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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/102-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es wird empfohlen, die Förderung der kommunalen Begleitmaßnahmen mit den vorgegebenen Budgets zu beschließen. Die Förderung für das Jahr 2010 ist an die Bedingung geknüpft, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung der ARGE verlängert wird.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des SGB II können nach § 16 Abs. 2 Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:

  1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
  2. die Schuldnerberatung
  3. die psychosoziale Betreuung
  4. die Suchtberatung

Verantwortung und Aufgabenwahrnehmung erfolgen durch den Kreis. Nach § 7 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft im Kreis Segeberg werden für diese flankierenden Dienstleistungen II – soweit möglich – lokale Netzwerke genutzt. Aufgrund der teilweise vorliegenden multiplen Vermittlungshemmnisse der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist es unerlässlich, entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen, um die Arbeitsmarktnähe herzustellen und Vermittlungsmöglichkeiten zu verbessern..

Im Rahmen eines Projektes wurden ab August bzw. Oktober 2006 bis zum http://bis/ai/si010_e.asp?YY=2007&MM=12&DD=3131.12.2007 zunächst aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holsteins im Kreis Segeberg 7 Projekte im Rahmen von kommunalen Begleitmaßnahmen mit Übernahme der Personalkosten gefördert. Aufgrund der Ergebnisse der Projektphase wurden ab 01.01.2008 drei Projekte, zunächst befristet bis 31.01.2008 weitergeführt. Dabei wurden folgende gegenüber 2007 gekürzte Budgets zugrunde gelegt.

Landesverein für innere Mission, ATS, Suchtberatung

45.000,00 €

Verbraucherzentrale SH, Training der Finanzkompetenz

45.000,00 €

Diakonisches Werk Neumünster, Beratung in Wohnungsnotfällen

50.000,00 €

 Gesamtansatz 2008

140.000,00 €

Die Auswertung des ersten halben Jahres der Projekte ergibt, dass die vereinbarten Ziele von den drei Trägern erreicht bzw. übererfüllt werden und dass der Bedarf durch die Klienten besteht. Die ARGE bewertet die Zusammenarbeit mit den Trägern als zielgerichtet und sehr erfolg- und hilfereich und empfiehlt für die Projekte der Suchtberatung und der Wohnungsnotfallberatung eine Aufstockung der Stellen um:

Suchtberatung von auf 0,65 VZK auf 1,5 VZK

rd. 90.000,00 € p.a.

Wohnungsnotberatung von 1 VZK Stelle auf 1,5 Stellen

75.000.00 € p.a.

VBZ – Finanzkompetenz bleibt bei 1 VZK

45.000,00 p.a.

Kosten für 2009 und 2010 je

210.000,00 € p.a.

Das Budget beinhaltet auch die Sachkosten.

Die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle hilft Menschen, die in unangemessen teuren Wohnungen wohnen, bei denen Wohnungslosigkeit droht, bei anstehenden Räumungen, Mietschulden und bei Obdachlosigkeit.

Damit wird dem Grundbedürfnis Wohnen Rechnung getragen.

Bei der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle wird der Schwerpunkt für 2009 und 2010 auf die Senkung der Unterkunftskosten gelegt. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung der Sozialgerichte trägt der Sozialhilfeträger die Beweislast, dass ein kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Den Hilfeempfänger konkreten Wohnraum nachzuweisen, der auch an SGB II Empfänger vermietet wird, ist Voraussetzung, um einen Prozess vor Gericht zu gewinnen. Die Hilfeleistung der Beratungsstelle wird die Chancen eine Mietsenkung gerichtsfest durchzusetzen, erhöhen.

Die Kosten der Unterkunft werden im SGB II Bereich von den Kommunen getragen. Bei einer Senkung der Unterkunftskosten um 75,00 € pro Monat, wird eine Einsparung von 900,00 € pro Fall und Jahr erreicht. Wenn dies bei 50 Fällen erreicht werden kann, so werden 45.000,00 € eingespart.
Im Jahr 2007 haben 24 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen (s. Evaluation 1.HJ 2008). Bei einem durchschnittlichen Leistungsbezug von 800,00 € pro Monat ist das eine Einsparung in Höhe von 230.400,00 €

Durch das Projekt der ATS wird die Grundlage für die Beseitigung des Vermittlungshemmnisses Sucht geschaffen. Die ATS leistet die Arbeit durch Sprechstunden in den Leistungszentren. Die Arbeit mit suchtkranken Menschen hat gezeigt, dass bei diesem Vermittlungshemmnis aufsuchende Sozialarbeit erforderlich ist, wenn man die Menschen erreichen will. Die Erfolge der Suchtberatung sind nicht kurzfristig wie z.B. bei der Wohnungsnotberatungsstelle messbar, aber wichtig, um die Menschen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ziel der kommunalen Begleitmaßnahme ist es, dass Bewusstsein für die Abhängigkeit zu erreichen und die Hilfeempfänger in die Therapie zu überführen. Durch die Betreuung konnten im ersten Halbjahr 2008 10 Personen einen Minijob annehmen, sowie 2 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen werden. Für die 10 Personen im Minijob ist das Vermittlungshemmnis so abgebaut, dass die Personen für die Vermittlung zur Verfügung stehen. Weiterhin wird vermieden, dass die Hilfeempfänger durch die Sucht in den Zuständigkeitsbereich SGB XII fallen.

Das Thema Schulden ist als Vermittlungshemmnis bei vielen Hilfeempfängern vorhanden. Aufgrund fehlender Haushaltskompetenz sind diese Personen noch nicht für eine Schuldnerberatung geeignet und werden durch das Projekt der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale SH darauf vorbereitet. Den Hilfeempfängern wird vermittelt, wie sie mit den zur Verfügung stehenden knappen Geldmitteln auskommen können und wie „Schuldenfallen“ umgangen werden können. Im ersten Halbjahr 2008 haben 9 beratene Hilfeempfänger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Das bedeutet eine Einsparung von 86.400,00 €.

Der Gesetzgeber wird bis zum 31.12.2010 ein Gesetz erlassen, in dem die Rechtsform der ARGE´n geändert werden. Aus diesem Grund sollte eine Entscheidung für die Restlaufzeit der bestehenden ARGE getroffen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

210.000,00 € für 2009 und für 2010

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 3121

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

              1.1.3

 

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Anlagen

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