Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/041

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Hauptausschuss beschließt die Förderung von Plankrankenhäusern auf der Grundlage der Kontingentierung des Landes Schleswig-Holstein für den Kreis Segeberg (Fallpauschalen) als Wirtschaftsförderungsmaßnahme für den Gesundheitssektor.

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Standortgemeinden Gespräche mit dem Ziel zu führen Vereinbarungen abzuschließen. Die Vereinbarungen sollen festlegen, in welcher Art und Weise die Kofinanzierungsmittel anteilig aufzubringen sind.

3. Der Kreis Segeberg wirbt für die Jahre 2009, 2010 und 2011 die notwendigen anteiligen Kofinanzierungsmittel, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der abzuschließenden Vereinbarungen, in die Budgets ein. Die jährliche Größenordnung richtet sich nach der Kassenwirksamkeit. Die Klinikbetreiber finanzieren die anteilige Kofinanzierung des Kommunalen Raums solange vor,  bis die Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.

4. Die Klinikbetreiber lassen den kommunalen Raum in angemessener Weise an den durch die Sanierungsmaßnahmen bedingten eingesparten Energiekosten anteilig partizipieren.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Konjunkturpaket II Krankenhausförderung

 

Für Plankrankenhäuser im Kreis Segeberg besteht die Möglichkeit, für energetische Sanierungsmaßnahmen Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II zu erhalten. Maßgebend ist  die Anlage 3 der Rahmenrichtlinie vom 31.3.2009, die für den Förderbereich Krankenhäuser anzuwenden ist.

 

Für den Kreis Segeberg stehen nach der Auflistung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 8.4.2009 3.206.481 Euro zur Verfügung. Davon ist der Kommunale Raum (Kreis Segeberg sowie die Standortgemeinden der Plankrankenhäuser) gehalten,  25% als Kofinanzierung selbst zu tragen, mithin max. 801.620,25 Euro. Dieser Betrag ist auf drei Jahre, 2009 bis 2011, zu verteilen. Die anteilig aufzubringenden Mittel sind weder in das Budget des Kreises Segeberg noch in die Budgets der Standortgemeinden eingeworben.

 

Aufgeteilt auf die Plankrankenhäuser, bemessen nach Fallpauschalen der einzelnen Häuser, ist von folgender Mittelverteilung auszugehen, die ebenfalls das Gesundheitsministerium vorgegeben hat:

 

Plankrankenhäuser                                     Mittelverteilung auf der Grundlage von

                                                                    Fallpauschalen 

AK Segeberger Kliniken

323.796

Paracelsus Kliniken Henstedt- Ulzburg und Kaltenkirchen

762.545

Medizinische Klinik Borstel

189.742

Psychiatrisches Krankenhaus Rickling

318.322

Psychiatrisches Krankenhaus Rickling TK Psychiatrie

35.008

Segeberger Kliniken

814.453

Klinikum Bad Bramstedt

424.481

Med. Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt

60.394

AK Heidberg

277.740

Kreis Segeberg

3.206.481

 

Dem Kreis Segeberg liegen zurzeit nachfolgende Anträge der Plankrankenhäuser vor:

 

AK Segeberger Kliniken:                                                                     285.600 Euro

Paracelsus Kliniken:                                                                                 1.347.300 Euro

Med. Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt:                             104.482 Euro

Klinikum Bad Bramstedt:                                                                 13.074.021 Euro

 

Mit weiteren Anträgen ist zu rechnen, so dass das Mittelvolumen in Höhe von 3,2 Mio. Euro voraussichtlich ausgeschöpft wird.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 Die anzusetzenden Mittel ergeben sich aus den anzustrebenden Vereinbarungen mit den Standortbetreibern sowie der Partizipation an den eingesparten Energiekosten bei den Krankenhausbetreibern.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Loading...