Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/116

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter den oben in der Vorlage genannten Voraussetzungen im Rahmen der bereitgestellten Mittel, einen Vertragsabschluss zur Entwicklung der Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen in einen Pflegestützpunkt zu verhandeln und zum Abschluss zu bringen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land hat am 01.10.2008 die Bestimmung nach 92c SGB XI (Anlage 1) getroffen, d.h. im Lande Schleswig-Holstein soll es Pflegestützpunkte geben. Die Bestimmung verpflichtet die Pflegekassen. Diese haben darauf hinzuwirken, dass sich insbesondere die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Altenhilfe und als für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII verantwortlichen Stellen an den Pflegestützpunkten beteiligen.

Angestrebt ist, in Schleswig-Holstein in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt ein flächendeckendes Netz mit je einem Pflegestützpunkt einzurichten. Es obliegt der eigenständigen Entscheidung jedes Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt, sich an der Errichtung eines Pflegestützpunktes zu beteiligen. Bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten ist auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen (trägerunabhängige Beratungsstellen) zurückzugreifen.

Die Förderung des Landes für die Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen wird nur bei einer Umwandlung in einen Pflegestütz-punkt fortgeführt. Das Land sieht eine Drittelfinanzierung von jeweils 60.000,-€ durch Pflegekasse / Land / Kreis  vor. Bisher hat der Kreis Segeberg 80.000,-€ für die Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen zur Verfügung gestellt.

Von Frau Ministerin Dr. Trauernicht, der Vertretung der Pflegekassen und dem Städtetag wurde am 27.10.08 eine Absichtserklärung (Letter of Intent – Anlage 2) unterzeichnet. Der Gemeindetag war nicht vertreten und der Landreistag lehnte eine Unterzeichnung aufgrund der nicht geklärten Frage der Konnexität und der Beschlusslage in den zuständigen Gremien ab.

In der nun gebildeten Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Rahmenvertrages sind die Kreise aufgrund der Entscheidung des Landkreistages nicht vertreten. Die Arbeitsgemeinschaft Soziales der Kreise im Land Schleswig-Holstein hat jedoch Vertreter der Kreise Dithmarschen und Segeberg beauftragt, zur Wahrung der Interessen der Kreise mit Beratungsstellen, an den Verhandlungen teilzunehmen.

Eine Gegenüberstellung des Landes zu den Aufgaben der Trägerunab-hängigen Beratungsstellen und der künftigen Pflegestützpunkte ist als Anlage 3 beigefügt.

Die Fortsetzung der bewährten Arbeit der Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen entspricht dem Interesse des Kreises und ist nur über eine Entwicklung zum Pflegestützpunkt mit entsprechender finanzieller Beteiligung der Pflegekasse und des Landes vertretbar.

Da eine vertragliche Vereinbarung erst zum Ende des Jahres vorliegen wird, sollten auf der Basis Haushaltsmittel des Kreises von 60.000,-€ pro Jahr wie folgt verhandelt werden:

 

-         Die Aufgabe der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist vollständig von den Pflegekassen sicherzustellen und zu finanzieren.

-         Die Pflegeberater der Pflegekassen erhalten keine Entscheidungskompetenz für Leistungen nach dem SGB XII.

-         Die Anschubfinanzierung in Höhe von 45.000 Euro, bzw. 50.000 Euro bei Einbindung von Selbsthilfegruppen, muss den Trägern der Pflegestützpunkte (Pflegekassen und Kommunen) zur Deckung der entstehenden Anlaufkosten zugute kommen.

-         Eine Vereinbarung ist zunächst bis zum 31.12.2010 zu befristen.

-         Eine externe Evaluation für die Zeit bis zum 31.10.2010 wird in Auftrag gegeben.

-         Durch den Rahmenvertrag wird die Frage einer möglichen Konnexität nicht berührt.

-         Der Besonderheit eines Landkreises - Finanzierung von Sprechzeiten in den Städten - muss Rechnung getragen werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

60.000,00 €. Sind im Haushalt enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 315

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Loading...