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ALLRIS - Auszug

23.08.2010 - 3.3 Aufsuchende Suchtberatung für Menschen mit beso...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einer kurzen Einführung durch die Vorsitzende erläutert Frau Rohwer dem Ausschuss die Vorlage. Es handle sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Kreises. Anschließend berichtet Herr Hassler über die Arbeit der aufsuchenden Sozialarbeit. Es gehe um die Personen, welche nicht über die Eingliederungshilfe oder das Beratungswesen vom System erfasst werden würde Er betont, dass niemand gezwungen werde, an der Beratung teilzunehmen, jedoch sei die Situation für viele Menschen so, dass sie nicht mehr selbst entscheiden könnten, ob sie etwas an ihrem Leben ändern wollen. Herr Dr. Hoffmann betont, dass diese Personen über das öffentliche System der Suchtberatung zugeführt werden würden. Dadurch würden an anderer Stelle Aufwendungen vermieden. Anschließend bittet die Vorsitzende um eine Stellungnahme des Ausschusses, ob die Kürzung um 10 % in diesem Bereich wirklich gewollt sei. Herr Gloger erklärt für die CDU-Fraktion, dass über die Vorlage so abgestimmt werden solle, wie sie von der Verwaltung vorgelegt worden sei. Danach stellt die Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt, die pauschale Finanzierung von 344,00 € pro Fall (bisher 381,24 €) als freiwillige Leistung des Kreises für 2 Jahre weiterzugewähren.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 10Ablehnung: -Enthaltung: -