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ALLRIS - Auszug

27.11.2008 - 3.1 Kreiszuwendung Sozialhaus in Bad Segeberg

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende führt zu Beginn der Beratung in die Thematik ein und macht deutlich, dass es sich dabei um ein wichtiges Projekt handle, dass auch spürbaren Erfolg habe.

Frau Andrasch erläutert im Anschluss das neue Finanzierungskonzept, welches in der Vorlage dargestellt wird. Diese sehe keine Drittelfinanzierung mehr vor, bei der der Kreis 2.000 Euro der Miete trage, sondern der Kreis solle zukünftig 50 % der Miete zahlen, rd. 3.000 Euro. Diese 50 % entsprechen dem Anteil, zu welchem der Kreis vom dem Sozialhaus profitiere. Die andere Hälfte würden die umliegenden Kommunen tragen, auch jeweils zu dem Anteil, zu welchem sie vom Sozialhaus profitieren.

Herr Miermeister verweist anschließend auf den bestehenden Beschluss des Kreistages, welcher eine Beteiligung von 2.000 Euro des Kreises vorsehe. An diesem wolle er festhalten, daher werde er der Vorlage nicht zustimmen. Auch Herr Behm erklärt, dass er, obwohl die FDP von dem Projekt überzeugt sei, an dem bisherigen Finanzierungskonzept festhalten wolle und daher dem neuen Vorschlag nicht zustimmen werde. Die Vorsitzende weist anschließend noch einmal auf die Wichtigkeit dieses Projektes hin und betont, dass der Kreis dadurch auch Geld einsparen, wenn Personen, die dort beschäftigt sind, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können und der Kreis somit nicht mehr die Kosten der Unterkunft tragen müsse.

Herr Hampel, Bürgermeister der Stadt Bad Segeberg und Herr Jaacks vom Amt Trave-Land weisen daraufhin, dass die gesamte Finanzierung erneut in Frage gestellt werden könne, sollte der Kreis Segeberg dem nun vorgelegtem Konzept nicht zustimmen.

Vor der Abstimmung beantrag die CDU-Fraktion eine fünfminütige Auszeit, anschließend stellt die Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Ø      Der jährlichen Zahlung eines Zuschusses an die BQS in Höhe von 36.000,-€ wird zugestimmt.

Ø      Zweck der Zahlung ist die Qualifizierung und Wiedereingliederung von SGB II Empfängern/Innen in den ersten Arbeitsmarkt.

Ø      Mieteinahmen durch Untervermietung reduzieren den Kreiszuschuss anteilig (50 % Kreis – 50 % Umlandgemeinden).

Ø      Die BQS als Hauptmieter des Sozialhauses berichtet dem Kreis jährlich unter Offenlegung aller die Immobilie betreffenden Einnahmen und Ausgaben.

 

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

Zustimmung: 5                        Ablehnung: 7                        Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage