Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/109

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Übertragung der Aufgabe der Mitfinanzierung des Kreises (2/3) an den pauschalen vertragsbedingten Schülerbeförderungskosten der örtlichen Schulträger auf den Teilplan 547 und der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von  800.000 Euro aus dem Teilplan 241 auf den Teilplan 547 (ÖPNV) wird zugestimmt. Dieser Teil, der aus dem Teilplan 241 herausgelöst und auf den Teilplan 547 übertragen wird, fällt in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Diese Änderungen werden mit dem Haushaltsjahr 2011 wirksam.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Ausgangslage:

Der Kreis Segeberg ist seit 1996 gesetzlicher ÖPNV-Aufgabenträger (AT) und hat damit die volle Aufgabenverantwortung für den ÖPNV. Durch die Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel ist die vorher teilweise gegebene Ausgabenverantwortung ab 2007 soweit vervollständig worden, dass der Kreis Segeberg seitdem die vollständige Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für seinen ÖPNV trägt.

 

Problem:

Die Strukturen innerhalb des Kreises haben diese Veränderung bislang nicht nachvollzogen. So gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Schulträgern (ST), die schulspezifische ÖPNV-Leistung direkt bei Verkehrsunternehmen (VU) bestellen und sich den damit verbundenen Aufwand vom Kreis Segeberg/FD 40.00 als notwendige Schülerbeförderungskosten mit 2/3 satzungskonform erstatten lassen. Die von den örtlichen ST bestellten ÖPNV-Leistungen haben ihren Ursprung in den ehemals „freigestellten Verkehren“, also speziell eingerichtete Busverkehre, deren Aufgabe es war, Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule und wieder zurück zu bringen. Diese Verkehre bedienten ausschließlich die Schülerbeförderung und sie wurden jeweils vertragsbedingt pauschal vom örtlichen Schulträger mit 1/3 der Kosten und vom Kreis mit 2/3 der Kosten abgegolten.

 

Die freigestellten Verkehre wurden mit Gründung der VGSE (Verkehrsgemeinschaft Segeberg) 1992 in allgemein zugänglichen und nutzbaren ÖPNV mit unverändertem Fahrplanangebot umgewandelt. Vertragspartner waren aber nach wie vor die örtlichen Träger der Schülerbeförderung und die jeweiligen Verkehrsunternehmen. Die vertraglich vereinbarten Pauschalen verstehen sich inklusive der Kosten der Fahrkarten für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler der jeweils bedienten Schulen bis Klasse 10; nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (z.B. weiterführender Schulen ab Klasse 11 oder innerörtliche Nutzer) sind darin nicht enthalten und können diese ÖPNV-Linien nur nach Erwerb gültiger Fahrkarten nutzen. Die pauschalen Vertragskosten werden nach wie vor dem Kreis als Kostenträger mit 2/3 in Rechnung gestellt.

 

Pauschalverträge im ÖPNV bestehen derzeit in den Bereichen des Schulverbandes Bad Segeberg, des Schulverbandes Bad Bramstedt, des Schulverbandes Kaltenkirchen, der Ämter Leezen, Boostedt-Rickling und Trave-Land sowie der Stadt Wahlstedt. Der vom Kreis zu tragende Zuschussanteil an den Pauschalkosten beträgt etwa 800.000 € pro Jahr.

 

Das bisher praktizierte Verfahren der Leistungsbestellung direkt durch die Schulträger kann so nicht bestehen bleiben. Erstens darf laut gültigem ÖPNV-Recht nur der Kreis als verantwortlicher AT ÖPNV bestellen; zweitens hat der Kreis/ÖPNV hier zwar die volle Aufgaben-, nicht aber die volle Ausgabenverantwortung und er kann daher nicht direkt steuern und gestalten. Dies ist strukturell weder glücklich noch transparent. Erschwerend kommt hinzu, dass das Land plant, die Ausschüttung der Kommunalisierungsmittel als größtem Posten im ÖPNV-Haushalt ab 2013 u. a. an das Vorhandensein transparenter Finanzierungsstrukturen und ebensolcher Verkehrsverträge zu koppeln.

 

Lösung:

Bereits in seinem 3. Regionalen Nahverkehrsplan 2008 - 2012 hat der Kreis Segeberg den Auftrag verankert, die ÖPNV-Finanzierungslandschaft rechtskonform und transparent neu zu ordnen und so einen sachgerecht im ÖPNV-Ressort gebündelten ÖPNV-Finanzierungsstrom zu erreichen. Bestätigt wurde dieser Auftrag in den im Jahr 2009 getroffenen Beschlüssen zur Neuvergabe der Teilnetze SE 4, 6, 8 und 9 und Abschluss entsprechender Verkehrsverträge mit der Autokraft und der Fa. Storjohann. Diesen Vorgaben folgend sind die restlichen bestehenden Pauschalverträge zwischen ST und VU parallel zu dieser verkehrsvertraglichen Neuregelung durch Verträge zwischen ST und Kreis zu ersetzen; die ST bestellen und finanzieren dann ihren spezifischen Schüler-ÖPNV beim Kreis und der wiederum bei den Verkehrsunternehmen.

 

Weiteres Vorgehen:

Die noch bestehenden Verträge zwischen ST und VU werden zum 31.12.2010 aufgehoben und durch Verträge zwischen ST und Kreis SE/ÖPNV ersetzt, dieser Prozess läuft. Der damit verbundene 2/3-Anteil des Kreises an den pauschalen Vertragskosten der örtlichen Schülerbeförderungsträger von rd. T€ 800 ist im laufenden Haushalt noch im Teilplan Schülerbeförderung veranschlagt. Er ist dem ÖPNV-Etat in der Größenordnung von 800.000 € ab dem Haushaltsjahr 2011 in geeigneter Weise zuzuordnen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Loading...