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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

„Der Hauptausschuss beschließt, der Stadt Norderstedt in 2009 für das Haushaltsjahr 2010 eine Kreiszuweisung in Höhe von maximal 500.000 Euro für das Projekt `Kulturwerk am See -Revitalisierung einer Industriebrache zu einer Kultureinrichtung´ zu gewähren.

 

Der Hauptausschuss wird darauf hinwirken, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Kreismitteln im Rahmen der Haushalts- und Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009 geschaffen werden (Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu Lasten des Haushaltsjahres 2010). Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, die Industriebrache (Kieswerk) Potenberg am Stadtparkgelände zu einer attraktiven, bürgerbezogenen Kultureinrichtung auszubauen.

 

Das alte Kieswerk soll zu einem Unterrichts-, Proben- und Veranstaltungsraum ausgebaut werden und damit soll ein kulturell-kreatives Zentrum entwickelt werden (inkl. Musikschule), das in seiner Art in Schleswig-Holstein einmalig wäre.

 

Die Investitionskosten für das gesamte Hochbauvorhaben belaufen sich nach den Angaben im Förderantrag auf 6.950.000 €. Die Stadt Norderstedt hat eine Kreiszuwendung in Höhe von 500.000 € für die Teilmaßnahme „Ausstattung des Saals mit einer Bühne, Bühnentechnik, raumakustischen Maßnahmen, Lichttechnik, Tontechnik, Bestuhlung, etc.“ beantragt.

 

Das Gesamtprojekt soll nach dem eingereichten Zeitplan ab dem 2. Quartal 2008 beginnen und letztlich im 3. Quartal 2010 beendet sein. Die Verausgabung der Kreismittel für die Teilmaßnahme wäre für das 1. und 2. Quartal 2010 vorgesehen.

 

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen und Angaben zum ergänzenden Förderantrag vom 13.05.2008 verwiesen (siehe Anlage).

 

 

Rechtslage

Die Kreise dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Rahmen ihrer Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben unter anderem auch Zuwendungen an die kreisangehörigen Gemeinden gewähren (vgl. Beschl. v. 24.04.1996, -7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99; Beschl. v. 28.02.1997, -8 N 1/96-, NVwZ 1998, 63).

 

Das Bundesverwaltungsgericht (aaO) erkennt hierfür als rechtfertigenden Grund die mangelnde Leistungsfähigkeit einer Gemeinde zur eigenen Aufgabenerledigung an.

 

Die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion dient danach dem Ziel, annähernd gleiche Lebensverhältnisse für die Bürger im Kreisgebiet zu schaffen, und ist allein darauf gerichtet, solche Aufgaben zu erfüllen, die ohne das Eintreten des Kreises mangels Leistungsfähigkeit kreisangehöriger Gemeinden unerledigt blieben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.04.1996, -7 NB 2/95-, BVerwGE 101, 99). Sie hat einen lastenverteilenden Effekt und sie soll letztlich eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung gewährleisten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1986, 249).

 

Zu einer rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehört es nach den verfassungs- und kommunalrechtlichen Vorgaben insoweit auch, dass der Kreis bei der Gewährung von Zuwendungen an die kreisangehörigen Gemeinden insbesondere deren finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Förderung der Kultur gemäß Art. 9 Abs. 3 Landesverfassung Schleswig-Holstein unter anderem auch Aufgabe der Kreise ist.

 

Eine Förderung des Projektes „Kulturwerk am See“ durch den Kreis im Rahmen seiner Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion kommt hier grundsätzlich in Betracht, da es sich hierbei durchaus um ein Projekt von kreispolitischer Bedeutung handelt, das letztlich nicht nur den Norderstedter Einwohnern/Innen, sondern gleichermaßen auch einem Großteil der anderen Kreiseinwohner/innen zugute kommt.

 

Zunächst würde die Norderstedter Musikschule mit der Realisierung des Projektes erstmals über eigene Räumlichkeiten verfügen, so dass die Qualität des Musikschulunterrichtes erheblich verbessert würde. Die Musikschule ist zurzeit auf 16 Unterrichtsstandorte (in der Regel allgemein bildende Schulen) im Stadtgebiet verteilt. Es entstehen zunehmend Nutzungskollisionen zwischen den Interessen der Musikschule und denen der allgemein bildenden Schulen und anderer Einrichtungen.

 

Das „Kulturwerk am See“ könnte ferner auch als Ergänzungsangebot zur Jugendbildungsstätte Mühle in Bad Segeberg ein weiterer Baustein eines nahezu flächendeckenden Bildungsangebotes im Kreis Segeberg sein.

 

Durch Schaffung dieser einzigartigen Kultureinrichtung entsteht letztlich ein kulturelles Angebot von überregional herausragender Bedeutung.

 

Als weitere Impulsgeberin wird dabei auch die Landesgartenschau 2011 dienen, denn das in Rede stehende Grundstück befindet sich am Stadtpark, d.h. es gehört auch zur räumlichen Gebietskulisse der öffentlichkeitswirksamen und überregional bedeutsamen Landesgartenschau 2011.

 

Als Fördergrundlagen kommen in den vorliegenden Fällen mangels spezieller Förderrichtlinien die (allgemeinen) Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 29.06.2006 (im folgenden RL genannt) in Betracht.

 

In Anwendung der Ziffer 3 der RL könnte grundsätzlich eine Förderquote von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten zu Grunde gelegt werden (ohne Zuschlag, denn die Stadt Norderstedt hat eine über dem Durchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Finanzkraft).

 

Beantragt ist eine Kreiszuwendung in Höhe von 500.000,00 € auf der Grundlage von veranschlagten Gesamtkosten von 6.950.000 €. Dies entspricht einer Förderquote von rd. 7,2 Prozent der Gesamtkosten, die damit deutlich innerhalb des vorgegebenen Rahmens der Ziffer 3 der RL liegt.

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Kreismitteln müssten im Rahmen der Haushalts- und Budgetberatungen für das Haushaltsjahr 2009 nach politischer Meinungsbildung durch den Kreistag noch geschaffen werden (Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO zu Lasten des Haushaltsjahres 2010).

 

Ein Bewilligungsbescheid kann erteilt werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

für 2008: keine finanziellen Auswirkungen

Haushalts- und Budgetberatungen für 2009 durch den Kreistag: Verpflichtungsermächtigung nach § 95 f GO für das Haushaltsjahr 2009 zu

Lasten des Haushaltsjahres 2010

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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