09.06.2009 - 3.4 Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Di., 09.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jankowski erklärt den Sachverhalt. Der vorgesehene
Kostendeckungsgrad der Beköstigungskosten der Förderzentren in Höhe von 75 %
werde derzeit nicht erreicht. Die Abrechnung mit den Eltern führe regelmäßig zu
Rückerstattungen. Das Abrechnungsverfahren müsse geändert werden und
unterstellen, dass jeder Schüler an jedem Tag am Essen teilnimmt.
Dadurch, dass die Spitzabrechnung entfalle, werde außerdem
die Verwaltung entlastet.
Herr Mohr merkt an, dass es für die Eltern besser
nachzuvollziehen sei, wenn die Kosten auf die Schulwochen anstatt auf die
Monate aufgeteilt würden, da in den Ferien von mitunter 6 Wochen eine Zahlung
der Pauschale für das Essen nicht verstanden werden könne.
Der Vorsitzende erklärt, dass durch die Beiträge auch die
Kosten für das Getränk beim Frühstück sowie den Kochunterricht gedeckt würden.
Frau Lessing merkt an, dass bei einer derartigen Erhöhung
der Kostenbeteiligung die Teilnehmerzahlen stark zurückgingen.
Der Ausschuss regt an, den Schulen nahe zulegen, das
gemeinsame Essen in ihr pädagogisches Konzept einzubringen, damit alle Schüler
an dem Essen teilnähmen.
Der Ausschuss stimmt über die Verwaltungsvorlage ab.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der
Hauptausschluss beschließt:
Das Berechnungsschema zur Monatspauschale der
Elternbeteiligung an den Kosten der Beköstigung bei den Förderzentren mit
Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Segeberg wird ab dem Schuljahr
2009/10 dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend der Variante A unter
Einbeziehung aller Schüler umgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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23,6 kB
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