09.09.2010 - 3.1 Besetzung der Trägerversammlung der gemeinsamen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 09.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Andrasch erläutert dem Ausschuss den Sachverhalt. Durch die Entscheidung gegen die Option erfolge zum 01.01.2011 der Übergang der ARGE zum Jobcenter kraft Gesetzes. Für dieses sei die Trägeversammlung ein wichtiges Gremium, welches zur Hälfte vom kommunalen Träger und zur Hälfte von der Agentur für Arbeit zu besetzen sei. Die konstituierende Sitzung finde Anfang 2011 statt, es seien jedoch bereits im Vorwege Regelungen zu treffen. Die CDU- und die SPD-Fraktion sprechen sich für eine Besetzung von jeweils drei Vertretern pro Träger aus. Daneben solle die Trägerversammlung jederzeit um die nötige Fachkompetenz ergänzt werden können. Herr Dr. Seeger erklärt, dass die FDP-Fraktion diesem ebenfalls zustimmen könne. Auf Nachfrage von Herrn Behm führt die Vorsitzende aus, dass die Besetzung nicht nach Parteien erfolge, sondern nach den jeweiligen Funktionen. Anschließend erläutert Herr Ludwig dem Ausschuss die Wahl der Geschäftsführung des Jobcenters. Dies sei Aufgabe der Trägerversammlung. Herr Miermeister bittet um Klarstellung, ob es sich hierbei um eine Selbstverwaltungsaufgabe handle, denn wenn dies der Fall sei, sei die Besetzung der Landrätin in der Trägerversammlung falsch. Dazu erklären die Vorsitzende und Frau Andrasch, dass es sich um keine Selbstverwaltungsaufgabe im eigentlichen Sinne handle. Danach beantragt Herr Miermeister eine Auszeit für die CDU-Fraktion.
Pause von 18:25 Uhr – 18:30 Uhr.
Herr Miermeister beantragt den ersten Punkt des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern „ Landrätin / Landrat oder Vertretung im Amt“. Dazu erklären Herr Ludwig und die Vorsitzende, dass die Verwaltungsspitze in der Trägerversammlung vertreten sein müsse. Daher solle es bei der ursprünglichen Formulierung bleiben. Anschließend stellt die Vorsitzende den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg entsendet in die Trägerversammlung folgende Vertreter:
- Landrätin / Landrat oder Vertretung im Amt
- der / die Vorsitzende des Hauptausschusses des Kreises Segeberg oder Vertretung im Amt
- der / die Vorsitzende des Sozialausschusses des Kreises Segeberg oder Vertretung im Amt.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5Ablehnung: 6Enthaltung: -
Danach stellt die Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Vorlage unter Streichung des letzten Punktes zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg entsendet in die Trägerversammlung folgende Vertreter:
- Landrätin / Landrat oder Vertretung in der Verwaltung
- der / die Vorsitzende des Hauptausschusses des Kreises Segeberg oder Vertretung im Amt
- der / die Vorsitzende des Sozialausschusses des Kreises Segeberg oder Vertretung im Amt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -
Abschließend erläutert Herr Ludwig auf Nachfrage von Herrn Beeth, dass es dem kommunalen Träger freigestellt sei, ob er das Jobcenter mit der Bewirtschaftung der Mittel beauftrage.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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