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ALLRIS - Auszug

23.11.2010 - 4.3 Zuordnung des Teilplans 241 - Schülerbeförderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mozer erläutert, dass es sich hierbei um eine kostenneutrale Verschiebung von Mitteln handle. Daneben würden rechtlichen Rahmenbedingungen nachvollzogen werden. Herr Mohr führt anschließend aus, dass die Schülerbeförderung, welche im Rahmen des ÖPNV erfolge, über den ÖPNV zu finanzieren sei. Eine mögliche Elternbeteiligung solle sich nur auf den Teil der Kosten beziehen, welcher ausschließlich durch die Schülerbeförderung entstünde. Anschließend erläutert Herr Mozer die Finanzierung der Schülerbeförderung im Detail anhand einer Folie. Diese ist dem Protokoll angefügt. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Übertragung der Aufgabe der Mitfinanzierung des Kreises (2/3) an den pauschalen vertragsbedingten Schülerbeförderungskosten der örtlichen Schulträger auf den Teilplan 547 und der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von  800.000 Euro aus dem Teilplan 241 auf den Teilplan 547 (ÖPNV) wird zugestimmt. Dieser Teil, der aus dem Teilplan 241 herausgelöst und auf den Teilplan 547 übertragen wird, fällt  in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Diese Änderungen werden mit dem Haushaltsjahr 2011 wirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen