Drucksache - DrS/2010/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2008 des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Stefanie Kordts
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.09.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2008 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Kreistag beschließt die am 8. September 2010 aufgestellte Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2008 mit einer Bilanzsumme von 147.650.445,76 €, sowie einem Eigenkapital in Höhe von 13.668.776,47 €.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 9.736.345,67 € wird mit einem Betrag von 5.499.518,55 € zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet.
c) Weiterhin beschließt der Kreistag, vom verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 4.236.827,12 € 25 % der Ergebnisrücklage zuzuführen, so dass sich folgende Beträge ergeben:
Allgemeine Rücklage | 10.935.021,18 |
Ergebnisrücklage | 2.733.755,29 |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0 |
| 13.668.776,47 |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 95 n Abs. 3 GO legt die Landrätin nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Änderung der Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2008
Im Zuge der Nachbearbeitung des Schlussberichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008 des Kreises Segeberg bzw. im Laufe der Jahresabschlussarbeiten ergaben sich Berichtigungen der Eröffnungsbilanz, die gem. § 56 GemHVO-Doppik ergebnisneutral mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen sind.
Dies ist in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamtes erfolgt, so dass sich statt eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages eine Ergebnisrücklage in Höhe von 8.654.720,19 € ergab. Dieser Betrag wurde gemäß den Erläuterungen zu § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik mit den Fehlbeträgen aus den kameralen Vorjahren verrechnet, so dass sich der vorgetragene Fehlbetrag auf 5.499.518,55 € reduziert.
Abschlussbilanz zum Bilanzstichtag 31.12.1008
In der Abschlussbilanz zum 31.12.2008 wird ein Eigenkapital in Höhe von 13.668.776,47 € ausgewiesen. Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Allgemeine Rücklage | 9.431.949,35 |
Ergebnisrücklage | 0,00 |
vorgetragener Jahresfehlbetrag | -5.499.518,55 |
Jahresüberschuss | 9.736.345,67 |
Eigenkapital | 13.668.776,47 |
Die Jahresabschlussbilanz und der Lagebericht sind dieser Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorge-tragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Das bedeutet, dass nach Verrechnung mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag 4.236.827,12 € zur Verteilung übrig bleiben.
Gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen.
In Kenntnis der in den nächsten Jahren lt. mittelfristiger Planung entstehenden Jahresfehlbeträge, empfiehlt die Verwaltung, die Ergebnisrücklage auf den höchstmöglichen Betrag anzuheben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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102,9 kB
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