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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Betreuung von Menschen mit Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Koordination der Migrationssozialberatung wird im Fachdienst 50.00 eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden ab 01.05.2009 bereitgestellt.

Aufgabenanteile im Umfang von 3,5 Stunden in der Woche werden auf eine andere Mitarbeiterin übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Betreuung von Menschen im Asylverfahren und nach Abschluss des Asylverfahrens mit Ausreiseverpflichtung oder vorübergehenden Bleiberegelungen erfolgt durch Frau Illert. Im Stellenplan ist hierfür eine Vollzeitstelle bis zum 30.04.2009 mit entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt. Die Stelleninhaberin geht zum 30.04.09 in Altersrente, so dass eine Nachfolgeregelung getroffen werden muss. Aufgrund eines Abstimmungsfehlers sind  Haushaltsmittel ab 01.05.2009 nicht bereitgestellt worden.

 

Für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Asylbegehrenden, deren Ehegattinnen oder Ehegatten und deren minderjährigen Kinder, die dezentral untergebracht sind, wird eine Personalkostenpauschale in Höhe von 63,91€ pro Quartal und Person für tatsächlich geleistete Betreuung als Leistung des Landes erstattet. Diese Pauschale ist von der ansonsten geltenden Quotierung ausgenommen. Für das Jahr 2008 können Landesmittel in Höhe von 19.876,-€ vereinnahmt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle mit einer/m Diplom-Sozialpädagogin/en bzw. einer/m Diplom-Sozialarbeiter/in ab 01.05.2009 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden neu zu besetzen. Gleichzeitig wird die Aufgabe der Koordinierung der Migrationssozialberatung auf die Stelle übertragen.

 

Die Stundenreduzierung trägt der geringeren Zahl von zu betreuenden Menschen Rechnung. Frau Illert wurden daher weitere Aufgaben übertragen. Die Stelleninhaberin erfasst den zur Verfügung stehenden Wohnraum im Rahmen der Mietobergrenzen im Kreisgebiet für den Bereich Kosten der Unterkunft. Dies ist  für die Leistungsempfänger notwendig und wird auch vom Gericht eingefordert. Die Aufgabe soll mit einem Stellenanteil von 3,5 Stunden in der Woche auf eine Mitarbeiterin mit der Entgeltgruppe 5 übertragen werden.

 

Frau Illert fertigt für die ARGE Stellungnahmen, wenn Jugendliche unter 25 Jahren eine eigene Wohnung beziehen möchten und die Frage einer besonderen Härte zu prüfen ist. Da zurzeit noch nicht absehbar ist, ob der Vertrag mit der ARGE verlängert wird, ist über die Fortführung dieser Aufgabe gesondert zu entscheiden.

 

Den Personalkosten von 17.500,- € für die auszuschreibende Stelle stehen Landesmittel von ca. 17.000,-€ gegenüber, die im Haushalt 2009 als Sachmittel veranschlagt sind. Für den Zeitraum 01.05.2009 – 31.12.2009 entstehen damit zusätzliche Personalaufwendungen von 17.500,- € für die Stelle Migrationssozialberatung und 2.500,- € für die Aufgabenübertragung auf die Mitarbeiterin der Entgeltgruppe 5.

 

Der Kreis Segeberg hat die Aufgabe der Koordinierung der Migrationssozialberatung im Jahre 2002 im Einvernehmen mit den anderen Trägern auf das Diakonische Werk Kirchenkreis Segeberg (jetzt: Kirchenkreis Plön und Segeberg) übertragen.

Die weiteren Träger sind:

- Diakonisches Werk Hamburg -Südholstein

- Diakonisches Werk  Neumünster

- Christliches Jugenddorf Deutschlands gemeinnütziger e.V.

- AWO Landesverband SH e.V.

 

Die Träger der Migrationssozialberatung möchten, dass die Koordinierung nun vom Kreis Segeberg übernommen wird. Dies hätte den Vorteil einer besseren Vernetzung mit den anderen Beratungsangeboten des Kreises und könnte die Position der Koordinierungsstelle stärken.

 

Die Stelle beinhaltet also zwei Aufgabenbereiche. Die Betreuung von 400 Menschen im Kreisgebiet  in einer Schnittstellenfunktion zur Ausländerbehörde, den Sozialämtern als Leistungsbehörden und die Koordinierung der Migrationssozialberatung.

 

Die Konzentration aller Beratungsleistungen folgt dem Gedanken der Netzwerkbildung, erhöht den Einfluss des Kreises und führt zu kurzen Wegen im Interesse der Betroffenen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

20.000,00 € für 2009.

Ausgleich im Rahmen der Gesamtpersonalkosten.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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