Drucksache - DrS/2010/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahrnehmung der Aufgabe Kreisstraßenunterhaltung sowie Um- und Ausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Haß, Meike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.02.2010
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Errichtung der Arge Bauhof zum 01.04.2006 hat der WZV die Finanzverantwortung innerhalb der Arge für das jährlich vom Kreis Segeberg zu entrichtende Budget von 1,94 Mio. EUR übernommen. Unter betriebswirtschaftlichen als auch kaufmännischen Gesichtspunkten ist zur Wahrnehmung der Finanzverantwortung zwingend eine funktionierende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erforderlich. Die entsprechende Zuständigkeit und Verantwortung liegt beim WZV. Eine entsprechende KLR war beim WZV zu diesem Zeitpunkt nicht existent, so dass bislang beim WZV angeforderte Berichte zur Finanz- und Leistungssituation der Arge zwar Auskunft über Ressourcenverbräuche hinsichtlich angefallener Personalkosten, Materialkosten und zum Teil für eingesetztes Gerät oder den Bezug von Dienstleistungen gegeben werden konnten, jedoch keine Angaben zu den erbrachten Leistungsmengen.
Beim Bauhof des Kreises Segeberg kommen bereits seit 1997 (Gutachtenerstellung zum Bauhof durch die Unternehmensberatung Mummert u. Partner) so genannte Arbeitsberichtsblätter zum Einsatz, in denen auf der operativen Ebene vor Ort alle für eine KLR erforderlichen Daten erfasst und der Einsatzleitung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Datenmaterial wurde bis Juli 2009 durch den WZV nicht umfänglich zur Erstellung einer KLR und eines aussagekräftigen Berichtswesens genutzt. Angaben zu erbrachten Leistungsmengen und die Ermittlung von Kosten pro Leistungseinheit sind weiterhin nicht möglich gewesen.
Die dem Steuerungskreis der Arge angehörige Verwaltungsleitung des Kreises Segeberg hat seit Ende 2008 in den entsprechenden Sitzungen mehrfach darauf hingewirkt, dass hier seitens des WZV Abhilfe geschaffen wird, damit zukünftig ein aussagekräftiges und somit zur Steuerung geeignetes Instrument vorliegt. Um die Erarbeitung und Einführung einer aussagekräftigen KLR zu einem möglichst frühen Zeitpunkt realisieren zu können, erging seitens der Landrätin an das auf Seiten des Kreises mit dieser Thematik befasste Personal der Auftrag, eine geeignete Konzeption zu erstellen, die alle erforderlichen Parameter beinhaltet. Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2009 in einer Arbeitsgruppe bestehend aus der Technischen Leitung des Kreises Segeberg und Mitarbeitern des Fachbereiches I eine entsprechende Konzeption erarbeitet. Im Zuge dieser Arbeiten lieferte die Technische Leitung insbesondere folgende Ergebnisse:
- Erarbeitung eines für die Belange der Kreisstraßen umfassenden Leistungskatalogs
- Genaue Definition der je nach Leistungserstellung sinnvollen Maßeinheiten (wie z.B. lfd. Meter, Quadratmeter, Stück etc.)
- Die Kreisstraßen als Kostenträger wurden bis in den so genannten Abschnittsbereich definiert, um zukünftig nachvollziehende Analysen und Auswertungen vornehmen zu können.
Der Fachbereich I hat allgemeine Anforderungen an die KLR und nachgehende Auswertungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Einarbeitung der Kostenarten ist dabei obligatorischer Bestandteil der KLR.
Nachdem beim Kreis Segeberg auf der Arbeitsebene die Konzeption einvernehmlich verabschiedet worden ist, wurde sie mit dem WZV auf den Ebenen Technische Leitung und Steuerungskreis dahingehend kommuniziert, dass beim WZV eine entsprechende Implementierung in die Kostenrechnung erfolgte. Nach nun erfolgter Einbindung des durch den Kreis Segeberg erarbeiteten KLR-Konzeptes in die Kostenrechnung des WZV und der seit 01.07.2009 erfolgten Datenerfassung, kann nun erstmalig eine aussagekräftige KLR-Auswertung über den Zeitraum eines halben Jahres erfolgen.
In der Anlage 1 ist die Auswertung der KLR bezüglich aller auf Kreisstraßen erbrachten Leistungen für den Zeitraum 01.07.2009 - 31.12.2009 beigefügt.
Dazu folgende Erläuterungen:
Wie aus der Anlage ersichtlich sind die erbrachten Leistungsmengen, die aufgewendete Arbeitszeit sowie Personal-, Fahrzeug-, Geräte- und Materialkosten je Leistungsart ermittelt worden.
Im Ergebnis liegen nun erstmalig die anfallenden Kosten pro Leistungs-Einheit vor.
Die jetzt eingeführte KLR beinhaltet für die Arge Bauhof damit folgende Vorteile bzw. Möglichkeiten:
- Kostentransparenz liegt vor.
- Die Arge kann sich unter Kostenaspekten mit anderen Leistungsanbietern vergleichen.
