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ALLRIS - Auszug

30.08.2010 - 4.2 Personalsituation ARGE/Jobcenter

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rathje-Hoffmann erläutert zu dieser Thematik, dass diese Entscheidung für den Kreis kein Risiko beinhalte. Denn sollte die ARGE oder das Jobcenter nicht mehr existieren, falle diese Aufgabe an den Kreis zurück und der Kreis müsse dafür Personal bereithalten. Die Landrätin erklärt anschließend auf Nachfrage von Herrn Kittler, dass der Übergang zum Jobcenter kraft Gesetzes automatisch erfolge. Herr Mohr bittet anschließend um Stellungnahme, ob alle Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation besitzen. Dies bestätigt Frau Baum. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Landrätin folgende Eilentscheidung (§ 2 Absatz 4 Kreisordnung) zu treffen:

Die Planstellen für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Stellenplan 2011 des Kreises zur Verfügung zu stellen, und zwar im Teil „Nachrichtlich“ (Jobcenter). Zu diesem Zweck sind die 22 Planstellen, die derzeit im Teilplan 3129 des Stellenplanes ausgewiesen sind, entsprechend zu verlagern. Darüber hinaus sind dort 14 neue Stellen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte, Ämter und Gemeinden einzustellen.

In der Folge werden die bisher befristeten Arbeitsverhältnisse zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen umgewandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage