09.06.2009 - 3.5 Kochgelder in den Kreisberufsschulen - Eigenant...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Di., 09.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jankowski stellt den Sachverhalt dar. Der Eigenanteil
des Kochgeldes der Schüler in den KBS solle 75 % betragen. Derzeit liege der
Eigenanteil deutlich darunter. Der Eigenanteil müsse daher erhöht werden.
Frau Bogalski wendet ein, dass die in den KBS angebotene
gesunde Ernährung sehr wichtig sei und dass eine Erhöhung der Beteiligung dazu
führe, dass noch weniger an dem gemeinsamen Essen teilnähmen.
Herr Dr. Muschke beantragt, die Kostenbeteiligung für die
Berufliche Schule Bad Segeberg auf 2,50 € zu erhöhen, damit die
Kostenbeteiligung für die AVJ ohne Hauptschulabschluss keine Verdopplung darstelle,
und die Kostenbeteiligung für die Berufliche Schule Norderstedt auf 3,00 €.
Der Vorsitzende stellt den Antrag von Dr. Muschke zur
Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Eigenanteile der Schüler an den Kochgeldern werden an
der Beruflichen Schule in Bad Segeberg ab dem Schuljahr 2009/2010 auf 2,50 €
und an der Beruflichen Schule in Norderstedt auf 3,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 1 Ablehnung:
10 Enthaltung:
1
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die
Forderung nach Anhebung des Eigenanteils der Schüler an den Kochgeldern an
beiden Beruflichen Schulen auf 75 % aufzuheben.
2.
Der
Eigenanteil soll für alle Schülerinnen und Schüler an beiden Schulen auf 2 €
festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4 Ablehnung:
7 Enthaltung:
1
Der Ausschuss beschließt über die Vorlage der Verwaltung.
Beschlussvorschlag:
Der Empfehlung der Verwaltung, ab dem Schuljahr 2009/10 die
Eigenanteile der Schüler an den Kochgeldern an beiden Beruflichen Schulen auf
gleichem Niveau zu erheben und einen Kostendeckungsgrad von 75% durch Anhebung
des Eigenanteils pro Kocheinheit auf 3,00 € anzustreben, wird zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,2 kB
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