Drucksache - DrS/2010/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufsuchende Suchtberatung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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23.08.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für Menschen, die zum Personenkreis der chronisch mehrfach beeinträchtigten abhängigen Menschen (CMA) entsprechend der Kriterien der Arbeitsgruppe CMA von 1999 gehören, wurde im Kreis Segeberg mit der ATS eine Leistungsvereinbarung geschlossen.
Die Leistungsvereinbarung „Aufsuchende Suchtberatung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten“ wurde zum 31.12.2010 gekündigt, weil es sich im Regelfall nicht um Leistungen der Eingliederungshilfe handelt. Diese werden passgenau ermittelt und werden gewährt, wenn und solange die Aussicht besteht, mit den Eingliederungshilfeleistungen das Rehabilitations- bzw. Eingliederungsziel zu erreichen.
Entsprechend aufsuchende Sozialarbeit wird zum Teil vom Sozialpsychiatrischen Dienst geleistet, kann aufgrund der personellen Situation für den o.a. Personenkreis nicht in dem von der ATS angebotenen Umfang geleistet werden. Das beschriebene Angebot ist eine Ergänzung der Möglichkeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes und die Verwaltung empfiehlt, dies als freiwillige Leistung des Kreises abzüglich eines Einsparvolumens von 10 % weiterzugewähren.
Erläuterungen:
Vereinbart wurde als Voraussetzung zunächst das Vorliegen einer ICD-10 F1x.2-Diagnose (Abhängigkeitssyndrom). Zusätzlich muss in drei der vier folgenden Bereiche mindestens ein weiteres Kriterium vorliegen:
Konsumverhalten:regelmäßige Trinkexzesse (mind. monatlich) oder Spiegeltrinken in den letzten 12 Monaten
Behandlungserfahrung:mindestens 5 stationäre Entgiftungs- bzw. 2 stationäre und/oder ambulante Entwöhnungsbehandlungen
Gesundheitliche Situation:eine Störung in den letzten 2 Jahren (Leberzirrhose, Fettleber, chronische Hepatitis od. Gastritis od. Pankreatitis od. Abszesse od. Hauterkrankungen, Ösophagusvarizen, Tuberkulose, Kardiomyopathie, Endokarditis, Herzinsuffizienz, Nierenversagen, AIDS, Kleinhirnataxie, cerebrale Anfälle, Polyneuropathie, extrem schlechter Zahnstatus, Korsakow-Syndrom, hirnorganische Wesensänderung, Demenz, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen, depressive Syndrome)
Soziale/rechtliche Situation:Lebensunterhalt überwiegend ALG II, EU-Rente, Grundsicherung bzw. unregelmäßige Einkünfte. KlientIn ist wohnungslos, lebt in einer Notunterkunft bzw. wohnt stark verwahrlost. Sie/Er ist alleinstehend, ohne feste Partnerbeziehung bzw. hat nur suchtbezogene Kontakte. Während der gesamten Lebenszeit kam es zu insgesamt mindestens 24 Monaten Haft bzw. mehr als 5 Verurteilungen.
Angesichts der beschriebenen besonderen Schwierigkeiten, u. a. aufgrund des häufig exzessiven Konsummusters, zeichnen sich diese betroffenen Menschen insbesondere dadurch aus, dass sie verbindliche Terminabsprachen nur begrenzt einhalten können, bzw. wegen der z. T. weit fortgeschrittenen körperlichen Folgeerscheinungen der Abhängigkeitserkrankung (z. B. Polyneuropathie) nicht in der Lage sind, Termine in einer Beratungsstelle wahrzunehmen.
Hinzu kommen angesichts des spezifischen Konsummusters erhebliche intellektuelle Einschränkungen. Mittels einer aufsuchenden Suchtberatung soll es diesem Personenkreis überhaupt ermöglicht werden, am bestehenden (Sucht)Hilfesystem teilhaben zu können.
Bisher wurden pro Fall 480 Minuten für die direkte Bezugsberatung-/betreuung pro Monat zur Verfügung gestellt. Nach Auswertung der Fälle in 2009 belief sich das Kostenvolumen auf rund 6.500,00 € p.A. In 10 von 17 Fällen konnte eine Einbindung in die Hilfesysteme bzw. medizinische Hilfe erreicht werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Ersparnis von 10 % gegenüber bisherigem Ansatz |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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