Drucksache - DrS/2010/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule 1. Fortführung der Richtlinie über den 31.07.2010 hinaus 2. Anregung der PSAG Bad Segeberg zur Erweiterung der Richtlinie für Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beteiligt:
- Sozialpädagogische Hilfen
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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02.06.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.06.2010
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26.06.2010
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07.07.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.07.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt die Fortführung der Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule über den 31.07.2010 hinaus. Für die Projektförderung gem. Richtlinie werden jährlich weiterhin 200.000 EUR, für die Mahlzeitenförderung gem. Richtlinie weiterhin jährlich 50.000 EUR bereitgestellt. Eine allgemeine Erweiterung der Richtlinienförderung auf den Grundschulbereich kann aus finanziellen Gründen nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggfs. wie die für die Umsetzung der Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule eingesetzten Haushaltsmittel ab dem Jahr 2012 zweckgebunden in die geplanten Sozialraumbudgets eingebunden werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule seit dem Jahr 2001; zunächst auf der Basis von Modellprojekten, seit dem Jahr 2006 auf Basis einer Kreisrichtlinie zur Projektförderung, welche zuletzt im Jahr 2008 von den Kreisgremien ergänzt und bestätigt wurde (Anlage 1). Nach Ablauf von drei Jahren bedarf es nunmehr der Beratung und Entscheidung über die Fortsetzung der Förderung ab dem Schuljahr 2010/2011. Für das laufende Jahr 2010 stehen ausreichende Planmittel bereit, für die Folgejahre wären Planmittel noch bereitzustellen.
Die engere institutionelle und personelle Kooperation zwischen Jugendamt und Schule sowie die Projektförderung des Kreises dienen dem Zweck, Kinder und Jugendliche mit sozialen und erzieherischen Förderbedarfen rechtzeitig im schulischen Umfeld zu erkennen und ihnen dort geeignete Hilfen zu organisieren, um nach Möglichkeit nachgehende und aufwendige Einzelfallhilfen des Kreises als Jugend- oder Sozialhilfeträger zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
Die Projektförderung des Kreises dient dagegen nicht dem Zweck, dem in der landesweiten Fach- und Bildungsdiskussion zunehmenden Wunsch auf Einführung einer flächendeckenden Schulsozialarbeit an allen Schularten durch Einsatz von Kreismitteln Rechnung zu tragen. Hierzu hatten die Landrätin und die Landräte der Kreise in Schleswig-Holstein anlässlich ihrer Konferenz am 18./19.02.2010 in Wyk auf Föhr beschlossen: „Die Landräte halten den weiteren bedarfsgerechten Ausbau von Schulsozialarbeit für erforderlich. Bei Betrachtung der Tätigkeiten eines Schulsozialarbeiters, die wesentlich im pädagogischen Bereich liegen, wird nach wie vor eine vorrangige Zuständigkeit des Landes gesehen. Dies gilt in fachlicher wie auch finanzieller Hinsicht.“
Die im Unterschied zur allgemeinen Schulsozialarbeit auf das Kooperationsfeld zwischen den gesetzlichen Aufgaben des Kreises als Jugendhilfe- und Sozialhilfe-träger einerseits und dem schulischen Bereich andererseits ausgerichtete Richtlinie des Kreises Segeberg sieht drei konkrete Förderungsgegenstände vor:
- Anteilige Förderung der Schulträger für den Betrieb von Kooperationsprojekten an Gemeinschaftsschulen und an Regionalschulen im Umfang von insgesamt bis zu 200.000 EUR p.a.. Grundschulen können derzeit nur gefördert werden, soweit Mittelumfang und Antragslage anderer Schulen dies zulassen. Eine Aufstellung der aktuell geförderten Kooperationsprojekte ist aus der Anlage 2 ersichtlich, ebenso eine Grafik, wie viele Schüler von Kooperationsprojekten erreicht werden (Anlage 3). Die Kreisförderung pro geförderten Schüler beträgt demnach durchschnittlich rund 100 EUR im Jahr.
- Die Bezuschussung warmer Mahlzeiten für bedürftige Schüler/innen an Ganztagschulen im Umfang von insgesamt ca. 50.000 EUR p.a.. Auch hierzu sind in Anlagen 2 und 3 Übersichten dargestellt. Die Kreisförderung pro von der Mahlzeitenförderung erreichtem Schüler beträgt durchschnittlich rund 147 EUR im Jahr.
