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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ø      Der jährlichen Zahlung eines Zuschusses an die BQS in Höhe von 36.000,-€ wird zugestimmt.

Ø      Zweck der Zahlung ist die Qualifizierung und Wiedereingliederung von SGB II Empfängern/Innen in den ersten Arbeitsmarkt.

Ø      Mieteinahmen durch Untervermietung reduzieren den Kreiszuschuss anteilig (50 % Kreis – 50 % Umlandgemeinden).

Ø      Die BQS als Hauptmieter des Sozialhauses berichtet dem Kreis jährlich unter Offenlegung aller die Immobilie betreffenden Einnahmen und Ausgaben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gebäudekomplex „ Lüttmersche Textilfabrik“, der im Eigentum von Herrn Gerhard Kraft steht, gelegen an den Straßen Am Landratspark / Gorch-Fock-Straße 19-21 im Stadtzentrum Bad Segebergs, wurde der BQS mbH (Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Stormarn) von Herrn Kraft zunächst vorübergehend und mietzinsfrei zur Durchführung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose (in Kooperation mit der ARGE Segeberg) zur Verfügung gestellt. Danach ist für die langfristige Nutzung die Zahlung einer Miete von 6.000,-€ monatlich (für das Gebäude mit einer Fläche von über 5.000qm) Voraussetzung. Über einen weiteren Betrag von 4.000,-€ monatlich wird dem Eigentümer eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

 

Dem Träger gelang es, den Gebäudekomplex aus einer viele Jahre nicht mehr genutzten Gewerbeimmobilie Schritt für Schritt mit Unterstützung von Langzeit-arbeitslosen im Rahmen der BQS-Programme für den o. g. Zweck wiederherzustellen.

Inzwischen ist darin ein Gebraucht-Warenhaus  entstanden, das im Juni des vergangenen Jahres eröffnet wurde. An nunmehr fünf Tagen in der Woche wird es von Menschen mit kleinem Geldbeutel aus dem Umfeld von Bad Segeberg in Anspruch genommen.

Um für die weiteren Beteiligten (Segeberger Tafel, Suppenküche, Kinderbetreuung) Planungssicherheit zu gewährleisten, hat die BQS mit Herrn Kraft über einen langfristigen Mietvertrag verhandelt.

 

Weitere Eckpunkte sind:

 

-         Laufzeit 2007 – 2017

-         Option der Verlängerung

 

 

Der Hauptausschuss hat sich in den Sitzungen vom 06.07.2007 und 01.10.2007 mit einer Zuschussgewährung befasst und aufgrund der Berichte des Landrates eine Beteiligung des Kreises in der Höhe von 50 % der zu zahlenden Kaltmiete zugesagt, sofern sich die Umlandgemeinden an der weiteren Hälfte beteiligen.

 

Nach den von der BQS ermittelten Daten sparen die Kommunen einschließlich Kreis Segeberg eine Gesamtsumme von rd. 150.000,00 € an Unterkunftsleistungen pro Jahr.

 

In einer Gesprächsrunde am 07.10.2008 wurde die als Anlage beigefügte Kostenver-teilung verhandelt.

Unter der Voraussetzung, dass der Kreis Segeberg diesem Vorschlag folgt, sind die Umlandkommunen bereit, vorbehaltlich der noch ausstehenden Gremienbeschlüsse, die übrigen 50 % der Kaltmiete zu tragen. Die Stadt Bad Segeberg wäre bereit, für die Anmietung von Räumlichkeiten für die Unterbringung einer Kinderkrippe eine monatliche Miete von 1.100,00 € zu entrichten. Die dann noch verbleibenden und zu finanzierenden 1.900,00 € pro Monat tragen die Ämter bzw. Städte Trave-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved, Leezen, Wahlstedt und Bad Segeberg im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Stichtag: 31.03.2008). Die sich daraus ergebenden Anteilsverhältnisse sollen gerundet für die Dauer der Vertragslaufzeit zugrunde gelegt werden und auch nicht den sich ständig ändernden Einwohnerzahlen angepasst werden. Berechnungsgrundlage ist immer die Kaltmiete. Die Energiekosten übernimmt der Träger.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

36.000,00 € - im Haushaltsentwurf nicht enthalten -

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 315

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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