Drucksache - DrS/2009/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuung von Menschen mit Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Ausländer- u. Asylangelegenheiten; Gleichstellungsbeauftragte; FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit; Personalrat; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.02.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die
Betreuung von Menschen mit Leistungsansprüchen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und die Koordination der Migrationssozialberatung
wird im Fachdienst 50.00 eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25
Stunden ab 01.05.2009 bereitgestellt.
Aufgabenanteile
im Umfang von 3,5 Stunden in der Woche werden auf eine andere Mitarbeiterin
übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Betreuung von Menschen im Asylverfahren und nach Abschluss des Asylverfahrens
mit Ausreiseverpflichtung oder vorübergehenden Bleiberegelungen erfolgt durch
Frau Illert. Im Stellenplan ist hierfür eine Vollzeitstelle bis zum 30.04.2009
mit entsprechenden Haushaltsmitteln hinterlegt. Die Stelleninhaberin geht zum
30.04.09 in Altersrente, so dass eine Nachfolgeregelung getroffen werden muss.
Aufgrund eines Abstimmungsfehlers sind
Haushaltsmittel ab 01.05.2009 nicht bereitgestellt worden.
Für die
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Asylbegehrenden,
deren Ehegattinnen oder Ehegatten und deren minderjährigen Kinder, die
dezentral untergebracht sind, wird eine Personalkostenpauschale in Höhe von
63,91€ pro Quartal und Person für tatsächlich geleistete Betreuung als Leistung
des Landes erstattet. Diese Pauschale ist von der ansonsten geltenden Quotierung
ausgenommen. Für das Jahr 2008 können Landesmittel in Höhe von 19.876,-€
vereinnahmt werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Stelle mit einer/m Diplom-Sozialpädagogin/en bzw.
einer/m Diplom-Sozialarbeiter/in ab 01.05.2009 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit
von 25 Stunden neu zu besetzen. Gleichzeitig wird die Aufgabe der Koordinierung
der Migrationssozialberatung auf die Stelle übertragen.
Die
Stundenreduzierung trägt der geringeren Zahl von zu betreuenden Menschen
Rechnung. Frau Illert wurden daher weitere Aufgaben übertragen. Die
Stelleninhaberin erfasst den zur Verfügung stehenden Wohnraum im Rahmen der
Mietobergrenzen im Kreisgebiet für den Bereich Kosten der Unterkunft. Dies
ist für die Leistungsempfänger
notwendig und wird auch vom Gericht eingefordert. Die Aufgabe soll mit einem
Stellenanteil von 3,5 Stunden in der Woche auf eine Mitarbeiterin mit der
Entgeltgruppe 5 übertragen werden.
Frau Illert
fertigt für die ARGE Stellungnahmen, wenn Jugendliche unter 25 Jahren eine
eigene Wohnung beziehen möchten und die Frage einer besonderen Härte zu prüfen
ist. Da zurzeit noch nicht absehbar ist, ob der Vertrag mit der ARGE verlängert
wird, ist über die Fortführung dieser Aufgabe gesondert zu entscheiden.
Den
Personalkosten von 17.500,- € für die auszuschreibende Stelle stehen
Landesmittel von ca. 17.000,-€ gegenüber, die im Haushalt 2009 als Sachmittel
veranschlagt sind. Für den Zeitraum 01.05.2009 – 31.12.2009 entstehen damit
zusätzliche Personalaufwendungen von 17.500,- € für die Stelle Migrationssozialberatung
und 2.500,- € für die Aufgabenübertragung auf die Mitarbeiterin der
Entgeltgruppe 5.
Der Kreis
Segeberg hat die Aufgabe der Koordinierung der Migrationssozialberatung im
Jahre 2002 im Einvernehmen mit den anderen Trägern auf das Diakonische Werk
Kirchenkreis Segeberg (jetzt: Kirchenkreis Plön und Segeberg) übertragen.
Die
weiteren Träger sind:
-
Diakonisches Werk Hamburg -Südholstein
-
Diakonisches Werk Neumünster
-
Christliches Jugenddorf Deutschlands gemeinnütziger e.V.
- AWO
Landesverband SH e.V.
Die Träger
der Migrationssozialberatung möchten, dass die Koordinierung nun vom Kreis
Segeberg übernommen wird. Dies hätte den Vorteil einer besseren Vernetzung mit
den anderen Beratungsangeboten des Kreises und könnte die Position der
Koordinierungsstelle stärken.
Die Stelle
beinhaltet also zwei Aufgabenbereiche. Die Betreuung von 400 Menschen im
Kreisgebiet in einer
Schnittstellenfunktion zur Ausländerbehörde, den Sozialämtern als
Leistungsbehörden und die Koordinierung der Migrationssozialberatung.
Die
Konzentration aller Beratungsleistungen folgt dem Gedanken der Netzwerkbildung,
erhöht den Einfluss des Kreises und führt zu kurzen Wegen im Interesse der
Betroffenen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
20.000,00
€ für 2009.
Ausgleich
im Rahmen der Gesamtpersonalkosten.
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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