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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der Hauptausschluss beschließt:

 

Das Berechnungsschema zur Monatspauschale der Elternbeteiligung an den Kosten der Beköstigung bei den Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Segeberg wird ab dem Schuljahr 2009/10 dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend umgestellt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den zurückliegenden Jahren haben sich der Ausschuss für Bildung, Kultur uns Sport sowie der Hauptausschuss des Kreises wiederholt mit der Thematik der Elternbeteiligung an der Schülerbeköstigung der Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung befasst. Zuletzt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 13.02.2006, die Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der Sonderschulen G wieder auf 75% abzusenken.

 

Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2007 hat sich das Rechnungsprüfungsamt mit der Frage des Kostendeckungsgrades bei der Schülerbeköstigung der Förderzentren befasst und dazu festgestellt, dass der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der letzten vier Jahre bei

           

            der Janusz-Korczak-Schule Kaltenkirchen              34%

            der Moorbek-Schule Norderstedt                             38%

            der Trave-Schule Bad Segeberg                         37%

 

betrug. Das bedeutet, dass der Kreis Segeberg die Schülerbeköstigung an den Schulen für Geistigbehinderte im Jahre 2007 mit einem Anteil von 69% statt vorgesehener 25% bezuschusst hat.

 

Das RPA stellt weiter zutreffend fest, dass das Erreichen eines Kostendeckungsgrades von 75% nur dann möglich ist, wenn alle Schülerinnen und Schüler an der Beköstigung teilnehmen. Es kommt hinzu, dass  neben der Teilnahme aller Schüler am Essen auch das bisherige Abrechnungsverfahren von der Spitzabrechnung in ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren umgestellt wird. Erst dann wird es möglich sein, eine 75%ige Kostendeckung zu erreichen.

 

Das bisherige Abrechnungsverfahren stellt sich so dar, dass zunächst alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres zur Zahlung einer monatlichen Pauschale herangezogen werden. Diese Pauschale wird unter Berücksichtigung der Personal- und Sachkosten berechnet und sie hat dann eine Eigenbeteiligung in Höhe von 75% zum Ergebnis. Nach Abschluss eines Schuljahres wird dann spitz abgerechnet, wobei die tatsächlichen Teilnehmer am Essen mit den tatsächlichen Essenstagen Gegenstand der Berechnung sind. Dieses Spitzabrechnungsverfahren bringt es regelmäßig mit sich, dass den Eltern Erstattungen zu zahlen sind, weil doch eine relativ große Anzahl von Schülerinnen und Schülern nicht durchgängig am Essen teilgenommen hat. Diese Erstattungen mindern den Kostendeckungsgrad in der vorgenannten Größenordnung.

 

Unter Beibehaltung dieser Spitzabrechnung wird ein tatsächlicher Kostendeckungsgrad von 75% real nicht zu erreichen sein. Eine Verbesserung im Deckungsgrad wäre denkbar, wenn die Berechnung der monatlichen Pauschale wie folgt umgestellt wird:

 

75 % der Personal- und Sachkosten : 160 Schultage : Anzahl der durchschnittlich am Essen teilnehmenden SchülerInnen

 

Berechnung bisher am Beispiel Janusz-Korczak-Schule Kaltenkirchen:

 

Personalkosten                      19.941,06 €                 monatlicher Abschlag

Sachkosten                             27.211,20 €                 2,87 € x 160 Tage : 12   =   38,27 €

                                                47.152,26 €                             gerundet             =   38,00 €

75% Kostenanteil                35.364,20 €

pro Tag (160 Tage)                    221,03 €

pro Schüler (lt. Statistik 77)              2,87 €

 

Pauschale nach Berechnungsumstellung:

 

Personalkosten                      19.941,06 €                 monatlicher Abschlag

Sachkosten                             27.211,20 €                 3,81 € x 160 Tage : 12   =   50,80 €

                                                47.152,26 €                             gerundet             =   50,00 €

75% Kostenanteil                35.364,20 €

pro Tag (160 Tage)                    221,03 €

pro Schüler (Teiln. 58)                 3,81 € 

 

Diese Neuberechnung der monatlichen Pauschale bedeutet für die zahlungspflichtige Elternschaft im vorstehenden Beispiel einen monatlichen Mehraufwand von 12,00 €. Dies hätte für den Kreis aber zur Folge, dass nach tatsächlicher Spitzabrechnung keine Erstattungen in der bisherigen Größenordnung zu erwarten sind und damit ein deutlich höherer Kostendeckungsgrad zu erzielen wäre.

 

Unbestritten bedeutet die Teilnahme an der Verpflegung in den Förderzentren für die jeweils betroffene Familie eine häusliche Ersparnis, so dass ein adäquater Elternanteil legitim gefordert werden kann. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass anders als bei allgemein bildenden Schulen und dem dort teilweise vorhandenem Angebot von Mittagsverpflegung die Frage der Beköstigung der Schülerschaft in Förderzentren G in erster Linie unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten zu betrachten ist. Basierend auf dem „Lehrplan für Sonderpädagogische Förderung“ ist der „lebenspraktische Unterricht“ ein elementarer Bestandteil des Bildungsauftrages der Schule und eine zentrale Bedeutung nehmen in diesem Unterricht die Themen Ernährung und Gestaltung von Essenssituationen ein. Insofern handelt es sich hier im Gegensatz zur „bloßen Mittagsverpflegung“ z. B. in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen um einen wesentlichen Bildungsinhalt. Dieser ist darauf ausgerichtet, dass die behinderten jungen Menschen ein hohes Maß an Selbständigkeit im Bereich der Selbstversorgung und Lebensweltorientierung erreichen können.

 

All dies bedenkend schlägt die Verwaltung vor, die Neuberechnung der Monatspauschalen entsprechend der vorstehend genannten Formel ab dem Schuljahr 2009/10 vorzunehmen und jährlich anzupassen. Der sich daraus errechnende Tagessatz von 3,81 € erscheint in Anbetracht der Tatsache, dass damit auch die Kosten für das Frühstücksgetränk und den Kochunterricht abgedeckt werden, sozial vertretbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Führt zu Mehreinnahmen und zu einem höheren Kostendeckungsgrad

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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