- Die pauschale Förderung von Integrationshelfern für die integrative Beschulung von Schüler/innen mit Behinderungen. Für diesen Personenkreis wendet der Kreis aus Jugend- und Sozialhilfemittel inzwischen jährlich bis zu 1,5 Mio. EUR im Wege der Leistungsgewährung im Einzelfall per Bescheid auf. Davon werden Schulbegleiter, Zivildienstleistende und andere Assistenzkräfte ausschließlich für behinderte Kinder in Schulen beschäftigt, die jedoch nicht selten auch allgemeine Entlastungsfunktionen im Schulalltag übernehmen. Der durchschnittliche Aufwand pro Einzelfall-Gewährung liegt bei einem Betrag von ca. 1.000 EUR pro Monat. Mit der Richtlinien-Förderung eines pauschalen Zuschusses für Integrationshelfer in Höhe von 500.- EUR pro Monat bzw. 5.000 EUR pro Schuljahr macht der Kreis deutlich, dass er in diesem Bereich eine Umsteuerung herbeiführen will. Im laufenden Schuljahr konnte erstmals ein erfolgreiches Projekt dieser Art an der Franz-Claudius-Schule in Bad Segeberg etabliert werden. Für die Förderung von sechs Kindern wendet der Kreis im laufenden Schuljahr zwar 30.000 EUR auf, dieser Betrag ist jedoch wesentlich geringer als die Summe vergleichbarer Einzelfallkosten. Eine Fortsetzung für das kommende Schuljahr ist beantragt. Weitere Schulen zeigen Interesse an dieser Form der Zusammenarbeit. Die Förderungen werden aus Mitteln für Einzelhilfen gewährt und stehen im Haushalt bereit.
Auch wenn mit der Förderung des Kooperationsfeldes Jugendhilfe und Schule ein rechnerischer Rückgang der Einzelfallleistungen weder in der Erziehungshilfe noch in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen ist, ist die präventive, sozialpädagogische sowie Kosten vermeidende Wirkung der Richtlinien-Förderung nicht zu bestreiten. Dies gilt ebenso für das personale und institutionelle Miteinander von Fachkräften der Jugendhilfe und der Schulen.
Es haben sich an allen geförderten Schulstandorten Strukturen und Angebote entwickelt, die dem Förderungszweck entsprechen und konkrete Hilfen für eine große Zahl einzelner Kinder bereitstellen.
Eine Rücknahme der Richtlinie bzw. eine Streichung der Kreisförderung hätte zur Folge, dass die Angebote entweder kurzfristig eingestellt oder in alleiniger Finanzierungsverantwortung der Schulträger weiterbetrieben werden. Damit wären allerdings der Kooperationsgedanke und die Mitsprache für den Kreis durchkreuzt, eine Steuerung der Projekte im Kreisinteresse könnte nicht mehr erfolgen. Außerdem gingen bei einer Streichung dem Kreis Landesmittel in Höhe von 26.000 EUR sowie eine durch die Projekt-Förderung ermöglichte Kofinanzierung des Kreises für durch Dritte geförderte Maßnahmen des Handlungskonzeptes „Schule und Arbeitswelt“ verloren.
Insofern empfiehlt die Verwaltung, vorbehaltlich evtl. anderslautender Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung, aus fachlichen Gründen die unveränderte Fortsetzung der Richtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule. Sollte ab dem Jahr 2012 die geplante Bildung von Sozialräumen und Sozialraumbudgets realisiert werden, ist die Förderung des Kooperationsfeldes Jugendhilfe und Schule aus den Sozialraumbudgets vorzusehen.
Die von der PSAG Bad Segeberg angeregte generelle Ausdehnung der Förderung auf die Grundschulen im Kreis (siehe Anlage 4) ist aus der Sicht des Jugendamtes zwar wünschenswert und nachvollziehbar; ein entsprechender Maßnahmevorschlag aus dem Strategischen Management des Kreises im Jahre 2009 scheiterte jedoch bereits an der fehlenden Finanzierbarkeit für den Haushalt 2010. In Fortführung dieser Beschlussfassung empfiehlt die Verwaltung, zurzeit kein neues Kooperationsfeld mit den Grundschulen aufzubauen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Jährliche HH-Mittel in Höhe von 250.000.- EUR für Richtlinienförderung |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3631, Jugendsozialarbeit u.a. | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 0.- | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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53,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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