Drucksache - DrS/2008/116
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegestützpunkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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27.11.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, unter den oben in der Vorlage genannten Voraussetzungen im Rahmen
der bereitgestellten Mittel, einen Vertragsabschluss zur Entwicklung der
Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen in einen
Pflegestützpunkt zu verhandeln und zum Abschluss zu bringen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land hat am 01.10.2008
die Bestimmung nach 92c SGB XI (Anlage 1) getroffen, d.h. im Lande
Schleswig-Holstein soll es Pflegestützpunkte geben. Die Bestimmung verpflichtet
die Pflegekassen. Diese haben darauf hinzuwirken, dass sich insbesondere die
jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Altenhilfe
und als für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
verantwortlichen Stellen an den Pflegestützpunkten beteiligen.
Angestrebt ist, in
Schleswig-Holstein in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ein
flächendeckendes Netz mit je einem Pflegestützpunkt einzurichten. Es obliegt
der eigenständigen Entscheidung jedes Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt,
sich an der Errichtung eines Pflegestützpunktes zu beteiligen. Bei der
Einrichtung von Pflegestützpunkten ist auf vorhandene vernetzte
Beratungsstrukturen (trägerunabhängige Beratungsstellen) zurückzugreifen.
Die Förderung des Landes
für die Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen wird nur bei
einer Umwandlung in einen Pflegestütz-punkt fortgeführt. Das Land sieht eine
Drittelfinanzierung von jeweils 60.000,-€ durch Pflegekasse / Land / Kreis vor. Bisher hat der Kreis Segeberg
80.000,-€ für die Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen zur
Verfügung gestellt.
Von Frau Ministerin Dr.
Trauernicht, der Vertretung der Pflegekassen und dem Städtetag wurde am
27.10.08 eine Absichtserklärung (Letter of Intent – Anlage 2) unterzeichnet.
Der Gemeindetag war nicht vertreten und der Landreistag lehnte eine
Unterzeichnung aufgrund der nicht geklärten Frage der Konnexität und der
Beschlusslage in den zuständigen Gremien ab.
In der nun gebildeten
Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Rahmenvertrages sind die Kreise aufgrund
der Entscheidung des Landkreistages nicht vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft
Soziales der Kreise im Land Schleswig-Holstein hat jedoch Vertreter der Kreise
Dithmarschen und Segeberg beauftragt, zur Wahrung der Interessen der Kreise mit
Beratungsstellen, an den Verhandlungen teilzunehmen.
Eine Gegenüberstellung des
Landes zu den Aufgaben der Trägerunab-hängigen Beratungsstellen und der
künftigen Pflegestützpunkte ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Fortsetzung der
bewährten Arbeit der Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen
entspricht dem Interesse des Kreises und ist nur über eine Entwicklung zum
Pflegestützpunkt mit entsprechender finanzieller Beteiligung der Pflegekasse
und des Landes vertretbar.
Da eine vertragliche
Vereinbarung erst zum Ende des Jahres vorliegen wird, sollten auf der Basis
Haushaltsmittel des Kreises von 60.000,-€ pro Jahr wie folgt verhandelt werden:
-
Die Aufgabe der
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist vollständig von den Pflegekassen
sicherzustellen und zu finanzieren.
-
Die Pflegeberater der
Pflegekassen erhalten keine Entscheidungskompetenz für Leistungen nach dem SGB
XII.
-
Die
Anschubfinanzierung in Höhe von 45.000 Euro, bzw. 50.000 Euro bei Einbindung
von Selbsthilfegruppen, muss den Trägern der Pflegestützpunkte (Pflegekassen
und Kommunen) zur Deckung der entstehenden Anlaufkosten zugute kommen.
-
Eine Vereinbarung ist
zunächst bis zum 31.12.2010 zu befristen.
-
Eine externe
Evaluation für die Zeit bis zum 31.10.2010 wird in Auftrag gegeben.
-
Durch den
Rahmenvertrag wird die Frage einer möglichen Konnexität nicht berührt.
-
Der Besonderheit
eines Landkreises - Finanzierung von Sprechzeiten in den Städten - muss
Rechnung getragen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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60.000,00
€. Sind im Haushalt enthalten. |
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Mittelbereitstellung |
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X |
Teilplan:
315 |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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