23.04.2009 - 4.2 Konjunkturpaket II Krankenhausförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 23.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Klaus (Dr.) Westphal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Westphal erläutert dem Ausschuss die Vorlage.
Ergänzend führt es aus, dass die Segeberger Kliniken Gruppe neben den angegeben
285.600 Euro weitere 2.627.593 Euro beantragt habe. Daneben habe er heute aus
Rickling vom Psychiatrischen Zentrum weitere Anträge über 334.000 Euro und
36.000 Euro erhalten. Der Kreisanteil würde bei einer Förderquote von 12,5 %
401.000 Euro betragen und bei einer Quote von 25 % wären es entsprechend
802.000 Euro. Diese würden 2009 zu einem Drittel bereitgestellt werden müssen.
Die weiteren zwei Drittel müsse man in den Jahren 2010 und 2011 bereitstellen.
Daneben weist er daraufhin, dass die Plankrankenhäuser eine 100 % Finanzierung
bekommen würden. Dies sei ungewöhnlich und auf das Konjunkturpaket und die
Bundesförderung zurückzuführen. Herr Dr. Warlies erklärt auf Nachfrage von
Herrn Mohr, dass alle in der Vorlage genannten Krankenhäuser im
Krankenhausfinanzierungsgesetz enthalten seien und der Kreis somit auch bisher
Mittel für diese bereitgestellt hat. In der weiteren Diskussion weist Frau
McGregor daraufhin, dass der Kreis auch in diesem Bereich als finanzschwach
auftreten sollte. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur
Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Hauptausschuss beschließt die Förderung von Plankrankenhäusern auf der
Grundlage der Kontingentierung des Landes Schleswig-Holstein für den Kreis
Segeberg (Fallpauschalen) als Wirtschaftsförderungsmaßnahme für den
Gesundheitssektor.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt mit den Standortgemeinden Gespräche mit dem Ziel zu
führen Vereinbarungen abzuschließen. Die Vereinbarungen sollen festlegen, in
welcher Art und Weise die Kofinanzierungsmittel anteilig aufzubringen sind.
3. Der
Kreis Segeberg wirbt für die Jahre 2009, 2010 und 2011 die notwendigen
anteiligen Kofinanzierungsmittel, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der
abzuschließenden Vereinbarungen, in die Budgets ein. Die jährliche
Größenordnung richtet sich nach der Kassenwirksamkeit. Die Klinikbetreiber
finanzieren die anteilige Kofinanzierung des Kommunalen Raums solange vor, bis die Haushaltsmittel hierfür zur
Verfügung stehen.
4. Die
Klinikbetreiber lassen den kommunalen Raum in angemessener Weise an den durch
die Sanierungsmaßnahmen bedingten eingesparten Energiekosten anteilig
partizipieren.