abgegolten werden
- Projekt „Regionalmanagement Logistik“ (Aufhebung des Gremienvorbehalts)
In der Vorlage DrS/2010/64 war das Projekt „Regionalmanagement Logistik“ für eine weitere Förderung durch den Kreis Segeberg ebenfalls nicht vorgesehen, da es - wie das Projekt „Wachstumsinitiative Norderelbe“ auch – ursprünglich nicht fortgeführt werden sollte. Auf Wunsch des Landes Schleswig-Holstein, das Projekt nunmehr doch bis 2013 weiterzuführen, ist eine neue Situation entstanden, die von der Beschlusslage im Juli abweicht.
Ein Fortführungsantrag an das „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ wurde vorbereitet und der Kreis Segeberg wurde gebeten, sich wie bisher (für den Zeitraum 03/2008 bis 02/2013) an dem Projekt zu beteiligen. Deshalb ist mit Zustimmung der Landrätin ein Schreiben an die WEP vom 10.09.2010 gerichtet worden, in dem der Kreis sich de fakto damit einverstanden erklärt, dass das Projekt weiterlaufen kann. Der Kreis würde sich mit brutto 15.000 € für drei Jahre am Projekt beteiligen. Der von der WEP angeforderte sog. „Letter of Intent“, wurde an die WEP mit einem von der Landrätin ausgesprochenen Gremienvorbehalt weitergeleitet.
Die Verwaltung bitte nunmehr darum, diesen Gremienvorbehalt aufzuheben, damit das Projekt mit den o. a. Beträgen finanziert werden kann.
- Allgemeine Wirtschaftsförderung
Um den steuerrechtlichen Vorteil der Umsatzsteuerbefreiung zu nutzen, werden einige Projektkosten und die damit zusammenhängende Kosten der WEP über einen jährlichen Zuschuss des Kreises zur „Allgemeinen Wirtschaftsförderung im Kreis Segeberg“ i. H. v. 50.000 € (i. H. v. 30% der Gesamtkosten), gedeckt. In jenem Zuschuss an die WEP sind enthalten u. a.:
- Die Projektkosten „KMU“ (5.000 €), „Frau und Beruf“ (2.400 €) und „Startbahn“ (10.000 €)
- die Overheadkosten der WEP, mithin die allgemeinen Verwaltungs- und Managementkosten für alle Projekte, d. h. für die Personal- und Sachkosten der WEP als Projektdurchführerin
- die gesamten auf den Kreis Segeberg anfallenden Kostenanteile für das Projekt „Wissensnetzwerk“ (ca. 10.000 €/p.a)
- die Personalkostensteigerungen (Tariferhöhungen), z. B. bei den Mitarbeiterinnen des Projektes „Frau & Beruf“
- die kaufmännischen/finanziellen Risiken, die die WEP im Rahmen ihrer alleinigen Projektträgerschaft trägt, z. B. bei den Projekten „Wissensnetzwerk“, „KMU“ und „Startbahn“, welche auch für den Kreis Segeberg erbracht werden
Jährlich werden bereits 35.000 € getragen (= 17.400 € direkter Zuschuss an die WEP für die Projekte + 18.300 € = Overheadkosten i. H. v. 20% von den jährlichen Projektgesamtkosten i. H. v. ursprünglich 91.500 €). Damit entstehen aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen weitere Kosten von jährlich 15.000 € (35.000 € + 15.000 € = 50.000 €). Die Mehrkosten sind jedoch in Anbetracht der veränderten Sachlage angemessen und sachlich richtig.
Die Formulierung „Zuschuss zur Allgemeinen Wirtschaftsförderung im Kreis Segeberg“ könnte hier etwas irreführend sein. Gemeint sind damit ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Durchführung der o. g. Projekte (bei der WEP) entstehen. Denn abgesehen von der nach wie vor stattfindenden gemeinsamen Bewerbung der Kreise in Broschüren und auf Werbetafeln und abgesehen von der Beendigung bereits angelaufener allgemeiner Maßnahmen, findet eine darüber hinausgehende allgemeine und aktive Wirtschaftsförderung und/oder Wirtschaftsentwicklung des Kreises Segeberg seit der formellen Trennung von der WEP nicht mehr statt.
Der Zuschuss zur „Allgemeinen Wirtschaftsförderung“ an die WEP sollte zukünftig von der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft übernommen werden, da es sich ausschließlich um Wirtschaftsförderungsmaßnahmen handelt. Die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft hat hierbei die Möglichkeit, über die Projektarbeiten eigene Akzente zu setzen und das vorhandene Wissen und das Netzwerk der WEP mit zu nutzen.
IV. Empfehlung
Der mit der WEP geschlossene Vertrag beinhaltet eine Übertragungsmöglichkeit der Projekte auf die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft. Dies gilt jedenfalls für die Projekte, bei denen es rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, so wie es der Hauptausschuss in seinem Beschluss vom 07.07.2010 fordert. Die Übernahme des laufenden Projektdurchführungsvertrages mit der WEP ist Voraussetzung dafür, dass auch die gesamten Kosten von der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft übernommen werden können. Die gilt sowohl für die Projekte, welche in Trägerschaft des Kreises stehen, als auch für jene Projekte, die in Trägerschaft der WEP stehen, aber für den Kreis durchgeführt werden und unter der Kosten-Bezeichnung „allgemeine Wirtschaftsförderung für den Kreis Segeberg“ laufen. Die WEP führt die Projekte solange durch, bis die volle Handlungsfähigkeit der eigenen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft gewährleistet ist, längstens jedoch bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit 2013.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist es ratsam, die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mit Aufgaben zu betrauen, die einen Aufwand verursachen. Diese Kosten sollten durch das der neuen Gesellschaft zugewiesene Budget im Rahmen der Übertragung der Dividende aus den E.ON Hanse-Aktien i. H. v. 500.000 € gedeckt werden. Die gem. der anliegenden Liste geführten Projekte sind reine Wirtschaftsförderungsprojekte und gehören sowohl inhaltlich, als auch formell zur neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft.
Ferner ist es sinnvoll, dass die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft gerade am Anfang ihrer Tätigkeit eng mit der WEP zusammenarbeitet und deren Kontakte und aufgebauten Strukturen nutzen kann. Die WEP hat ihre Unterstützung zugesagt.
Gleichwohl ist bereits jetzt ein grundsätzlicher Beschluss des Kreises erforderlich, die Projekte in der entsprechenden Form fortzuführen und die Mehrkosten zu übernehmen, da die Kosten bereits ab Januar 2011 bei den Projekten und bei der WEP anfallen. Ein weiteres Abwarten jener Entscheidung bis zur Aufnahme der Tätigkeiten der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft – voraussichtlich April/Mai - ist dagegen nicht ratsam.
Um den Kreishaushalt 2011 nicht weiter zu belasten, sollte der Kreis lediglich in Vorleistung für die neue Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft gehen und die Kosten, die bis zur Aufnahme der Tätigkeit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft fällig werden, aus dem Vorschusskonto zahlen. Damit würden fällige Zahlungen unmittelbar zulasten des Budgets der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft gehen.
Formal muss die KSB VerwaltungsGmbH (als alleinige Gesellschafterin der neuen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft) der Übernahme der Projekte und der Kosten zustimmen - zumindest für eine logische juristische Sekunde - um sodann die Projekte und die Kosten auf die neue Gesellschaft weiter zu übertragen.
Die Zustimmung des zuständigen Fachausschusses „Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur sollte ebenfalls eingeholt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| - jährliche Projektgesamtkosten = 145.500 € - Projektgesamtkosten für 3 Jahre = 436.500 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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28,2 kB
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