- Veränderungen in der Kostenstruktur können frühzeitig erkannt werden und ermöglichen entsprechende Ursachenforschung; die Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bei Fehlentwicklungen ist möglich.
- Möglichkeit der unterjährigen Kostenauswertung ist gegeben.
- Die Technische Leitung (TL) hat mit der KLR ein zur Steuerung geeignetes Planungsinstrument.
Insgesamt stellt die vorgelegte KLR ein zukunftsorientiertes Instrument mit weiterem Entwicklungspotential dar.
Eine sich auf folgende Aspekte bezogene Weiterentwicklung ist derzeit in der Umsetzung:
Im Steuerungskreis am 12.02.2010 wurde verabredet, bis zum 31.03.2010 ein Leistungs-Soll 2010 zu erstellen, das hochgerechnet mit den Einheitspreisen das Soll-Budget 2010 ergibt. Dieses Soll-Budget stellt dann die Summe der finanziellen Mittel dar, die benötigt werden, um die Leistungen in erforderlichem Umfange zu erbringen. Es gibt also Antwort auf die Frage: Welche Kosten würden die erforderlichen Leistungen, die einer sach- und fachgerechten Bauunterhaltung entsprechen, verursachen?
Es wird davon ausgegangen, dass dieses Soll-Budget das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget übersteigt. Von daher wird in einem weiteren Schritt das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget auf die einzelnen Leistungsarten verteilt, um eine Arbeitsplanung – budget- und sachorientiert – für 2010 abbilden zu können. Dieses budgetorientierte Soll 2010 kann dann erstmalig unterjährig in 2010 mit dem Ist aus der KLR verglichen werden. Damit wird die TL in die Lage versetzt, Abweichungen rechtzeitig zu erkennen und - wenn nötig – Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen.
Weiterhin war sich der Steuerungskreis darüber einig, dass es im Sinne beider Vertragspartner erforderlich ist, eine Auswertung der KLR für den Zeitraum von mind. einem Jahr (01.07.2009 - 30.06.2010) vorzunehmen und zu analysieren, bevor Rückschlüsse auf ein möglicherweise ab 2011 verändertes Budget zu ziehen sind. Die Auswertung von 12 Kalendermonaten ist unverzichtbar, um saisonale Schwankungen zu bereinigen. In der Annahme, dass diese Analyse und Abstimmung in den Monaten Juli und August 2010 erfolgen kann, lägen zu den Haushaltsberatungen im Herbst entsprechende Erkenntnisse vor. Diese Informationen sind die zwingend erforderliche Grundlage für Aktualisierung des bestehenden Arge-Vertrages.
Der Arge-Vertrag vom 27.06.2006 wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jeder Zeit mit einer Frist von einem Jahr zum Quartalsende gekündigt werden. Das Budget wurde für die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit auf insgesamt 9,7 Mio. EUR für 420 km Kreisstraßennetz festgesetzt. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 1,94 Mio. EUR p.a..
Insofern ist die Höhe des Budgets für die Zeit ab 01.04.2011 auf Basis der KLR für den Zeitraum 01.07.2009 - 30.06.2010 neu zu verhandeln.
Im Rahmen der Stellungnahme des Kreises Segeberg zum Haushaltskonsolidierungserlass des Innenministeriums vom 30.06.2009 (abgedruckt im Vorbericht zum Haushaltsentwurf) hat die Verwaltung bereits angekündigt, bei der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben die Möglichkeiten von Effizienzsteigerungen zu prüfen.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung einer „Arge Bauhöfe“ als Verwaltungsgemeinschaft vom 27.06.2006 mit Wirkung zum 31.03.2011 vorsorglich zu kündigen, die unterschiedlichen Handlungsoptionen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung „Kreisstraßenunterhaltung sowie Um- und Ausbau“ vergleichend zu betrachten und zu bewerten und dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 22.04.2010 eine umfassende Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.
Eine Übersicht über die möglichen Handlungsoptionen, die im Weiteren einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollen, findet sich in der Anlage 2 zu dieser Vorlage.
Bei der Betrachtung soll die wirtschaftlichste Lösung für den Kreis Segeberg herausgearbeitet werden. Die wirtschaftlichste Lösung ist dabei die beste Lösung unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Straßenträgerbaulast / Eigentumsverhältnisse
- Rechtliche Voraussetzungen und Folgen
- Kostengesichtspunkte
- Qualitätsstandards (Zustand der Kreisstraßen/zukünftige Entwicklung)
- Werterhalt des Bilanzvermögens (derzeit ca. 60 Mio. EUR)
- Fragen der Einflussnahme/Steuerung
- Ordnungsrechtlicher Aspekt der Aufgabenwahrnehmung als Straßenbaulastträger (u.a. Sicherstellung der Leichtigkeit des Verkehrs)
Vor diesem Hintergrund müssen die Vertragsverhandlungen mit dem WZV solange ausgesetzt werden, bis die Richtungsentscheidung, in welcher Form die Aufgabenwahrnehmung zukünftig erfolgen soll, getroffen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,1 kB
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