Drucksache - DrS/2008/102-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Begleitmaßnahmen für 2009 und 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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27.11.2008
| |||
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2008
| |||
●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
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11.12.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die Förderung der kommunalen Begleitmaßnahmen
mit den vorgegebenen Budgets zu beschließen. Die Förderung für das Jahr 2010
ist an die Bedingung geknüpft, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag über die
Gründung und Ausgestaltung der ARGE verlängert wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des SGB II können nach § 16 Abs.
2 Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in
das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:
- die Betreuung minderjähriger oder behinderter
Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
- die Schuldnerberatung
- die psychosoziale Betreuung
- die Suchtberatung
Verantwortung und Aufgabenwahrnehmung
erfolgen durch den Kreis. Nach § 7 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrags
über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft im Kreis Segeberg
werden für diese flankierenden Dienstleistungen II – soweit möglich – lokale
Netzwerke genutzt. Aufgrund der teilweise vorliegenden multiplen
Vermittlungshemmnisse der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist es
unerlässlich, entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen, um die
Arbeitsmarktnähe herzustellen und Vermittlungsmöglichkeiten zu verbessern..
Im Rahmen eines Projektes wurden ab August
bzw. Oktober 2006 bis zum http://bis/ai/si010_e.asp?YY=2007&MM=12&DD=3131.12.2007 zunächst aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des
Landes Schleswig-Holsteins im Kreis Segeberg 7 Projekte im Rahmen von
kommunalen Begleitmaßnahmen mit Übernahme der Personalkosten gefördert.
Aufgrund der Ergebnisse der Projektphase wurden ab 01.01.2008 drei Projekte,
zunächst befristet bis 31.01.2008 weitergeführt.
Dabei wurden folgende gegenüber 2007 gekürzte Budgets zugrunde gelegt.
Landesverein für innere Mission, ATS, Suchtberatung |
45.000,00
€ |
Verbraucherzentrale SH, Training der
Finanzkompetenz |
45.000,00
€ |
Diakonisches Werk Neumünster, Beratung
in Wohnungsnotfällen |
50.000,00
€ |
Gesamtansatz 2008 |
140.000,00
€ |
Die Auswertung des ersten halben Jahres
der Projekte ergibt, dass die vereinbarten Ziele von den drei Trägern erreicht
bzw. übererfüllt werden und dass der Bedarf durch die Klienten besteht. Die
ARGE bewertet die Zusammenarbeit mit den Trägern als zielgerichtet und sehr
erfolg- und hilfereich und empfiehlt für die Projekte der Suchtberatung und der
Wohnungsnotfallberatung eine Aufstockung der Stellen um:
Suchtberatung von auf 0,65 VZK auf 1,5
VZK |
rd.
90.000,00 € p.a. |
Wohnungsnotberatung von 1 VZK Stelle auf
1,5 Stellen |
75.000.00
€ p.a. |
VBZ – Finanzkompetenz bleibt bei 1 VZK |
45.000,00
p.a. |
Kosten für 2009 und 2010 je |
210.000,00
€ p.a. |
Das Budget beinhaltet auch die Sachkosten.
Die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle
hilft Menschen, die in unangemessen teuren Wohnungen wohnen, bei denen
Wohnungslosigkeit droht, bei anstehenden Räumungen, Mietschulden und bei
Obdachlosigkeit.
Damit wird dem Grundbedürfnis Wohnen
Rechnung getragen.
Bei der Beratungsstelle für
Wohnungsnotfälle wird der Schwerpunkt für 2009 und 2010 auf die Senkung der
Unterkunftskosten gelegt. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung der
Sozialgerichte trägt der Sozialhilfeträger die Beweislast, dass ein
kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Den Hilfeempfänger konkreten
Wohnraum nachzuweisen, der auch an SGB II Empfänger vermietet wird, ist
Voraussetzung, um einen Prozess vor Gericht zu gewinnen. Die Hilfeleistung der
Beratungsstelle wird die Chancen eine Mietsenkung gerichtsfest durchzusetzen,
erhöhen.
Die Kosten der Unterkunft werden im SGB II
Bereich von den Kommunen getragen. Bei einer Senkung der Unterkunftskosten um
75,00 € pro Monat, wird eine Einsparung von 900,00 € pro Fall und Jahr
erreicht. Wenn dies bei 50 Fällen erreicht werden kann, so werden 45.000,00 €
eingespart.
Im Jahr 2007 haben 24 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
aufgenommen (s. Evaluation 1.HJ 2008). Bei einem durchschnittlichen
Leistungsbezug von 800,00 € pro Monat ist das eine Einsparung in Höhe von
230.400,00 €
Durch das Projekt der ATS wird die
Grundlage für die Beseitigung des Vermittlungshemmnisses Sucht geschaffen. Die
ATS leistet die Arbeit durch Sprechstunden in den Leistungszentren. Die Arbeit
mit suchtkranken Menschen hat gezeigt, dass bei diesem Vermittlungshemmnis
aufsuchende Sozialarbeit erforderlich ist, wenn man die Menschen erreichen
will. Die Erfolge der Suchtberatung sind nicht kurzfristig wie z.B. bei der
Wohnungsnotberatungsstelle messbar, aber wichtig, um die Menschen wieder in den
Arbeitsprozess zu integrieren. Ziel der kommunalen Begleitmaßnahme ist es, dass
Bewusstsein für die Abhängigkeit zu erreichen und die Hilfeempfänger in die
Therapie zu überführen. Durch die Betreuung konnten im ersten Halbjahr 2008 10
Personen einen Minijob annehmen, sowie 2 sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden. Für die 10 Personen im Minijob
ist das Vermittlungshemmnis so abgebaut, dass die Personen für die Vermittlung
zur Verfügung stehen. Weiterhin wird vermieden, dass die Hilfeempfänger durch
die Sucht in den Zuständigkeitsbereich SGB XII fallen.
Das Thema Schulden ist als
Vermittlungshemmnis bei vielen Hilfeempfängern vorhanden. Aufgrund fehlender
Haushaltskompetenz sind diese Personen noch nicht für eine Schuldnerberatung
geeignet und werden durch das Projekt der Schuldnerberatung der
Verbraucherzentrale SH darauf vorbereitet. Den Hilfeempfängern wird
vermittelt, wie sie mit den zur Verfügung stehenden knappen Geldmitteln
auskommen können und wie „Schuldenfallen“ umgangen werden können. Im ersten
Halbjahr 2008 haben 9 beratene Hilfeempfänger eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Das bedeutet eine
Einsparung von 86.400,00 €.
Der Gesetzgeber wird bis zum 31.12.2010 ein Gesetz
erlassen, in dem die Rechtsform der ARGE´n geändert werden. Aus diesem Grund
sollte eine Entscheidung für die Restlaufzeit der bestehenden ARGE getroffen
werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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210.000,00
€ für 2009 und für 2010 |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan:
3121 |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
|
Nein |
X |
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
1.1.3 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
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21,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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20,7 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
20,6 kB
|
