Drucksache - DrS/2009/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II Krankenhausförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Klaus (Dr.) Westphal
- Beteiligt:
- Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau; Soziale Sicherung; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Westphal, Klaus (Dr.)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
23.04.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der
Hauptausschuss beschließt die Förderung von Plankrankenhäusern auf der
Grundlage der Kontingentierung des Landes Schleswig-Holstein für den Kreis
Segeberg (Fallpauschalen) als Wirtschaftsförderungsmaßnahme für den
Gesundheitssektor.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt mit den Standortgemeinden Gespräche mit dem Ziel zu
führen Vereinbarungen abzuschließen. Die Vereinbarungen sollen festlegen, in
welcher Art und Weise die Kofinanzierungsmittel anteilig aufzubringen sind.
3. Der
Kreis Segeberg wirbt für die Jahre 2009, 2010 und 2011 die notwendigen
anteiligen Kofinanzierungsmittel, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der
abzuschließenden Vereinbarungen, in die Budgets ein. Die jährliche
Größenordnung richtet sich nach der Kassenwirksamkeit. Die Klinikbetreiber
finanzieren die anteilige Kofinanzierung des Kommunalen Raums solange vor, bis die Haushaltsmittel hierfür zur
Verfügung stehen.
4. Die
Klinikbetreiber lassen den kommunalen Raum in angemessener Weise an den durch
die Sanierungsmaßnahmen bedingten eingesparten Energiekosten anteilig
partizipieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Konjunkturpaket
II Krankenhausförderung
Für
Plankrankenhäuser im Kreis Segeberg besteht die Möglichkeit, für energetische
Sanierungsmaßnahmen Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II zu erhalten.
Maßgebend ist die Anlage 3 der
Rahmenrichtlinie vom 31.3.2009, die für den Förderbereich Krankenhäuser
anzuwenden ist.
Für den
Kreis Segeberg stehen nach der Auflistung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren vom 8.4.2009 3.206.481 Euro zur Verfügung.
Davon ist der Kommunale Raum (Kreis Segeberg sowie die Standortgemeinden der
Plankrankenhäuser) gehalten, 25%
als Kofinanzierung selbst zu tragen, mithin max. 801.620,25 Euro. Dieser Betrag
ist auf drei Jahre, 2009 bis 2011, zu verteilen. Die anteilig aufzubringenden
Mittel sind weder in das Budget des Kreises Segeberg noch in die Budgets der
Standortgemeinden eingeworben.
Aufgeteilt
auf die Plankrankenhäuser, bemessen nach Fallpauschalen der einzelnen Häuser,
ist von folgender Mittelverteilung auszugehen, die ebenfalls das
Gesundheitsministerium vorgegeben hat:
Plankrankenhäuser
Mittelverteilung auf der Grundlage von
Fallpauschalen
AK
Segeberger Kliniken |
323.796 |
Paracelsus
Kliniken Henstedt- Ulzburg und Kaltenkirchen |
762.545 |
Medizinische
Klinik Borstel |
189.742 |
Psychiatrisches
Krankenhaus Rickling |
318.322 |
Psychiatrisches
Krankenhaus Rickling TK Psychiatrie |
35.008 |
Segeberger
Kliniken |
814.453 |
Klinikum
Bad Bramstedt |
424.481 |
Med.
Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt |
60.394 |
AK
Heidberg |
277.740 |
Kreis
Segeberg |
3.206.481 |
Dem Kreis
Segeberg liegen zurzeit nachfolgende Anträge der Plankrankenhäuser vor:
AK
Segeberger Kliniken: 285.600
Euro
Paracelsus
Kliniken: 1.347.300
Euro
Med.
Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt: 104.482
Euro
Klinikum
Bad Bramstedt: 13.074.021
Euro
Mit
weiteren Anträgen ist zu rechnen, so dass das Mittelvolumen in Höhe von 3,2
Mio. Euro voraussichtlich ausgeschöpft wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
Die anzusetzenden Mittel ergeben sich
aus den anzustrebenden Vereinbarungen mit den Standortbetreibern sowie der
Partizipation an den eingesparten Energiekosten bei den Krankenhausbetreibern.
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: |
|
|
In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe
von |
|
Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
|
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
|
