Drucksache - DrS/2010/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalsituation ARGE/Jobcenter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Personalrat; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; Finanzen und Finanzcontrolling; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Verfasser 1:
- Stahl, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.08.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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30.08.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Landrätin folgende Eilentscheidung (§ 2 Absatz 4 Kreisordnung) zu treffen:
Die Planstellen für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Stellenplan 2011 des Kreises zur Verfügung zu stellen, und zwar im Teil „Nachrichtlich“ (Jobcenter). Zu diesem Zweck sind die 22 Planstellen, die derzeit im Teilplan 3129 des Stellenplanes ausgewiesen sind, entsprechend zu verlagern. Darüber hinaus sind dort 14 neue Stellen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte, Ämter und Gemeinden einzustellen.
In der Folge werden die bisher befristeten Arbeitsverhältnisse zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen umgewandelt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem der Kreis Segeberg sich hinsichtlich der zukünftigen Erledigung der Aufgaben nach dem SGB II für eine Zusammenarbeit mit der BA im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung entschieden hat, werden diese Aufgaben ab dem 01. Januar 2011 in der Form eines so genannten „Jobcenters“ wahrgenommen. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen erfolgten abschließend in der Bundesratssitzung vom 09.07.2010.
Hinsichtlich der personellen Situation ist nunmehr Folgendes festzustellen:
Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit sind im Leistungszentrum auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises sowie der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden beschäftigt. Künftig wird es nur Beschäftigte der Bundesagentur und des Kreises (als den beiden Partnern im Jobcenter) geben.
Die jetzige Gesamtsituation ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Auszug aus der Vorlage zur Beiratssitzung vom 13. Juli 2010.
In der ARGE gibt es zurzeit eine erhebliche Anzahl befristet Beschäftigter.
Befristet Beschäftigte haben die Pflicht, sich mindestens 3 Monate vor Eintreten der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Dies bedeutet für die befristet Beschäftigten, deren Verträge am 31.12.2010 auslaufen, dass sie sich spätestens zum 30.09.2010 bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden müssten.
Ferner müssen die aus den kreisangehörigen Kommunen kommenden Beschäftigten und deren Arbeitgeber wissen, ob eine Weiterbeschäftigung erfolgt. Gibt es nicht jetzt umgehend Klarheit, so wäre mit erheblicher Fluktuation zu rechnen. Für die Mitarbeiterschaft träten vermeidbare Unsicherheiten auf.
Einer solchen Entwicklung soll rechtzeitig entgegengetreten werden.
Der Kreis Segeberg erkennt die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungszentrums ausdrücklich an und möchte ihnen die Möglichkeit einräumen, ab 01.01.2011 im Jobcenter tätig zu sein. Um zu vermeiden, dass sich Einzelne noch kurz entschlossen anderswo bewerben bzw. dass sich befristet Beschäftigte arbeitsuchend melden müssen, sollte die personelle Situation für die kommunalen Beschäftigten im zukünftigen Jobcenter so schnell wie möglich eindeutig im oben beschriebenen Sinne geklärt werden. Ein entsprechender Beschluss des Kreistags in seiner nächsten regulären Sitzung am 30.09.2010 käme angesichts der Meldefrist bei der Agentur für Arbeit bereits zu spät.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Die Personalaufwendungen für die Kreismitarbeiter sind künftig nicht mehr im Teilplan 3129 abgebildet.
Der Gesamtstellenplan des Jobcenters wird begrenzt durch die Beschlüsse der Trägerversammlung. Dabei entscheidet die Trägerversammlung ausschließlich mit Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet nicht der Vorsitzende der Trägerversammlung.
Unabhängig von der Anzahl der kommunalen Mitarbeiter/innen und den zugehörigen Personalaufwendungen des Kreises trägt der Kreis weiterhin einen Verwaltungskostenanteil von derzeit 12,6 % an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters. Dies entspricht dem Verwaltungsaufwand für die Aufgabe KdU. Die oben beschriebene Stellenplanverlagerung führt somit nicht zu (Personal)Mehrkosten.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,3 kB
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