Drucksache - DrS/2009/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Klaus (Dr.) Westphal
- Verfasser 1:
- Westphal, Klaus (Dr.)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
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23.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss des Kreises Segeberg beschließt die beiden Maßnahmenlisten für
die Förderbereiche kommunale Bildungsinfrastruktur (Anlage 1) und Infrastruktur
(Städtebau, kommunale Straßen) (Anlage 2) in der vorgelegten Form und
beauftragt die Landrätin, diese dem Land Schleswig-Holstein bis zum 30.04.09
vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Konjunkturpaket
II - Tranche 1 – kommunale Bildungsinfrastruktur
Mit Datum
vom 26.03.09 hat der Kreistag der Kreises Segeberg beschlossen, dass die
Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Investitionen mit
Schwerpunkt kommunale Bildungsinfrastruktur (Tranche 1) auf Basis der
Schülerzahlen und der Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen (3 bis 14
Jahre) erfolgen soll. Weitere Verteilungskriterien sollen Planreife,
Schnelligkeit der Umsetzung, Zukunftsfähigkeit und Finanzschwäche sein. (siehe
DrS 2009/031)
Entsprechend
dieser Vorgabe des Kreistages wurde aufgrund der Meldungen der Städte, Ämter
und amtsfreien Gemeinden die anliegende Maßnahmenliste erstellt (Anlage 1).
Darin
finden sich in der ersten Spalte die Angaben zum Antragsteller / Träger und dem
auf die jeweilige Kommune entfallenden Kontingent.
Die
Maßnahmen sind in drei Kategorien eingeteilt:
- förderfähige Maßnahmen (weiß
hinterlegt)
- grundsätzlich förderfähige
Maßnahmen, die das Kontingent überschreiten (grau hinterlegt)
(Nachrückerliste)
- nicht förderfähige Maßnahmen
nach Konjunkturpaket II (grau hinterlegt und kursiv gedruckt) mit Hinweis
auf alternative Fördermöglichkeiten
Verschiebungen
zwischen den Kategorien 1 und 2 sind grundsätzlich möglich, solange das
jeweilige Kontingent nicht über- bzw. unterschritten wird.
Konjunkturpaket
II - Tranche 2 – Infrastruktur (Städtebau, kommunale Straßen)
Für diesen
Förderbereich stehen dem Kreis Segeberg einschließlich Eigenanteil ca. 9 Mio.
EUR (ohne Eigenanteil ca. 6,8 Mio. EUR) zur Verfügung. Eine Kontingentierung
nach thematischen oder regionalen Schwerpunkten ist nicht vorgesehen.
Aufgrund
der Meldungen der Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden wurde die anliegende
Maßnahmenliste erstellt (Anlage 2).
Diese ist
analog zu der Maßnahmenliste für den Förderbereich kommunale
Bildungsinfrastruktur aufgebaut. Insofern ergibt sich bezogen auf die einzelnen
Kommunen folgende Kategorisierung:
- förderfähige Maßnahmen (weiß
hinterlegt)
- grundsätzlich förderfähige
Maßnahmen (grau hinterlegt) (Nachrückerliste)
- nicht förderfähige Maßnahmen
nach Konjunkturpaket II (grau hinterlegt und kursiv gedruckt) mit Hinweis
auf alternative Fördermöglichkeiten
Verschiebungen
innerhalb und / oder zwischen den Kategorien 1 und 2 sind grundsätzlich
möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,1 kB
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