Drucksache - DrS/2009/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Kochgelder in den Kreisberufsschulen - Eigenanteile der Schülerinnen und Schüler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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09.06.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Empfehlung der Verwaltung, ab dem Schuljahr 2009/10 die Eigenanteile der
Schüler an den Kochgeldern an beiden Beruflichen Schulen auf gleichem Niveau zu
erheben und einen Kostendeckungsgrad von 75% durch Anhebung des Eigenanteils
pro Kocheinheit auf 3,00 € anzustreben, wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
An den
Beruflichen Schulen in Bad Segeberg und Norderstedt wird Kochunterricht
erteilt. Die in diesen Unterrichten zu verarbeitenden Lebensmittel sind
Lernmittel im Sinne des § 13 SchulG und sie gehören damit zum Sachbedarf des
Schulbetriebs (§ 48 (2) SchulG), den der Schulträger zu decken hat.
Gem. § 13
Abs. 3 SchulG können von der Schülerin bzw. dem Schüler Kostenbeiträge verlangt
werden für Sachen, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet werden und
danach von der Schülerin oder dem Schüler verbraucht werden oder ihnen
verbleiben. Diese schulgesetzliche Bestimmung ist auf den Kochunterricht an den
Beruflichen Schulen anzuwenden und dem entsprechend werden die am
Kochunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler auch zur Zahlung eines
Eigenanteils verpflichtet.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2007 u.
a. auch mit der Situation der Kochgelder in den Kreisberufsschulen befasst und
dazu angemerkt, dass der durch die Erhebung des Eigenanteils erzielte Kostendeckungsgrad
an beiden Schulen in der vergangenen fünf Jahren um etwa 10% gesunken ist und
es hat die Empfehlung ausgesprochen, hier eine Neukalkulation der
Eigenbeteiligung vorzunehmen.
Die
Intensität des Kochunterrichts an den beiden Berufsschulen ist unterschiedlich.
An der Beruflichen Schule in Bad Segeberg findet der Kochunterricht wie folgt
statt:
Berufsfachschule
Gesundheit und Ernährung 1
x 14-tägig
Berufsfachschule
Sozialwirtschaft 1
x 14-tägig
Arbeitsvorbereitendes
Jahr ohne Hauptschulabschluss 1
x pro Woche
Arbeitsvorbereitendes
Jahr mit Hauptschulabschluss 1
x pro Woche
Teilnehmerzahl
insgesamt rd.
205 Sch. / Monat
In der
Beruflichen Schule in Norderstedt wird wie folgt unterrichtet:
Berufsfachschule
Gesundheit und Ernährung 1
x pro Woche
Fachgymnasium
Sozialwirtschaft / Ernährung dto.
Fachgymnasium
Sozialwirtschaft / Englisch dto.
Fachgymnasium
Sozialwirtschaft / Deutsch dto.
Ausbildungsvorbereitendes
Jahr dto.
Hauswirtschaftliche
Betriebshelfer dto.
Sozialwirtschaftliche
Pflegeassistenten dto.
Teilnehmerzahl
insgesamt rd.
260 Sch. / Monat
Erhobene
Eigenbeteiligung pro Kochunterricht:
an der
Beruflichen Schule Bad Segeberg 1,60
€ für AVJ ohne Hauptschulabschluss
2,20
€ für alle übrigen SchülerInnen
an der
Beruflichen Schule Norderstedt 2,50
€ für alle SchülerInnen
Kostendeckungsgrad
nach Jahresergebnis 2008:
Berufliche
Schule Bad Segeberg Ausgaben
Kochunterricht 18.537
€
Einnahmen
Eigenbeteiligung 9.515 €
Kostendeckung
51,33 %
Berufliche
Schule Norderstedt Ausgaben
Kochunterricht 22.327
€
Einnahme
Eigenbeteiligung 11.367
€
Kostendeckung
50,91 %
Das
Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, auch bei den Beruflichen Schulen einen
Kostendeckungsgrad analog der Regelung an den Förderzentren von 75% anzusetzen.
Dieser Empfehlung folgend sind die Sätze der Eigenbeteiligung für beide Schulen
a) auf
ein einheitliches Niveau zu bringen und
b) pro
Kocheinheit auf 3,00 € festzusetzen
Mit einer
Eigenbeteiligung dieser Höhe läge der Kreis Segeberg allerdings im Vergleich zu
anderen Beruflichen Schulen eindeutig an der Spitze. Nach Umfrage wird
Eigenbeteiligung in anderen Kreisen wie folgt erhoben:
Kreis
Stormarn 2,00
€ / KE (Kocheinheit)
Kreis
Plön 1,00
€ / KE
Kreis
Dithmarschen 2,00
€ / KE
Kreis
Rendsburg-Eckernförde 1,50
€ / KE
Kreis
Pinneberg 2,00
€ / KE
Kreis
Ostholstein 1,00
€ / KE
Die
Verwaltung empfiehlt, die Eigenbeteiligung an beiden Beruflichen Schulen auf
gleichem Niveau zu erheben und einen Kostendeckungsgrad von 75% durch Anhebung
des Eigenanteils auf 3,00 € pro Kocheinheit anzustreben. Diese Regelung sollte
zum Schuljahr 2009/10 umgesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Anhebung
der Eigenbeteiligung für zu Mehreinnahmen und erhöhter Kostendeckung |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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