Drucksache - DrS/2009/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der Förderzentren geistige Entwicklung im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
09.06.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.06.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der Hauptausschluss
beschließt:
Das
Berechnungsschema zur Monatspauschale der Elternbeteiligung an den Kosten der
Beköstigung bei den Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis
Segeberg wird ab dem Schuljahr 2009/10 dem Vorschlag der Verwaltung
entsprechend umgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den
zurückliegenden Jahren haben sich der Ausschuss für Bildung, Kultur uns Sport
sowie der Hauptausschuss des Kreises wiederholt mit der Thematik der
Elternbeteiligung an der Schülerbeköstigung der Förderzentren mit dem
Schwerpunkt geistige Entwicklung befasst. Zuletzt mit Beschluss des
Hauptausschusses vom 13.02.2006, die Elternbeteiligung an den
Beköstigungskosten der Sonderschulen G wieder auf 75% abzusenken.
Im Rahmen
der Prüfung der Jahresrechnung 2007 hat sich das Rechnungsprüfungsamt mit der
Frage des Kostendeckungsgrades bei der Schülerbeköstigung der Förderzentren
befasst und dazu festgestellt, dass der durchschnittliche Kostendeckungsgrad
der letzten vier Jahre bei
der
Janusz-Korczak-Schule Kaltenkirchen 34%
der
Moorbek-Schule Norderstedt 38%
der
Trave-Schule Bad Segeberg 37%
betrug.
Das bedeutet, dass der Kreis Segeberg die Schülerbeköstigung an den Schulen für
Geistigbehinderte im Jahre 2007 mit einem Anteil von 69% statt vorgesehener 25%
bezuschusst hat.
Das RPA
stellt weiter zutreffend fest, dass das Erreichen eines Kostendeckungsgrades
von 75% nur dann möglich ist, wenn alle Schülerinnen und Schüler an der
Beköstigung teilnehmen. Es kommt hinzu, dass neben der Teilnahme aller Schüler am Essen auch das
bisherige Abrechnungsverfahren von der Spitzabrechnung in ein pauschaliertes
Abrechnungsverfahren umgestellt wird. Erst dann wird es möglich sein, eine
75%ige Kostendeckung zu erreichen.
Das
bisherige Abrechnungsverfahren stellt sich so dar, dass zunächst alle Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres zur Zahlung einer
monatlichen Pauschale herangezogen werden. Diese Pauschale wird unter
Berücksichtigung der Personal- und Sachkosten berechnet und sie hat dann eine
Eigenbeteiligung in Höhe von 75% zum Ergebnis. Nach Abschluss eines Schuljahres
wird dann spitz abgerechnet, wobei die tatsächlichen Teilnehmer am Essen mit
den tatsächlichen Essenstagen Gegenstand der Berechnung sind. Dieses
Spitzabrechnungsverfahren bringt es regelmäßig mit sich, dass den Eltern
Erstattungen zu zahlen sind, weil doch eine relativ große Anzahl von
Schülerinnen und Schülern nicht durchgängig am Essen teilgenommen hat. Diese
Erstattungen mindern den Kostendeckungsgrad in der vorgenannten Größenordnung.
Unter
Beibehaltung dieser Spitzabrechnung wird ein tatsächlicher Kostendeckungsgrad
von 75% real nicht zu erreichen sein. Eine Verbesserung im Deckungsgrad wäre
denkbar, wenn die Berechnung der monatlichen Pauschale wie folgt umgestellt
wird:
75 % der
Personal- und Sachkosten : 160 Schultage : Anzahl der durchschnittlich am Essen
teilnehmenden SchülerInnen
Berechnung
bisher am Beispiel Janusz-Korczak-Schule Kaltenkirchen:
Personalkosten 19.941,06
€ monatlicher
Abschlag
Sachkosten 27.211,20
€ 2,87
€ x 160 Tage : 12 = 38,27 €
47.152,26
€ gerundet = 38,00 €
75%
Kostenanteil 35.364,20
€
pro Tag
(160 Tage) 221,03 €
pro
Schüler (lt. Statistik 77)
2,87 €
Pauschale
nach Berechnungsumstellung:
Personalkosten 19.941,06
€ monatlicher
Abschlag
Sachkosten 27.211,20
€ 3,81
€ x 160 Tage : 12 = 50,80 €
47.152,26
€ gerundet
= 50,00 €
75%
Kostenanteil 35.364,20
€
pro Tag
(160 Tage) 221,03 €
pro
Schüler (Teiln. 58)
3,81 €
Diese
Neuberechnung der monatlichen Pauschale bedeutet für die zahlungspflichtige
Elternschaft im vorstehenden Beispiel einen monatlichen Mehraufwand von 12,00
€. Dies hätte für den Kreis aber zur Folge, dass nach tatsächlicher
Spitzabrechnung keine Erstattungen in der bisherigen Größenordnung zu erwarten
sind und damit ein deutlich höherer Kostendeckungsgrad zu erzielen wäre.
Unbestritten
bedeutet die Teilnahme an der Verpflegung in den Förderzentren für die jeweils
betroffene Familie eine häusliche Ersparnis, so dass ein adäquater Elternanteil
legitim gefordert werden kann. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass
anders als bei allgemein bildenden Schulen und dem dort teilweise vorhandenem
Angebot von Mittagsverpflegung die Frage der Beköstigung der Schülerschaft in
Förderzentren G in erster Linie unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten zu
betrachten ist. Basierend auf dem „Lehrplan für Sonderpädagogische Förderung“
ist der „lebenspraktische Unterricht“ ein elementarer Bestandteil des
Bildungsauftrages der Schule und eine zentrale Bedeutung nehmen in diesem
Unterricht die Themen Ernährung und Gestaltung von Essenssituationen ein.
Insofern handelt es sich hier im Gegensatz zur „bloßen Mittagsverpflegung“ z.
B. in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen um einen wesentlichen
Bildungsinhalt. Dieser ist darauf ausgerichtet, dass die behinderten jungen Menschen
ein hohes Maß an Selbständigkeit im Bereich der Selbstversorgung und
Lebensweltorientierung erreichen können.
All dies
bedenkend schlägt die Verwaltung vor, die Neuberechnung der Monatspauschalen
entsprechend der vorstehend genannten Formel ab dem Schuljahr 2009/10
vorzunehmen und jährlich anzupassen. Der sich daraus errechnende Tagessatz von
3,81 € erscheint in Anbetracht der Tatsache, dass damit auch die Kosten für das
Frühstücksgetränk und den Kochunterricht abgedeckt werden, sozial vertretbar.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
Führt
zu Mehreinnahmen und zu einem höheren Kostendeckungsgrad |
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: |
|
|
In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe
von |
|
Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
|
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
|
