Drucksache - DrS/2010/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung nach § 44 c des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch - (SGB II) durch den Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
30.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg entsendet in die Trägerversammlung folgende Vertreter:
- Landrätin / Landrat oder Vertretung in der Verwaltung
- der / die Vorsitzende des Hauptausschusses des Kreises Segeberg oder Vertretung im Amt
- der / die Vorsitzende des Sozialausschusses des Kreises Segeberg oder Vertretung im Amt
- Fachdienstleitung Soziale Sicherung oder Vertretung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 17. Juni 2010 sieht als Regelorganisation die Fortsetzung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von der Agentur für Arbeit und der Kommune zur Beseitigung von Hilfebedürftigkeit durch Integration vor. Da der Kreis Segeberg von der Möglichkeit, die Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, keinen Gebrauch machen wird, erfolgt zum 01.01.2011 der Übergang der ARGE zur gemeinsamen Einrichtung ( Jobcenter ) kraft Gesetzes. Eine Vereinbarung zur Gründung der gemeinsamen Einrichtung ist nicht erforderlich.
Die Agentur für Arbeit und der Kreis Segeberg bilden für das Kreisgebiet eine gemeinsame Einrichtung, die die Aufgaben der Träger wahrnimmt. Die Träger haben in ihrem Aufgabenreich gegenüber der gemeinsamen Einrichtung ein Weisungsrecht. Dies gilt nicht für den Zuständigkeitsbereich der Trägerversammlung.
Vor Ausübung ihres Weisungsrechtes in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung befassen die Träger den Kooperationsausschuss, der eine Empfehlung abgibt. Die Aufgabenbereiche des Kreises sind:
- kommunale Eingliederungsleistungen
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten
Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung, die je zur Hälfte mit Vertretern der Agentur für Arbeit und des Kreises besetzt ist. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung. Da der Kreis die Geschäftsführerin des Jobcenters stellt, wird der Vorsitz in der Trägerversammlung von der Agentur für Arbeit beansprucht. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende der Trägerversammlung. ( Ausnahmen : Bestellung und Abberufung der / des Geschäftsführers/ in, Entscheidungen zur Aufgabenwahrnehmung durch Dritte, Stellenplan und Stellenbewirtschaftung )
Die Träger treffen einvernehmlich die grundlegenden organisatorischen und strukturellen Entscheidungen, wie etwa den Namen und den Standort des Jobcenters. Hierfür kann eine gründungsbegleitende Vereinbarung geschlossen werden. Eine Bindungswirkung durch Vereinbarungen der Träger vor dem 01.01.2011 für Aufgabenbereiche, die der Trägerversammlung zugewiesen wurden, ist nicht vorgesehen. Die Träger können jedoch Absichtserklärungen verfassen und Beschlüsse vorbereiten, die dann in der konstituierenden Sitzung der Trägerversammlung formell beschlossen werden.
Um den reibungslosen Übergang von der ARGE in die gemeinsame Einrichtung zu gewährleisten, ist es notwendig, die Entscheidungen der Trägerversammlung in der konstituierenden Sitzung vorzubereiten und das Gremium bereits im Oktober 2010 einzuberufen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,6 kB
|
