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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die Absenkung der Förderquote der Standortbüchereien auf 20 % der Kosten des hauptamtlichen Personals und des Medienetats ab dem 01.01.2011 zu beschließen.

 

Der Kreistag wird um Entscheidung gebeten, ob die Förderung der Fahrbüchereien ab dem Jahr 2011 mit 20 % bzw. 25 % des Defizits erfolgen soll.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 08.12.2009 hat der Hauptausschuss die vorsorgliche Kündigung aller Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen, um sich damit die Möglichkeit zu eröffnen im Jahre 2010 in Neuverhandlungen mit den Zuschussempfängern zu treten.

 

Zur Umsetzung des Hauptausschussbeschlusses vom 08.12.2009 wurden mit Schreiben vom 09.03.2010 fristgerecht zum Ablauf des 31.12.2010 sämtliche Verträge mit dem Büchereiverein Schleswig- Holstein e.V. über die Förderung der Standort- und Fahrbüchereien im Kreis Segeberg vorsorglich gekündigt.

 

Bis zum 31.12.2010 werden die sieben Standortbüchereien im Kreis mit 21,25 % der Kosten für hauptamtliches Personal und Medienetat bezuschusst.

 

Die im Kreis befindlichen Fahrbüchereien an den Standorten Wahlstedt und Norderstedt werden gegenwärtig mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % des jährlichen Defizits gefördert. Das verbleibende Defizit wird zu 35 % vom Büchereiverein Schleswig- Holstein und zu 40 % durch die beteiligten Kommunen ausgeglichen. Für die Förderung der Fahrbüchereien stehen laut aktueller Planung im Jahr 2011 bis zu 66.300 € zur Verfügung.

 

Die Beratungen der zukünftigen Förderquoten für die Standort- und Fahrbüchereien wurden durch den Kreistag am 11.11.2010 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) zurückgewiesen.

 

Bezüglich der zukünftigen Förderquote der Standortbüchereien wurde in der Sitzung des BKS am 16.11.2010 eine Absenkung von jetzt 21,25 % auf zukünftig 20 % der Kosten des hauptamtlichen Personals und des Medienetats beschlossen.

 

Hinsichtlich der zukünftigen Förderung der Fahrbüchereien konnte in der BKS- Sitzung am 16.11.2010 keine Mehrheit für die Beschlussempfehlung einer Kürzung auf 20 % gefunden werden. Durch eine etwaige Kürzung des Zuschusses auf 20 % würden Einsparungen in Höhe von 13.260 € erreicht werden. Eine Kürzung der Kreisförderung müsste durch den Büchereiverein oder die beteiligten Kommunen ausgeglichen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Bei Kürzung auf 20 % bei Fahrbüchereien Ersparnis von 13.260,00 €,

bei Kürzung auf 20 % bei Standortbüchereien Ersparnis von 25.500,00 €.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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