Drucksache - DrS/2008/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Stadt Norderstedt vom 28.02.2008 (mit Neufassung vom 13.05.2008) auf Gewährung einer Kreiszuwendung für das Projekt Kulturwerk am See -Revitalisierung einer Industriebrache zu einer Kultureinrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Schramm, Gernot
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.06.2008
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09.12.2008
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Bereit
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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25.11.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
„Der Hauptausschuss beschließt, der Stadt Norderstedt
in 2009 für das Haushaltsjahr 2010 eine Kreiszuweisung in Höhe von maximal
500.000 Euro für das Projekt `Kulturwerk am See -Revitalisierung einer
Industriebrache zu einer Kultureinrichtung´ zu gewähren.
Der
Hauptausschuss wird darauf hinwirken, dass die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für die Bewilligung von Kreismitteln im Rahmen der Haushalts-
und Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009 geschaffen werden
(Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu Lasten
des Haushaltsjahres 2010). Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, die Industriebrache
(Kieswerk) Potenberg am Stadtparkgelände zu einer attraktiven, bürgerbezogenen
Kultureinrichtung auszubauen.
Das alte Kieswerk soll zu einem Unterrichts-, Proben- und
Veranstaltungsraum ausgebaut werden und damit soll ein kulturell-kreatives
Zentrum entwickelt werden (inkl. Musikschule), das in seiner Art in
Schleswig-Holstein einmalig wäre.
Die Investitionskosten für das gesamte Hochbauvorhaben
belaufen sich nach den Angaben im Förderantrag auf 6.950.000 €. Die Stadt
Norderstedt hat eine Kreiszuwendung in Höhe von 500.000 € für die Teilmaßnahme
„Ausstattung des Saals mit einer Bühne, Bühnentechnik, raumakustischen
Maßnahmen, Lichttechnik, Tontechnik, Bestuhlung, etc.“ beantragt.
Das Gesamtprojekt soll nach dem eingereichten Zeitplan ab
dem 2. Quartal 2008 beginnen und letztlich im 3. Quartal 2010 beendet sein. Die
Verausgabung der Kreismittel für die Teilmaßnahme wäre für das 1. und 2.
Quartal 2010 vorgesehen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen
und Angaben zum ergänzenden Förderantrag vom 13.05.2008 verwiesen (siehe
Anlage).
Rechtslage
Die Kreise dürfen nach der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes im Rahmen ihrer Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben
unter anderem auch Zuwendungen an die kreisangehörigen Gemeinden gewähren (vgl.
Beschl. v. 24.04.1996, -7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99; Beschl. v. 28.02.1997, -8
N 1/96-, NVwZ 1998, 63).
Das Bundesverwaltungsgericht (aaO) erkennt
hierfür als rechtfertigenden Grund die mangelnde Leistungsfähigkeit einer
Gemeinde zur eigenen Aufgabenerledigung an.
Die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion dient
danach dem Ziel, annähernd gleiche Lebensverhältnisse für die Bürger im
Kreisgebiet zu schaffen, und ist allein darauf gerichtet, solche Aufgaben zu
erfüllen, die ohne das Eintreten des Kreises mangels Leistungsfähigkeit
kreisangehöriger Gemeinden unerledigt blieben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.04.1996,
-7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99). Sie hat einen lastenverteilenden Effekt und sie
soll letztlich eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung gewährleisten (vgl.
OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1986, 249).
Zu einer rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehört
es nach den verfassungs- und kommunalrechtlichen Vorgaben insoweit
auch, dass der Kreis bei der Gewährung von Zuwendungen an die kreisangehörigen
Gemeinden insbesondere deren finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die
Förderung der Kultur gemäß Art. 9 Abs. 3 Landesverfassung Schleswig-Holstein
unter anderem auch Aufgabe der Kreise ist.
Eine Förderung des Projektes „Kulturwerk am See“
durch den Kreis im Rahmen seiner Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion kommt hier
grundsätzlich in Betracht, da es sich hierbei durchaus um ein Projekt von kreispolitischer
Bedeutung handelt, das letztlich nicht nur den Norderstedter
Einwohnern/Innen, sondern gleichermaßen auch einem Großteil der anderen
Kreiseinwohner/innen zugute kommt.
Zunächst würde die Norderstedter Musikschule mit der
Realisierung des Projektes erstmals über eigene Räumlichkeiten verfügen, so
dass die Qualität des Musikschulunterrichtes erheblich verbessert würde. Die
Musikschule ist zurzeit auf 16 Unterrichtsstandorte (in der Regel allgemein
bildende Schulen) im Stadtgebiet verteilt. Es entstehen zunehmend
Nutzungskollisionen zwischen den Interessen der Musikschule und denen der
allgemein bildenden Schulen und anderer Einrichtungen.
Das „Kulturwerk am See“ könnte ferner auch als
Ergänzungsangebot zur Jugendbildungsstätte Mühle in Bad Segeberg ein weiterer
Baustein eines nahezu flächendeckenden Bildungsangebotes im Kreis Segeberg
sein.
Durch Schaffung dieser einzigartigen
Kultureinrichtung entsteht letztlich ein kulturelles Angebot von überregional
herausragender Bedeutung.
Als weitere Impulsgeberin wird dabei auch
die Landesgartenschau 2011 dienen, denn das in Rede stehende Grundstück
befindet sich am Stadtpark, d.h. es gehört auch zur räumlichen Gebietskulisse
der öffentlichkeitswirksamen und überregional bedeutsamen Landesgartenschau
2011.
Als Fördergrundlagen kommen in den vorliegenden
Fällen mangels spezieller Förderrichtlinien die (allgemeinen) Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis
Segeberg vom 29.06.2006 (im folgenden RL genannt) in
Betracht.
In
Anwendung der Ziffer 3 der RL könnte grundsätzlich eine Förderquote von bis
zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten zu Grunde gelegt werden (ohne
Zuschlag, denn die Stadt Norderstedt hat eine über dem Durchschnitt der
kreisangehörigen Gemeinden liegende Finanzkraft).
Beantragt
ist eine Kreiszuwendung in Höhe von 500.000,00 € auf der Grundlage von veranschlagten
Gesamtkosten von 6.950.000 €. Dies entspricht einer Förderquote von rd. 7,2
Prozent der Gesamtkosten, die damit deutlich innerhalb des vorgegebenen
Rahmens der Ziffer 3 der RL liegt.
Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Kreismitteln
müssten im Rahmen der Haushalts- und Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009
nach politischer Meinungsbildung durch den Kreistag noch geschaffen
werden (Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO zu Lasten des Haushaltsjahres
2010).
Ein Bewilligungsbescheid kann erteilt werden,
wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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für 2008: keine finanziellen Auswirkungen Haushalts-
und Budgetberatungen für 2009 durch den Kreistag: Verpflichtungsermächtigung
nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu Lasten
des Haushaltsjahres 2010 |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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894,2 kB
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