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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortsetzung der Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) für die Jahre 2010 und 2011. Die Kreisförderung des Modellprojektes „Jugendarbeit auf dem Lande“ (JaL) wird dagegen zum 31.12.2009 eingestellt, da sich das Projekt inzwischen selber finanziert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 13.11.2002 hat der Jugendhilfeausschuss erstmals beschlossen, verschiedene Aufgaben der Jugendarbeit an den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) zur Durchführung zu übertragen.  Es handelt sich dabei insbesondere um die Abwicklung der Jugendgruppenleiterentschädigung und der Ferienpassaktion, um die Bearbeitung von Anträgen nach der Ferienwerksrichtlinie des Landes sowie um die Ausstellung und Verlängerung von Jugendleitercards (Juleica). Details zu Art und Finanzumfang der übertragenen Aufgaben sind der Anlage zu entnehmen.

 

Für die ihm im Rahmen der Aufgabenübertragung entstehenden Verwaltungskosten erhält der KJR zusätzlich einen angemessenen Verwaltungskostenzuschuss. Dieser liegt deutlich unter vergleichbaren Aufwendungen der Verwaltung, wenn diese die Aufgaben selber durchführen würde, da erhebliche ehrenamtliche Anteile des KJR in die Verwaltung der Geschäftsstelle einfließen. Gleichzeitig wird dem KJR mit dem Kreiszuschuss aber die Möglichkeit einer zumindest stundenweise hauptamtlich besetzten Geschäftstelle geschaffen, was wiederum der Beratung und Betreuung von Mitgliedsorganisationen, Antragstellern und anderen Interessierten zu Gute kommt.

 

Der KJR hat sich bereit erklärt, die übertragenen Aufgaben auch künftig  wahrzunehmen und bittet aus Planungsgründen um eine entsprechende Zusage. Der letzte entsprechende Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurde 2007 mit Wirkung für die Jahre 2008 und 2009 gefasst. Die Verwaltung schlägt vor, dem KJR die Aufgaben erneut für zwei Jahre zu übertragen.

 

Darüber hinaus wurde am 13.11.2002 vom Ausschuss beschlossen, dass dem KJR die Möglichkeit gegeben wird, für andere Leistungen und insbesondere für Modellprojekte im Rahmen der Jugendarbeit einen weiteren Zuschuss bis zur Höhe von jährlich 15.000 EUR zu beantragen. Daraufhin ist seit dem Jahr 2003 das KJR-Projekt „Jugendarbeit auf dem Lande“ (JaL) aus Kreismitteln gefördert worden. JaL wird bis heute mit großem Erfolg durchgeführt und angenommen. Durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinden ist die Refinanzierung der Projektkosten ab 2010 auch ohne den Kreiszuschuss möglich.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb unter Hinweis auf die Haushaltslage des Kreises vor, zumindest im Jahre 2010 auf die Förderung des KJR für modellhafte Projekte zu verzichten. Dieser Vorschlag wurde mit dem Vorstand des KJR erörtert und von diesem auch akzeptiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Eine Einsparung gegenüber dem Budget 2009 in Höhe von 15.000 EUR ist im Haushaltsentwurf der Verwaltung berücksichtigt

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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