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ALLRIS - Auszug

07.07.2010 - 4.7 Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation z...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Hoffmann führt aus, dass die Richtlinie fortgesetzt werden müsse, um die Fördermittel ab 01.08. weiterhin leisten zu können. Andernfalls müssten die Träger, welche Personal eingesetzt hätten, die Personalkosten alleine tragen. Es würde zu einem Personalabbau durch diese Träger kommen, wodurch das System zusammenbräche. Das System solle zwar dauerhaft überdacht werden, es werde jedoch eine vorübergehende Regelung mindestens bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2010/2011 am 31.01.2011 benötigt.

Der Vorsitzende beantragt, die Laufzeit der Richtlinie auf den 31.01.2011 zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Haushaltskonsolidierungsbeschlusses die weitere Zukunft zu entscheiden.

Nach einer kurzen Diskussion über die Dauer der Verlängerung, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt die Fortführung der Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule über den 31.07.2010 hinaus bis zum 31.01.2011. Danach erfolgt die Fortführung unter Berücksichtigung des noch zu fassenden Kreistagsbeschlusses zur Haushaltskonsolidierung. Eine allgemeine Erweiterung der Richtlinienförderung auf den Grundschulbereich kann aus finanziellen Gründen nicht erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggfs. wie die für die Umsetzung der Kreisrichtlinie zur Förderung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule eingesetzten Haushaltsmittel ab dem Jahr 2012 zweckgebunden in die geplanten Sozialraumbudgets eingebunden werden können. 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 8Ablehnung: -Enthaltung: 4

 

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Anlagen zur Vorlage